bei der anhörung musst du nur den brief zurück schicken mit deinen personen daten und ob du fahrzeugführer warst, machst du das über längere zeit nicht bohren die so lange nach bis die blauen vor der tür stehen im schlimmsten fall.
wenn du angegeben hast wer gefahren ist kommt dann ein nächster brief mit tatbestand und strafe, dann hast du ne frist in der du einspruch anelgen kannst, ohne anwalt sehe ich da aber chance gleich 0%
wenn du gestehst dann musst den betrag überweisen und bekommst nen gelben brief wo dir dein zeitraum genannt wird in dem du das verbot nehmen kannst, das verbot fängt dann an sobald du denen dein führerschein zur verwahrung per post einschreiben übersendet hast.
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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Alles gut, probieren würde ich es an deiner Stelle auch. Die weißt ja selbst, wie sich manche Dinge nach Aktenlage anhörenZwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Mai 2025, 12:15Wenn man das natürlich absichtlich so ins lächerliche ziehen will, hört sich das nach ner ganz doofen Idee anCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Mai 2025, 12:12 Du bist bei Rot über eine Ampel gebrettert und willst "übertriebene Härte" geltend machen, weil du deinen Hund zu deinen Eltern fahren willst? Bin gespannt, wie das ausgeht![]()
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Das hauptsächliche Problem ist einfach, wenn ich zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit muss, dann ist der Hund von morgens um 6 bis nachmittags 16 Uhr alleine. Mal eben in der Pause nach Hause klappt dann nämlich nicht. Und der bellt rum, wenn die Nachbarn auf dem selben Stockwerk die Tür von sich aufmachen, außer ich bin zu hause. Also würde ich dann auch einfach ne Abmahnung bekommen, wenn sich jemand beschwert und im schlimmsten Fall müsste der Hund weg. Oder direkt ein Monat zu meinen Eltern. Natürlich sind das so gesehen alles meine eigenen Porbleme, aber ich versuch es und drück voll auf die Tränendrüse. Wenns klappt schön und gut, wenn nicht hab ich ein ProblemCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Mai 2025, 12:17Alles gut, probieren würde ich es an deiner Stelle auch. Die weißt ja selbst, wie sich manche Dinge nach Aktenlage anhörenZwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Mai 2025, 12:15Wenn man das natürlich absichtlich so ins lächerliche ziehen will, hört sich das nach ner ganz doofen Idee anCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Mai 2025, 12:12 Du bist bei Rot über eine Ampel gebrettert und willst "übertriebene Härte" geltend machen, weil du deinen Hund zu deinen Eltern fahren willst? Bin gespannt, wie das ausgeht![]()
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ganz unjuristischer Lösungsvorschlag: Besorg Dir ein Lastenrad, gibt welche auch speziell für Hundetransport. Auch mit E.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Bisher kam keine Post, das nervt mich. Würde gern mal wissen, woran ich bin.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
das kann locker 4-8 wochen dauern hatte 2ß23 sogar das ich im märz geblitzt worden bin mit 5kmh zu viel in einem tunnel beim pendeln es aber nicht wusste das da welche installiert sind weil so versteckte und habe dann erst anfang juli 4 briefe bekommenZwerg hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Jun 2025, 14:18 Bisher kam keine Post, das nervt mich. Würde gern mal wissen, woran ich bin.

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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Gibt es für Garantiefälle beim Auto (Motort generalüberholt) eine Frist das wenn immer wieder Probleme auftreten man zu einer anderen Werkstatt kann und die kosten dann der Garantiegeber übernehmen muss?
Hab leider bisher keine Rechtsschutz sonst hätte ich direkt dort mal nachgefragt.
Hab leider bisher keine Rechtsschutz sonst hätte ich direkt dort mal nachgefragt.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten. Es liegen aber einige Punkte vor, warum die Abmahnung anfechtbar ist.
Einerseits liegt zwischen Personalgespräch und Erhalt der Abmahnung ein Zeitraum von 4,5 Wochen. Hier sieht die Rechtssprechung aber nur einen Zeitraum von 2 bis maximal 3 Wochen als angemessen. Außerdem enthält die Abmahnung nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung.
Wie wäre denn hier das konkrete Vorgehen? Gehe ich damit sofort zu einem Anwalt? Oder schreibe ich meinem Arbeitgeber nun erstmal eine Gegendarstellung, bitte um Entfernung der Abmahnung aus meiner Personalakte und falls man dem nicht nachkommt, schalte ich einen Anwalt ein?
