Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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Knolle
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Im Zweifel immer zum Anwalt und vor allem beim Anwalt ehrlich sein.
Da ist schon so manchem Anwalt vor Gericht was aus dem Gesicht gefallen, weil dann plötzlich irgendwelche Details rauskamen :D
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Homelander
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Gerade mal nachgefragt

Anonymer Beschwerdebrief:
- Lehrer wirkt arrogant
- Hat während des Unterrichts die Füße auf dem Tisch
- Ist am Handy

(hat er alles bestritten, kann ich mir auch nicht vorstellen)

Zweite Beschwerde:
War sich unsicher bei einer Übung (Mobilisation)
Hat einmal kurz während des Unterrichts aufs Handy geguckt
Wirkt unprofessionell

Hab die Briefe und die Mail gerade als 1x Ansicht gesehen. :-) Sorry aber das sind Beschwerden, die rechtfertigen noch LANGE keine Kündigung aus meiner Sicht :-)

Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 19:40 Um welche Beschwerden handelt es sich denn da, dass eine verhaltensbedingte Kündigung in Erwägung gezogen wird?
Er muss da m.M.n. eigentlich dann schon Abmahnung erhalten haben, so st wäre das nicht so ohne weiteres durchsetzbar.
Außer er wäre ggf. handgreiflich gewesen.
Beides Nein
Wäre er handgreiflich geworden, hätte man ihn schon längst suspendiert. Keine Abmahnung erhalten.

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-Lümmler- hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Okt 2025, 16:30 das schwein soll mir erstmal in die augen schauen und die frechheiten wiederholen die er seit jahren im internet gegen mich ausspricht.....
der typ ist ein europaweit bekannter troll ....
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Elefseria
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Homelander hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 20:35 Gerade mal nachgefragt

Anonymer Beschwerdebrief:
- Lehrer wirkt arrogant
- Hat während des Unterrichts die Füße auf dem Tisch
- Ist am Handy

(hat er alles bestritten, kann ich mir auch nicht vorstellen)

Zweite Beschwerde:
War sich unsicher bei einer Übung (Mobilisation)
Hat einmal kurz während des Unterrichts aufs Handy geguckt
Wirkt unprofessionell

Hab die Briefe und die Mail gerade als 1x Ansicht gesehen. :-) Sorry aber das sind Beschwerden, die rechtfertigen noch LANGE keine Kündigung aus meiner Sicht :-)

Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 19:40 Um welche Beschwerden handelt es sich denn da, dass eine verhaltensbedingte Kündigung in Erwägung gezogen wird?
Er muss da m.M.n. eigentlich dann schon Abmahnung erhalten haben, so st wäre das nicht so ohne weiteres durchsetzbar.
Außer er wäre ggf. handgreiflich gewesen.
Beides Nein
Wäre er handgreiflich geworden, hätte man ihn schon längst suspendiert. Keine Abmahnung erhalten.

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Bin mal gespannt was bei dem Gespräch rauskommt.

Der Punkt „Unternehmen“ und dann „Schulleitung“ irritiert mich etwas. Kann mir da grade keine sinnvolle Konstellation zusammenreimen. Eigene Berufsschule im Unternehmen?

Von welcher Altersgruppe sprechen wir bei den Schülern denn?

Das Problem bei Lehrern ist, dass da mitunter andere Sorgfaltspflichten am Arbeitsplatz herrschen können. Grade solche Dinge wie: „schaut aufs Handy“ kann einem schon als Verletzung bzw. nicht ausreichende Einhaltung der Aufsichtspflicht unterstellt werden. Füße auf dem Tisch können einem als fehlendes Interesse und mangelnde Eignung als Vorbild ausgelegt werden. Zumal ein gewisses Vertrauensverhältnis sowohl persönlich als auch bei der Kompetenz zwischen Lehrern und Schülern wichtig ist.

Bei einem Vergleich am Ende des Verfahrens (man klagt ja grundsätzlich auf Wiedereinstellung bzw. darauf, dass die Kündigung unwirksam ist) ist so die grobe Faustformel 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr.

Aber er kann ja morgen dazu Stellung nehmen. Je nach dem wie das läuft und was dabei rauskommt aber definitiv zum Anwalt.
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Homelander
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Elefseria hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 21:05
Homelander hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 20:35 Gerade mal nachgefragt

Anonymer Beschwerdebrief:
- Lehrer wirkt arrogant
- Hat während des Unterrichts die Füße auf dem Tisch
- Ist am Handy

(hat er alles bestritten, kann ich mir auch nicht vorstellen)

Zweite Beschwerde:
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Hab die Briefe und die Mail gerade als 1x Ansicht gesehen. :-) Sorry aber das sind Beschwerden, die rechtfertigen noch LANGE keine Kündigung aus meiner Sicht :-)

Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 19:40 Um welche Beschwerden handelt es sich denn da, dass eine verhaltensbedingte Kündigung in Erwägung gezogen wird?
Er muss da m.M.n. eigentlich dann schon Abmahnung erhalten haben, so st wäre das nicht so ohne weiteres durchsetzbar.
Außer er wäre ggf. handgreiflich gewesen.
Beides Nein
Wäre er handgreiflich geworden, hätte man ihn schon längst suspendiert. Keine Abmahnung erhalten.

