Hallo zusammen,
ich mache meine Steuererklärung über das Programm Buhl/WISO. Da ich eine Eigentumswohnung habe, kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Leider bekomme ich nur von meiner Hausverwaltung eine Gesamtauflistung aller Parteien. Dort sehe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Wie berechne ich genau meine Anteile und welche darf ich überhaupt alles angeben, da dort so viel aufgelistet ist, dass ich gar nicht weiß, was was ist.
Ich freue mich von euch zu hören.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
- BFM
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Wie werden denn die anderen Kosten aufgesplittet? Per qm?
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- Lounger
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Hallo BFM, frage bitte bei deiner Hausverwaltung wo genau deine Angaben zu finden sind und in welcher Höhe; ein Telefonat könnte helfen.
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- Lounger
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Hi zusammen, ich nutze einfach mal den Thread da es bei mir sich um das selbe Thema handelt.
Das Finanzamt hatte bei mir die Steuererklärung schon bearbeitet trotz hinweis, dass noch die Nebenkosten fehlen. Ich hatte dann Einspruch eingelegt und die Belege nachgereicht als ich die erhalten hatte.
Ich hab folgendes vom Vermieter bekommen: Was würdest ihr sagen, wie viel Geld bekomme ich hier vom Finanzamt wieder?
Das Finanzamt hatte bei mir die Steuererklärung schon bearbeitet trotz hinweis, dass noch die Nebenkosten fehlen. Ich hatte dann Einspruch eingelegt und die Belege nachgereicht als ich die erhalten hatte.
Ich hab folgendes vom Vermieter bekommen: Was würdest ihr sagen, wie viel Geld bekomme ich hier vom Finanzamt wieder?
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- Lounger
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Das bekommst du raus=132,16+34,79. Genau 20%. in Höhe deines Anteils
Die 6,65 dürften bereits in den 660,80 enthalten sein. Einfach nochmals bei dir intern nachfragen.
(Bekommst faktisch die Mehrwertsteuer erstattet... damit soll das Schwarzarbeiten sich nicht mehr lohnen für Handwerker, deshalb diese Aktion)
Die 6,65 dürften bereits in den 660,80 enthalten sein. Einfach nochmals bei dir intern nachfragen.
(Bekommst faktisch die Mehrwertsteuer erstattet... damit soll das Schwarzarbeiten sich nicht mehr lohnen für Handwerker, deshalb diese Aktion)
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- Lounger
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Okay danke. Der Meinung bin ich auch, bis auf das, dass die 6,65 da bereits enthalten sind. Das steht auf dem Zettel nochmal drunter, dass die Heizkosten da nicht enthalten sind. Hatte ich abgeschnitten hier beim Upload (das Finanzamt hat natürlich die ganze A4 Seite).schlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2023, 14:52 Das bekommst du raus=132,16+34,79. Genau 20%. in Höhe deines Anteils
Die 6,65 dürften bereits in den 660,80 enthalten sein. Einfach nochmals bei dir intern nachfragen.
(Bekommst faktisch die Mehrwertsteuer erstattet... damit soll das Schwarzarbeiten sich nicht mehr lohnen für Handwerker, deshalb diese Aktion)
Das Finanzamt hat mir nur 42€ erstattet und auf Nachfrage wieso kam folgende Begründung: "... beträgt Ihr Anteil an den Kosten des [Bild 1] 132,16 € und 34,79 €, die ausgewiesenen haushaltsnahen Aufwendungen der Firma [Bild 2] betragen laut eingereichten Unterlagen 40,31 € in der Summe ergibt dies 207,26 €, die Steuerermäßigung beträgt daher 20 % dieser Aufwendungen, also 42.-€."
Aber das wären ja 20% von bereits den 20%... wollte da nur nochmal ne Bestätigung, dass ich nicht daneben liege bevor ich mich mit denen anlege
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- Lounger
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Moment. Ich schaue nochmals nach:
Der Förderhöchstbetrag i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 1 200 €.
Der Förderhöchstbetrag i.S.d. §35a Abs. 2 Satz 2 Satz 1 EStG haushaltsnahen Dienstleistungen, gibt es auf Antrag 20 Prozent, höchstens 4 000 €
132,16+34,79, das ist das was du rausbekommst. Denn 660,80€ waren deine Ausgaben (=3% Anteil von 21.678€).
1. 660,80 *20%= 132 € sollte ankommen vom Finanzamt. (661€ aufgerundet)
2. 173,93*20% ?= 35 € sollten ankommen vom Finanzamt. (174 aufgerundet)
Ich vermute, das Finanzamt hat auf die Steuerberechnung (das wäre ja deine Steuergutschrift...) geschaut und diese Summen als deine Ausgaben betrachtet.
Nutze deine Zeit, du hast nur 30 Tage Zeit für den Widerspruch, nach Erhalt des Bescheides.
Stütze deinen Widerspruch auf die Berechnungsfehler, die ich genannt habe.
Der Förderhöchstbetrag i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 1 200 €.
Der Förderhöchstbetrag i.S.d. §35a Abs. 2 Satz 2 Satz 1 EStG haushaltsnahen Dienstleistungen, gibt es auf Antrag 20 Prozent, höchstens 4 000 €
132,16+34,79, das ist das was du rausbekommst. Denn 660,80€ waren deine Ausgaben (=3% Anteil von 21.678€).
1. 660,80 *20%= 132 € sollte ankommen vom Finanzamt. (661€ aufgerundet)
2. 173,93*20% ?= 35 € sollten ankommen vom Finanzamt. (174 aufgerundet)
Ich vermute, das Finanzamt hat auf die Steuerberechnung (das wäre ja deine Steuergutschrift...) geschaut und diese Summen als deine Ausgaben betrachtet.
