Hi,
Ich hab einen Firmenwagen bei dem die 1% Regel und für die PKW-Wegstreckenversteuerung die 0,002 % Regelung angewandt wird. Meine erste Tätigkeitsstätte fahre ich in der Regel nur 1x/ Woche an, sonst bin ich an anderen Standorten von uns. Ich habe eine Tankkarte und kann den Wagen privat nutzen, somit fallen neben den Abzügen vom Gehalt keine weiteren Kosten für mich an.
Mein Arbeitskollege meinte nun zu mir, dass er (und wohl auch viele andere im der Firma) die Kilometer die er zu den verschiedenen Standorten fährt, bei der Steuer angibt und Geld zurück bekommt (ständig wechselnde Tätigkeitstätte(?), dafür aber keine extra Reisekostenabrechnung stellt, wie bspw. bei Dienstreisen) . Meine Steuerberaterin meinte allerdings dass das nicht möglich sei (die ist aber auch kurz vor der Rente, vllt hat sie da nicht mehr die aktuellste Rechtssprechung parat.
Gefunden habe ich dazu diese Infos:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... agen_nutze
https://www.sixt-neuwagen.de/gewerbe/en ... irmenwagen
Kann da wer weiterhelfen?