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Bin mal gespannt was bei dem Gespräch rauskommt.

Der Punkt „Unternehmen“ und dann „Schulleitung“ irritiert mich etwas. Kann mir da grade keine sinnvolle Konstellation zusammenreimen. Eigene Berufsschule im Unternehmen?

Von welcher Altersgruppe sprechen wir bei den Schülern denn?

Das Problem bei Lehrern ist, dass da mitunter andere Sorgfaltspflichten am Arbeitsplatz herrschen können. Grade solche Dinge wie: „schaut aufs Handy“ kann einem schon als Verletzung bzw. nicht ausreichende Einhaltung der Aufsichtspflicht unterstellt werden. Füße auf dem Tisch können einem als fehlendes Interesse und mangelnde Eignung als Vorbild ausgelegt werden. Zumal ein gewisses Vertrauensverhältnis sowohl persönlich als auch bei der Kompetenz zwischen Lehrern und Schülern wichtig ist.

Bei einem Vergleich am Ende des Verfahrens (man klagt ja grundsätzlich auf Wiedereinstellung bzw. darauf, dass die Kündigung unwirksam ist) ist so die grobe Faustformel 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr.

Aber er kann ja morgen dazu Stellung nehmen. Je nach dem wie das läuft und was dabei rauskommt aber definitiv zum Anwalt.
Ich glaube dem Arbeitskollege schon, dass er nicht die Füße auf dem Tisch hat. Er leugnet das ja auch alles. Das Problem ist ja: Es sind dumme Behauptungen? Man hatte auch mal bei mir behauptet ich wäre unfreundlich, weil ich eine Frage zum Aufbau des Hirnapparats nicht beantworten konnte :guenni:
-Lümmler- hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Okt 2025, 16:30 das schwein soll mir erstmal in die augen schauen und die frechheiten wiederholen die er seit jahren im internet gegen mich ausspricht.....
der typ ist ein europaweit bekannter troll ....
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Was sollst du auch zu Dingen sagen, von denen du keine Ahnung hast
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Homelander hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 21:54
Elefseria hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 21:05
Homelander hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Jan 2026, 20:35 Gerade mal nachgefragt

Anonymer Beschwerdebrief:
- Lehrer wirkt arrogant
- Hat während des Unterrichts die Füße auf dem Tisch
- Ist am Handy

(hat er alles bestritten, kann ich mir auch nicht vorstellen)

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War sich unsicher bei einer Übung (Mobilisation)
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Hab die Briefe und die Mail gerade als 1x Ansicht gesehen. :-) Sorry aber das sind Beschwerden, die rechtfertigen noch LANGE keine Kündigung aus meiner Sicht :-)




Beides Nein
Wäre er handgreiflich geworden, hätte man ihn schon längst suspendiert. Keine Abmahnung erhalten.

► Text anzeigen
Bin mal gespannt was bei dem Gespräch rauskommt.

Der Punkt „Unternehmen“ und dann „Schulleitung“ irritiert mich etwas. Kann mir da grade keine sinnvolle Konstellation zusammenreimen. Eigene Berufsschule im Unternehmen?

Von welcher Altersgruppe sprechen wir bei den Schülern denn?

Das Problem bei Lehrern ist, dass da mitunter andere Sorgfaltspflichten am Arbeitsplatz herrschen können. Grade solche Dinge wie: „schaut aufs Handy“ kann einem schon als Verletzung bzw. nicht ausreichende Einhaltung der Aufsichtspflicht unterstellt werden. Füße auf dem Tisch können einem als fehlendes Interesse und mangelnde Eignung als Vorbild ausgelegt werden. Zumal ein gewisses Vertrauensverhältnis sowohl persönlich als auch bei der Kompetenz zwischen Lehrern und Schülern wichtig ist.

Bei einem Vergleich am Ende des Verfahrens (man klagt ja grundsätzlich auf Wiedereinstellung bzw. darauf, dass die Kündigung unwirksam ist) ist so die grobe Faustformel 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr.

