M.e. auch maximal 10 Jahre möglich. Würde auch einen Anwalt fragen.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2025, 14:43 Sorry da lag ein Anruf dazwischen
Ich lasse mir auch mal die Unterlagen geben, denn es gibt widersprüchliche Aussagen. Angeblich wurde Vorsatz abgeschmettert, aber dann wäre die Verjährung, meine ich bei 10 Jahren und nicht bei 30 Jahren. Insgesamt aber einfach komplett dämliches Verhalten oder aber eben Risiko Spiel ihrerseits. Wenn ich das richtig verstanden habe. Denn sie wusste wohl, dass das nicht wirklich stimmen kann, aber hat dann eben nichts gemeldet und das Geld einfach angenommen
Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Ronja4711
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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schlimmfinger
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
1. Wie viel war das pro Monat zu viel? --> Ist die Summe sehr klein, hätte deine Oma das nicht bemerken können/müssen.
2. Hat deine Oma dieses zu viel erhaltene Geld für Essen, Miete etc aufgebraucht? --> müsste das dann evtl. nicht mehr zurück zahlen. (gilt nicht für Urlaube, Autokäufe etc)
3. Nach deiner Schilderung ist da viel mehr dahinter... sieht mir nach Falschangaben etc. aus... --> dann gilt obiges nicht.
Das ganze nennt sich "ungerechtfertigte Bereicherung". Also Geld bekommen ohne Rechtsgrund.
-->Steuer: diese Rückzahlung der 15.000 Euro lassen sich nicht absetzen. Es ist auch keine "außergewöhnliche Ausgabe".
In Betracht käme jedoch die Prozess- und Anwaltskosten anzusetzen als Werbungskosten der Rente.
2. Hat deine Oma dieses zu viel erhaltene Geld für Essen, Miete etc aufgebraucht? --> müsste das dann evtl. nicht mehr zurück zahlen. (gilt nicht für Urlaube, Autokäufe etc)
3. Nach deiner Schilderung ist da viel mehr dahinter... sieht mir nach Falschangaben etc. aus... --> dann gilt obiges nicht.
Das ganze nennt sich "ungerechtfertigte Bereicherung". Also Geld bekommen ohne Rechtsgrund.
-->Steuer: diese Rückzahlung der 15.000 Euro lassen sich nicht absetzen. Es ist auch keine "außergewöhnliche Ausgabe".
In Betracht käme jedoch die Prozess- und Anwaltskosten anzusetzen als Werbungskosten der Rente.
- Piotr
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Prozess und Anwaltskosten setzt sie an.
Mein Fazit ist wie du schreibst Vorsatz
Vielleicht nicht ganz beabsichtigt, aber ob ich da ne ehrliche Aussage zu bekomme ist auch fraglich.
Mein Fazit ist wie du schreibst Vorsatz
Vielleicht nicht ganz beabsichtigt, aber ob ich da ne ehrliche Aussage zu bekomme ist auch fraglich.
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schlimmfinger
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Kannst es zumindest beim Finanzamt mit den 15.000 € probieren ob es durchkommt.... manchmal hat man Glück. Da die Summe jedoch sehr hoch ist, werden die das Prüfen, die Unterlagen der Rentenversicherung sichten als auch das Urteil.
Ist ein sehr spezieller Fall: "... nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen..." § 12 EStG
--> darauf könnt ihr euch berufen, falls das abgelehnt wird. Also eine Art von Schadenersatz.
§ 12 Einkommensteuergesetz (EStG) hat Angaben, was nicht abgesetzt werden kann. Es ist wichtig, dass keine Straftat vorliegt. Dann geht da nix.
Ist ein sehr spezieller Fall: "... nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen..." § 12 EStG
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§ 12 Einkommensteuergesetz (EStG) hat Angaben, was nicht abgesetzt werden kann. Es ist wichtig, dass keine Straftat vorliegt. Dann geht da nix.
- musclebra1n
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Hätte sie den Überschuss in einen ETF gesteckt könnte sie jetzt easy die 15k zurückzahlen und hätte trotzdem noch 10k Gewinn gemachtCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2025, 13:55Du fragst, ob man diese Rückforderung mit zu viel gezahlten Steuern verrechnen kann, aber sie hat mir wirklich Steuern gezahlt.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2025, 13:46 Das hätte ihr Anwalt aber doch sowieso wissen müssen oder?