Einerseits liegt zwischen Personalgespräch und Erhalt der Abmahnung ein Zeitraum von 4,5 Wochen. Hier sieht die Rechtssprechung aber nur einen Zeitraum von 2 bis maximal 3 Wochen als angemessen. Außerdem enthält die Abmahnung nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung.
Wie wäre denn hier das konkrete Vorgehen? Gehe ich damit sofort zu einem Anwalt? Oder schreibe ich meinem Arbeitgeber nun erstmal eine Gegendarstellung, bitte um Entfernung der Abmahnung aus meiner Personalakte und falls man dem nicht nachkommt, schalte ich einen Anwalt ein?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich habe da mal eine etwas verworrene Frage bzgl. Stromversorgung.
Folgender Fall:
Wir sind 08/24 in eine andere Stadt umgezogen, in einen Erstbezug.
Wir haben den alten Stromvertrag (lief über GF) mitnehmen wollen und das beantragt. Tatsächlich ist das aber nie passiert. Mir ist das erst ein knappes Jahr später aufgefallen, als ich schauen wollte, ob sich ein Vertragswechsel lohnt (Vertrag und Abbuchungen liefen vorher über GF, ich ging davon aus, dass alles läuft. Warum sie das nicht gecheckt hat, keine Ahnung).
Ich wollte dann für ab diesen September einen neuen Vertrag abschließen, das klappt aber nicht, da "der Stromversorger die Belieferung [durch den neuen Anbieter] abgelehnt hat".
Fakt ist nun Folgendes:
Soweit ich das sehe, haben wir seit Einzug keinen Strom bezahlt. Wir haben nie irgendeinen Zettel vom Grundversorger erhalten (laut Bundesnetzagentur wäre eine Mitteilung der Preise aber Pflicht). Natürlich nutzen wir aber jeden Tag Strom.
Was ist nun aus rechtlicher und rationaler Sicht das klügste Verhalten?
A) ich könnte den Grundversorger anschreiben, darauf hinweisen, vermutlich ordentlich nachzahlen
B) Ich könnte weiterhin die kostenlose Welle reiten und mich darauf beziehen, dass der Grundversorger seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.
C) ?
Die Wohnungsverwaltung wiederum ist so dermaßen inkompetent, denen fällt sowieso nichts auf (außer die jährliche Mieterhöhung)
Danke
Folgender Fall:
Wir sind 08/24 in eine andere Stadt umgezogen, in einen Erstbezug.
Wir haben den alten Stromvertrag (lief über GF) mitnehmen wollen und das beantragt. Tatsächlich ist das aber nie passiert. Mir ist das erst ein knappes Jahr später aufgefallen, als ich schauen wollte, ob sich ein Vertragswechsel lohnt (Vertrag und Abbuchungen liefen vorher über GF, ich ging davon aus, dass alles läuft. Warum sie das nicht gecheckt hat, keine Ahnung).
Ich wollte dann für ab diesen September einen neuen Vertrag abschließen, das klappt aber nicht, da "der Stromversorger die Belieferung [durch den neuen Anbieter] abgelehnt hat".
Fakt ist nun Folgendes:
Soweit ich das sehe, haben wir seit Einzug keinen Strom bezahlt. Wir haben nie irgendeinen Zettel vom Grundversorger erhalten (laut Bundesnetzagentur wäre eine Mitteilung der Preise aber Pflicht). Natürlich nutzen wir aber jeden Tag Strom.
Was ist nun aus rechtlicher und rationaler Sicht das klügste Verhalten?
A) ich könnte den Grundversorger anschreiben, darauf hinweisen, vermutlich ordentlich nachzahlen
B) Ich könnte weiterhin die kostenlose Welle reiten und mich darauf beziehen, dass der Grundversorger seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.
C) ?
Die Wohnungsverwaltung wiederum ist so dermaßen inkompetent, denen fällt sowieso nichts auf (außer die jährliche Mieterhöhung)
Danke

- Certa
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Praktische Erfahrung habe ich damit, fast analog.
Nach dem letzten Umzug hat der bisherige Anbieter es verkackt die Ummeldung zu verarbeiten. Dadurch bin ich automatisch in die Grundversorgung gerutscht mit sehr hohen Preisen.
Merkwürdig, dass sich die Stadtwerke oder wer auch immer noch nicht bei dir gemeldet hat. Hast du dich beim Bürgeramt schon umgemeldet?
Würde einfach Mal beim Grundversorger anrufen
Nach dem letzten Umzug hat der bisherige Anbieter es verkackt die Ummeldung zu verarbeiten. Dadurch bin ich automatisch in die Grundversorgung gerutscht mit sehr hohen Preisen.