Aber er kann ja morgen dazu Stellung nehmen. Je nach dem wie das läuft und was dabei rauskommt aber definitiv zum Anwalt.
Ich glaube dem Arbeitskollege schon, dass er nicht die Füße auf dem Tisch hat. Er leugnet das ja auch alles. Das Problem ist ja: Es sind dumme Behauptungen? Man hatte auch mal bei mir behauptet ich wäre unfreundlich, weil ich eine Frage zum Aufbau des Hirnapparats nicht beantworten konnte :guenni:
Ich zweifle ja auch nicht an dem, was du sagst. Ob die Behauptungen nun stimmen oder nicht lässt sich extern ja ohnehin nicht beurteilen. Fakt ist aber, dass diese Behauptungen im Raum stehen und da spielt es erstmal eine untergeordnete Rolle, ob du ihm glaubst. Die Schulleitung muss ihm glauben. Zumal man ja nicht weiß, warum die der Thematik so intensiv nachgehen. Vielleicht wollen sie ihn auch einfach generell loswerden und nutzen das jetzt eben als Aufhänger bzw. schieben das als Grund vor.

Es gibt schlicht zu viel Raum für Spekulationen. Daher auch eine rein emotionslose Einschätzung, wie gewisse Behauptungen zu seinen Lasten ausgelegt werden könnten.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

- Geschäftsführer sagte btw dass das Unternehmen (Ja, berufsbildende Schulen sind oft Unternehmen) sparen muss. An seinen 10k Netto pro Monat wird sich sicherlich nichts ändern.
- Er möchte den Kollege aber nicht kündigen, riet ihm aber dazu, dass er sich umschauen soll.
- Homeoffice wurde gestrichen.
- Er darf nicht mehr "nur" zum Unterricht anwesend sein und hat jetzt wieder Bürozeiten.

Wahrscheinlich warten sie jetzt nur drauf, dass er sich krank meldet um dann doch eine "gerechtfertigte" Kündigung aussprechen zu können? Hatten heute mal gemeinsam recherchiert und gelesen, dass es während Krankheit keinen Kündigungsschutz gibt?

Spoiler: Ich und ein weiterer Kollege haben nun auch ein Gespräch nächste Woche. :-)






Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 07:26 Was sollst du auch zu Dingen sagen, von denen du keine Ahnung hast
fakt :-)
-Lümmler- hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Okt 2025, 16:30 das schwein soll mir erstmal in die augen schauen und die frechheiten wiederholen die er seit jahren im internet gegen mich ausspricht.....
der typ ist ein europaweit bekannter troll ....
darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Seit wann gibt es während Krankheit keinen Kündigungsschutz mehr?
Wir hatten mal eine die hat die komplette Krankengeld Zeit abgefeiert (78 Wochen maximal) bevor man da geichtlich vorgehen konnte und kündigen
Ronja4711
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

darkes7soul hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Jan 2026, 20:26 Seit wann gibt es während Krankheit keinen Kündigungsschutz mehr?
Wir hatten mal eine die hat die komplette Krankengeld Zeit abgefeiert (78 Wochen maximal) bevor man da geichtlich vorgehen konnte und kündigen
Krankheit ist kein Schutz gegen Kündigung.
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Homelander
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Jan 2026, 21:11
darkes7soul hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Jan 2026, 20:26 Seit wann gibt es während Krankheit keinen Kündigungsschutz mehr?
Wir hatten mal eine die hat die komplette Krankengeld Zeit abgefeiert (78 Wochen maximal) bevor man da geichtlich vorgehen konnte und kündigen
Krankheit ist kein Schutz gegen Kündigung.
Eine AU kann aber kein Grund für eine Kündigung sein.
-Lümmler- hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Okt 2025, 16:30 das schwein soll mir erstmal in die augen schauen und die frechheiten wiederholen die er seit jahren im internet gegen mich ausspricht.....
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Homelander hat geschrieben: zum Beitrag navigieren9. Jan 2026, 00:07
Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Jan 2026, 21:11
darkes7soul hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Jan 2026, 20:26 Seit wann gibt es während Krankheit keinen Kündigungsschutz mehr?
Wir hatten mal eine die hat die komplette Krankengeld Zeit abgefeiert (78 Wochen maximal) bevor man da geichtlich vorgehen konnte und kündigen
Krankheit ist kein Schutz gegen Kündigung.
Eine AU kann aber kein Grund für eine Kündigung sein.
Das war auch nicht die Frage.
Zu einer Kündigung gehören einige Punkte.

Gibt es eigentlich keine Home-Office Vereinbarung bei euch oder wie kann das nur für eine Person einfach gestrichen werden? Auch die übrigen Punkte lesen sich für mich nicht so, als ob alles grün wäre.

Kennt ihr das, wenn ihr euch auf Arbeit über etwas ärgert und dann nicht schlafen könnt, weil das Thema im Kopf rum eiert? 😵‍💫
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