Angeblich hat sie nie wirklich Steuer zahlen müssen
Ja, am besten Mal den Anwalt fragen![]()
Sehr es positiv: es gab ein zinsloses Darlehen von der Rentenversicherung

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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Und da sage Mal einer die gesetzliche Rente ist schlechtmusclebra1n hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Dez 2025, 10:15Hätte sie den Überschuss in einen ETF gesteckt könnte sie jetzt easy die 15k zurückzahlen und hätte trotzdem noch 10k Gewinn gemachtCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2025, 13:55Du fragst, ob man diese Rückforderung mit zu viel gezahlten Steuern verrechnen kann, aber sie hat mir wirklich Steuern gezahlt.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2025, 13:46 Das hätte ihr Anwalt aber doch sowieso wissen müssen oder?
Angeblich hat sie nie wirklich Steuer zahlen müssen
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- Piotr
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Also klar, man kann ja sagen, dass es lächerlich ist. Eine Person, die über 90 ist, dann nach über 20 Jahren. Deshalb zu Belangen oder das Geld zurückzuholen aufgrund eigenes versäumnis das zu korrigieren. Gleichzeitig gibt es ja Fälle die deutlich schlimmer sind oder wo gezahlt wird und man das Geld nie wieder bekommt
Aber ich halte sie dahingehend einfach für idiotisch und es war einfach verdammt noch mal dumm das nicht mitzuteilen und zu denken, dass das schon so passt
Und ich werde, da wir erwähnt keine ehrliche Antwort bekommen, aber auch ich persönlich gehe da einfach von Vorsatz aus und von einer gewissen Arroganz.
Aber mein schönes Erbe...
Aber ich halte sie dahingehend einfach für idiotisch und es war einfach verdammt noch mal dumm das nicht mitzuteilen und zu denken, dass das schon so passt
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
das einzige was lächerlich ist, das man jetzt versucht über steuer etc. noch was gut zu machen.
falls du direkt erbe wärst würden dir die 15k weniger auch nicht weh tun.
es ist immer wieder erschreckend wie menschen die das glück haben so gut zu verdienen trotzdem so extrem krankhaft geizig sein können.
außerdem ist auch mal gut mit dieser offtopic spam geschichte
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Weder ihr Einkommen noch mein Einkommen, waren das Ergebnis von Glück
Ich stimme da aber zu, ich kann überhaupt nicht verstehen. Warum sie so einen scheiß macht
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Deine Oma soll froh sein, dass sie da so glimpflich davon kommt, eigentlich hat man eine Mitwirkungspflicht, wo man Änderungen proaktiv mitteilen muss.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren6. Dez 2025, 12:24 Weder ihr Einkommen noch mein Einkommen, waren das Ergebnis von Glück
Ich stimme da aber zu, ich kann überhaupt nicht verstehen. Warum sie so einen scheiß macht
Ansonsten: alte Leute halt. Als mein Opa gestorben war und wir seine Wohnung entrümpelt haben, sind wir unter dem Sofa auf Berge von Münzen vom Teleshopping gestoßen, welche dort als Wertanlage beworben worden sind. Am Ende des Tages hat mein Opa da wer weiß wie viele tausend Euro für Münzen ausgegeben, die am Ende einen Materialwert von 25 Euro hatten. Man muss echt aufpassen auf die älteren Herrschaften
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich verstehe hier den steuerlichen Aspekt noch nicht so ganz, hinsichtlich Einkünften und Werbungskosten, gibt ja Peter-like auch mal wieder keine wirklichen Details, anhand derer man subsumieren könnte 
Es steht doch, wenn ich das richtig sehe, schon fest, dass zu viel Rente gezahlt wurde? Es geht also noch um die Frage, ob Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit?
Steuerlich wäre hier erstmal zu wissen, ob die (zu viel) gezahlten Einkünfte im Rahmen von Steuererklärungen angesetzt wurden, ob darauf Steuern gezahlt wurden oder nicht, oder, falls bisher kein Ansatz erfolgte, ob Steuer angefallen wäre.
Forum ist für sowas mMn der falsche Ansprechpartner, mit sowas geht man dann doch zum Anwalt oder steuerlich zum Steuerberater (Fachanwälte für Steuerrecht haben meistens auch nicht so viel steuerliche Kompetenz).
Edit: lese gerade, dass das Ding schon vor Gericht entschieden wurde?
Es steht doch, wenn ich das richtig sehe, schon fest, dass zu viel Rente gezahlt wurde? Es geht also noch um die Frage, ob Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit?
Steuerlich wäre hier erstmal zu wissen, ob die (zu viel) gezahlten Einkünfte im Rahmen von Steuererklärungen angesetzt wurden, ob darauf Steuern gezahlt wurden oder nicht, oder, falls bisher kein Ansatz erfolgte, ob Steuer angefallen wäre.
Forum ist für sowas mMn der falsche Ansprechpartner, mit sowas geht man dann doch zum Anwalt oder steuerlich zum Steuerberater (Fachanwälte für Steuerrecht haben meistens auch nicht so viel steuerliche Kompetenz).