Merkwürdig, dass sich die Stadtwerke oder wer auch immer noch nicht bei dir gemeldet hat. Hast du dich beim Bürgeramt schon umgemeldet?
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- Sai
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Klar, umgemeldet habe ich mich direkt.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Sep 2025, 11:18 Praktische Erfahrung habe ich damit, fast analog.
Nach dem letzten Umzug hat der bisherige Anbieter es verkackt die Ummeldung zu verarbeiten. Dadurch bin ich automatisch in die Grundversorgung gerutscht mit sehr hohen Preisen.
Merkwürdig, dass sich die Stadtwerke oder wer auch immer noch nicht bei dir gemeldet hat. Hast du dich beim Bürgeramt schon umgemeldet?
Würde einfach Mal beim Grundversorger anrufen
Tendiere auch dazu reinen Tisch zu machen und denen zu schreiben
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Naja, bei einem Erstbezug war der Stromzähler ja schon auf den Vermieter angemeldet, sonst hätten die Handwerker dort ja nicht arbeiten können.
Wir haben damals bei der Schlüsselübergabe dann zusammen den Zählerstand abgelesen und ich musste mich aktiv drum kümmern einen Vertrag für diesen Zähler abzuschließen. Ich musste dann beim Abschluss auch den Zählerstand angeben.
Wir hatten den Schlüssel auch schon am 04.11 bekommen, Mietvertrag lief aber erst ab 15.11. Deshalb hatte ich den Stromvertrag auch auf 15.11 gemacht. Beim Abschluss war die Dame am Telefon auch verwundert, wie ich denn jetzt schon (also am 05.11 oder so) den Zählerstand vom 15.11 wissen können würde und ich müsste das dann bitte am 15.11 erst melden (obwohl ich natürlich den Stand vom 4.11 angeben musste, weil wir ab die Wohnung hatten...)
Vermutlich zahlt also einfach deine Hausverwaltung aktuell und sie blicken es nicht
Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber ich denke du solltest in den sauren Apfel beißen und nachzahlen, auch wenns kacke ist. Aber irgendwie trifft euch auch eine Schuld, wenn ihr nicht merkt, dass ihr keinen Vertrag habt.
Wir haben damals bei der Schlüsselübergabe dann zusammen den Zählerstand abgelesen und ich musste mich aktiv drum kümmern einen Vertrag für diesen Zähler abzuschließen. Ich musste dann beim Abschluss auch den Zählerstand angeben.
Wir hatten den Schlüssel auch schon am 04.11 bekommen, Mietvertrag lief aber erst ab 15.11. Deshalb hatte ich den Stromvertrag auch auf 15.11 gemacht. Beim Abschluss war die Dame am Telefon auch verwundert, wie ich denn jetzt schon (also am 05.11 oder so) den Zählerstand vom 15.11 wissen können würde und ich müsste das dann bitte am 15.11 erst melden (obwohl ich natürlich den Stand vom 4.11 angeben musste, weil wir ab die Wohnung hatten...)
Vermutlich zahlt also einfach deine Hausverwaltung aktuell und sie blicken es nicht

Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber ich denke du solltest in den sauren Apfel beißen und nachzahlen, auch wenns kacke ist. Aber irgendwie trifft euch auch eine Schuld, wenn ihr nicht merkt, dass ihr keinen Vertrag habt.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
darauf würde ich auch tippen in meiner letzten wohnung mit 45 einheiten waren die meisten der hausverwaltung zugeordnet teilweise aber auch welche von privaten vermietern, daher weis ich das für alle wohnungen bis zur fertigstellung die hausverwaltung den strom gezahlt hat weil die wohnungen nicht alle gleichzeitig fertig wurden und darin ja mit geräten gearbeitet wurde, waren auch schon zähler installiert, erst ab dem 1. tag in der wohnung mussten dann die mieter die kosten tragen.Blubbs hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Sep 2025, 14:27 Vermutlich zahlt also einfach deine Hausverwaltung aktuell und sie blicken es nicht![]()
wir haben dafür dann ein schreiben bekommen vom grundversorger, konnten an diesem standort auch keinen anderen tarif abschließen
- Sai
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Wir haben wie gesagt nie etwas erhalten und der Stromzähler stand bei Einzug auf 0.
Es gibt auch noch immer unvermietete Wohnungen, da stehen die auch auf 0.
Den Teil mit der eigenen Schuld kann ich nicht verneinen
Habe dem (vermuteten) Grundversorger geschrieben
Es gibt auch noch immer unvermietete Wohnungen, da stehen die auch auf 0.
Den Teil mit der eigenen Schuld kann ich nicht verneinen

Habe dem (vermuteten) Grundversorger geschrieben