Nutze deine Zeit, du hast nur 30 Tage Zeit für den Widerspruch, nach Erhalt des Bescheides.
Stütze deinen Widerspruch auf die Berechnungsfehler, die ich genannt habe.
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- Lounger
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Die Sachbearbeiterin hat ihren Fehler eingesehen und ich bekomme das Geld. Danke nochmals.
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- Lounger
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Sehr gut ausgegangen. Ich freue mich für dich.
- Maxim
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Ich kapere auch mal diesen Thread für ein Steuerthema.
Hat einer von Euch Erfahrung damit, wie genau die Vorausberechnung einer Steuernachzahlung durch einen Steuerberater sein müsste bzw. was man da erwarten kann?
Wir haben für 2022 zum ersten Mal einen StB beauftragt und jetzt den Bescheid bekommen.
Die Nachzahlung ist mehr als doppelt so hoch, als von ihm berechnet.
Die Lage ist nicht ganz unkomplex, Selbständigkeit, Mieteinnahmen, Einkommen aus dem Ausland mit DBA etc., aber gefühlt lässt mich diese Ungenauigkeit ein bisschen an seiner Kompetenz zweifeln, weil er auch so nicht immer souverän ist. Ich weiß aber nicht, wie genau so was sein kann und muss.
Wenn ich mehr nachzahlen muss als auf Basis der Erklärung vorausberechnet, kann das ja nur heißen, dass das FA nicht alle erklärten Abzüge akzeptiert hat oder?
Es ist jetzt kein Drama, ich hab 2022 gegründet, bisher keinen Cent ESt gezahlt und schon mit einem Batzen gerechnet, aber ich wüsste einfach gerne ob es normal ist dass er da so daneben liegt bevor ich ihn darauf anspreche.
Merci!
Hat einer von Euch Erfahrung damit, wie genau die Vorausberechnung einer Steuernachzahlung durch einen Steuerberater sein müsste bzw. was man da erwarten kann?
Wir haben für 2022 zum ersten Mal einen StB beauftragt und jetzt den Bescheid bekommen.
Die Nachzahlung ist mehr als doppelt so hoch, als von ihm berechnet.
Die Lage ist nicht ganz unkomplex, Selbständigkeit, Mieteinnahmen, Einkommen aus dem Ausland mit DBA etc., aber gefühlt lässt mich diese Ungenauigkeit ein bisschen an seiner Kompetenz zweifeln, weil er auch so nicht immer souverän ist. Ich weiß aber nicht, wie genau so was sein kann und muss.
Wenn ich mehr nachzahlen muss als auf Basis der Erklärung vorausberechnet, kann das ja nur heißen, dass das FA nicht alle erklärten Abzüge akzeptiert hat oder?
Es ist jetzt kein Drama, ich hab 2022 gegründet, bisher keinen Cent ESt gezahlt und schon mit einem Batzen gerechnet, aber ich wüsste einfach gerne ob es normal ist dass er da so daneben liegt bevor ich ihn darauf anspreche.
Merci!
- Jonah Lomu
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Sowohl der Steuerberater als auch der Bearbeiter beim FA können Fehler machen. Wenn der insgesamte Eindruck deines SB nicht gut ist, solltest du das auf jeden Fall ansprechen und seine Begründung abwarten. Vielleicht findet sich dadurch ja ganz schnell eine Antwort auf die Frage oder aber du kannst dich schneller nach einem neuen SB umschauen
- oldschool87
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Normalerweise kann er das 1:1 berechnen. "Programme" wie Elster usw. können das anhand der Eingaben ja auch...
Als erstes sollte man im Steuerbescheid unter dem Punkt "Erläuterungen" nachsehen, was da alles an Erläuterungstexten vermerkt ist. Meistens wird man da schon fündig und sieht, woran es liegt. Erkennt man dort nichts, sollte man die Eingaben der Erklärung mit den Daten des Bescheides überprüfen (oder halt der Berater, der nimmt dafür aber wahrscheinlich wieder gut Kohle )
Als erstes sollte man im Steuerbescheid unter dem Punkt "Erläuterungen" nachsehen, was da alles an Erläuterungstexten vermerkt ist. Meistens wird man da schon fündig und sieht, woran es liegt. Erkennt man dort nichts, sollte man die Eingaben der Erklärung mit den Daten des Bescheides überprüfen (oder halt der Berater, der nimmt dafür aber wahrscheinlich wieder gut Kohle )
- Jonah Lomu
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Also Beträge ansetzen und vom Finanzamt anerkannt bekommen sind immer noch zwei Paar Schuheoldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren21. Feb 2024, 11:45 Normalerweise kann er das 1:1 berechnen. "Programme" wie Elster usw. können das anhand der Eingaben ja auch...
Als erstes sollte man im Steuerbescheid unter dem Punkt "Erläuterungen" nachsehen, was da alles an Erläuterungstexten vermerkt ist. Meistens wird man da schon fündig und sieht, woran es liegt. Erkennt man dort nichts, sollte man die Eingaben der Erklärung mit den Daten des Bescheides überprüfen (oder halt der Berater, der nimmt dafür aber wahrscheinlich wieder gut Kohle )
- oldschool87
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Was möchtest du mir damit sagen?
Was nicht anerkannt wird, steht idR unter "Erläuterungen" im Bescheid, wie ich bereits geschrieben hatte.
Was nicht anerkannt wird, steht idR unter "Erläuterungen" im Bescheid, wie ich bereits geschrieben hatte.
- Jonah Lomu
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Dass die Berechnung nicht immer richtig ist bzgl. Erläuterung hast du nach wie vor recht