Ich bin mir gerade nicht sicher, was du von mir möchtest.Alcertraz hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Dez 2024, 10:16D.h. mind. ein Elternteil benötigt unbefristetes Aufenthaltsrecht. Und das bekommt man wie folgt:Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Dez 2024, 10:09► Text anzeigenSeit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von ausländischen Eltern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren und nunmehr fünf rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.Gehe davon aus, dass die Punkte mit einem "und" zu verknüpfen sind.Sie erhalten die deutsche Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU grundsätzlich, wenn
- Sie seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen (Zeiten eines Aufenthalts außerhalb des Bundesgebiets können in bestimmten Fällen angerechnet werden),
- für sich und Ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt durch regelmäßige Einkünfte sichern können,
- Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen),
- Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen,
- Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und alle mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen verfügen,
keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.
Gibt bestimmt auch Fälle, in denen Sachbearbeiter entgegen dieser Bedingungen Fälle bearbeitet haben.
Aber:Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Dez 2024, 10:01 Selbst wenn, wollen wir uns jetzt an einem Einzelfall aufgeilen?
Habe ich was anderes behauptet?