Edit: lese gerade, dass das Ding schon vor Gericht entschieden wurde?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich habe nicht mehr Details als das was ich mitgeteilt habe
Dennoch scheint es relativ eindeutig zu sein.
Keine außergewöhnliche Ausgabe (aller Wahrscheinlichkeit nach).
Entschieden dass es zu viel war wurde bereits, Revision wird nicht eingeschlagen weil aussichtslos.
Hatte ich ja geschrieben.
Ich muss mir eben mal die Unterlagen ansehen.
Und bei Bedarf soll sie eben zum Steuerberater
Dennoch scheint es relativ eindeutig zu sein.
Keine außergewöhnliche Ausgabe (aller Wahrscheinlichkeit nach).
Entschieden dass es zu viel war wurde bereits, Revision wird nicht eingeschlagen weil aussichtslos.
Hatte ich ja geschrieben.
Ich muss mir eben mal die Unterlagen ansehen.
Und bei Bedarf soll sie eben zum Steuerberater
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- Homelander
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich erhielt heute um halb 4 einen hektischen Anruf eines Kollegen. Ich hab die Woche noch Urlaub und kann mir daher kein Bild machen, was jedoch unwichtig ist, da ich die Schikane kenne.
Kurz zusammengefasst: Seitdem 01.02.2025 im Unternehmen und die Schulleitungen sagten ihm heute, dass sie das Arbeitsverhältnis mit ihm nicht weiter fortsetzen wollten. Grund sind ein paar Beschwerden seitens der Schüler. Ein anonymer Beschwerdebrief + eine Beschwerde-EMail. Das wars. Die Leitungen redeten von einer verhaltensbedingten Kündigung. Er hat morgen um 10 Uhr das Gespräch mit der Geschäftsführung, der die Entscheidung fallen wird. Kündigung wäre worst case, der weiß schon dass das nicht so einfach geht.
Aber jetzt mal ernsthaft - der kann doch easy Kündigungsschutzklage einreichen und entweder sich wiedereinklagen oder ne dicke Abfindung raushandeln? 2-3 Bruttogehälter sind da doch locker drin.
Kurz zusammengefasst: Seitdem 01.02.2025 im Unternehmen und die Schulleitungen sagten ihm heute, dass sie das Arbeitsverhältnis mit ihm nicht weiter fortsetzen wollten. Grund sind ein paar Beschwerden seitens der Schüler. Ein anonymer Beschwerdebrief + eine Beschwerde-EMail. Das wars. Die Leitungen redeten von einer verhaltensbedingten Kündigung. Er hat morgen um 10 Uhr das Gespräch mit der Geschäftsführung, der die Entscheidung fallen wird. Kündigung wäre worst case, der weiß schon dass das nicht so einfach geht.
Aber jetzt mal ernsthaft - der kann doch easy Kündigungsschutzklage einreichen und entweder sich wiedereinklagen oder ne dicke Abfindung raushandeln? 2-3 Bruttogehälter sind da doch locker drin.
-Lümmler- hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Okt 2025, 16:30 das schwein soll mir erstmal in die augen schauen und die frechheiten wiederholen die er seit jahren im internet gegen mich ausspricht.....
der typ ist ein europaweit bekannter troll ....
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Ronja4711
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Um welche Beschwerden handelt es sich denn da, dass eine verhaltensbedingte Kündigung in Erwägung gezogen wird?
Er muss da m.M.n. eigentlich dann schon Abmahnung erhalten haben, so st wäre das nicht so ohne weiteres durchsetzbar.
Außer er wäre ggf. handgreiflich gewesen.
Er muss da m.M.n. eigentlich dann schon Abmahnung erhalten haben, so st wäre das nicht so ohne weiteres durchsetzbar.
Außer er wäre ggf. handgreiflich gewesen.
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schlimmfinger
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Da uns die Hintergründe unbekannt sind.... wenn der Kollege wirklich was heftig falsch gemacht hat, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
fristlose Kündigung --> da muss das Vertrauen (Diebstahl, Betrug, Androhung von Schlägen etc.) komplett zerrüttet sein und ist das letzte Mittel der Wahl.
Bei kleineren Dingen vorher abmahnen. Die Abwägung ist manchmal schwierig, ob Abmahnung zuerst sein muss oder ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Das wird bei Gericht mittels der Kündigungsschutzklage dann geprüft.
fristlose Kündigung --> da muss das Vertrauen (Diebstahl, Betrug, Androhung von Schlägen etc.) komplett zerrüttet sein und ist das letzte Mittel der Wahl.
Bei kleineren Dingen vorher abmahnen. Die Abwägung ist manchmal schwierig, ob Abmahnung zuerst sein muss oder ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Das wird bei Gericht mittels der Kündigungsschutzklage dann geprüft.