Klasse BegründungMadMaxi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Apr 2024, 23:47Weil er damit die Inflation ausgleichen soll und keine ÜberstundenJonah Lomu hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Apr 2024, 15:22Warum sollte der AG in diesem Fall dumm sein?MadMaxi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren24. Apr 2024, 11:02
Viel Erfolg wenn dein AG so dumm ist hast du glück
Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
- Jonah Lomu
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Bei meiner Steuererklärung werden wir nachzahlen müssen. Kann man pauschal sagen, dass sich dann fürs nächste Jahr eine Vorauszahlung ergibt?
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400€ beträgt. Dagegen kann man aber Einspruch einlegen bzw. einen Herabsetzungsantrag stellen.
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Danke dir!oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren22. Jul 2024, 11:34 Wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400€ beträgt. Dagegen kann man aber Einspruch einlegen bzw. einen Herabsetzungsantrag stellen.
Dann werde ich das mal machen, sobald da was kommt.
Dieses Jahr habe ich keinen Firmenwagen mehr, keine zwei Steuerklassen und (hoffentlich) keine Abfindung
Ist alles etwas verschoben.
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Hi,
Ich hab einen Firmenwagen bei dem die 1% Regel und für die PKW-Wegstreckenversteuerung die 0,002 % Regelung angewandt wird. Meine erste Tätigkeitsstätte fahre ich in der Regel nur 1x/ Woche an, sonst bin ich an anderen Standorten von uns. Ich habe eine Tankkarte und kann den Wagen privat nutzen, somit fallen neben den Abzügen vom Gehalt keine weiteren Kosten für mich an.
Mein Arbeitskollege meinte nun zu mir, dass er (und wohl auch viele andere im der Firma) die Kilometer die er zu den verschiedenen Standorten fährt, bei der Steuer angibt und Geld zurück bekommt (ständig wechselnde Tätigkeitstätte(?), dafür aber keine extra Reisekostenabrechnung stellt, wie bspw. bei Dienstreisen) . Meine Steuerberaterin meinte allerdings dass das nicht möglich sei (die ist aber auch kurz vor der Rente, vllt hat sie da nicht mehr die aktuellste Rechtssprechung parat.
Gefunden habe ich dazu diese Infos:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... agen_nutze
https://www.sixt-neuwagen.de/gewerbe/en ... irmenwagen
Kann da wer weiterhelfen?
Ich hab einen Firmenwagen bei dem die 1% Regel und für die PKW-Wegstreckenversteuerung die 0,002 % Regelung angewandt wird. Meine erste Tätigkeitsstätte fahre ich in der Regel nur 1x/ Woche an, sonst bin ich an anderen Standorten von uns. Ich habe eine Tankkarte und kann den Wagen privat nutzen, somit fallen neben den Abzügen vom Gehalt keine weiteren Kosten für mich an.
Mein Arbeitskollege meinte nun zu mir, dass er (und wohl auch viele andere im der Firma) die Kilometer die er zu den verschiedenen Standorten fährt, bei der Steuer angibt und Geld zurück bekommt (ständig wechselnde Tätigkeitstätte(?), dafür aber keine extra Reisekostenabrechnung stellt, wie bspw. bei Dienstreisen) . Meine Steuerberaterin meinte allerdings dass das nicht möglich sei (die ist aber auch kurz vor der Rente, vllt hat sie da nicht mehr die aktuellste Rechtssprechung parat.
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Kann da wer weiterhelfen?
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Flo macht meine Steuern und fragt bei mir nie nach den Kilometern.Shankz hat geschrieben: zum Beitrag navigieren14. Sep 2024, 12:26 Hi,
Ich hab einen Firmenwagen bei dem die 1% Regel und für die PKW-Wegstreckenversteuerung die 0,002 % Regelung angewandt wird. Meine erste Tätigkeitsstätte fahre ich in der Regel nur 1x/ Woche an, sonst bin ich an anderen Standorten von uns. Ich habe eine Tankkarte und kann den Wagen privat nutzen, somit fallen neben den Abzügen vom Gehalt keine weiteren Kosten für mich an.
Mein Arbeitskollege meinte nun zu mir, dass er (und wohl auch viele andere im der Firma) die Kilometer die er zu den verschiedenen Standorten fährt, bei der Steuer angibt und Geld zurück bekommt (ständig wechselnde Tätigkeitstätte(?), dafür aber keine extra Reisekostenabrechnung stellt, wie bspw. bei Dienstreisen) . Meine Steuerberaterin meinte allerdings dass das nicht möglich sei (die ist aber auch kurz vor der Rente, vllt hat sie da nicht mehr die aktuellste Rechtssprechung parat.
Gefunden habe ich dazu diese Infos:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... agen_nutze
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Kann da wer weiterhelfen?
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Ganz vergessen was der beruflich macht
ich frag ihn mal.
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Genau.Shankz hat geschrieben: zum Beitrag navigieren21. Sep 2024, 10:49 Ganz vergessen was der beruflich machtich frag ihn mal.
Sag ihm von mir
Fickerfickerficker
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Ich habe von meiner alten Firma noch einen Bonus vom letzten Jahr bekommen. Das Geld wurde mir in Steuerklasse 6 ausgezahlt. Kann ich ungefähr abschätzen, wie viel Steuer ich für den Betrag nachzahlen muss?
Einfach mein erwartetes Jahresbrutto plus den Brutto Bonus in meiner Steuerklasse ausrechnen und dann die Differenz nehmen?
Einfach mein erwartetes Jahresbrutto plus den Brutto Bonus in meiner Steuerklasse ausrechnen und dann die Differenz nehmen?
-
GastXY
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Du kriegst das Geld mit dem maximal besteuerten Betrag und müsstest Geld zurück bekommen sofern du nicht im spitzensteuersatz bist
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Das kann aber eigentlich nicht seinMadMaxi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Nov 2024, 18:06 Du kriegst das Geld mit dem maximal besteuerten Betrag und müsstest Geld zurück bekommen sofern du nicht im spitzensteuersatz bist
Ich habe nur das netto auf meinem Konto und noch keine Abrechnung. Ich weiß nur, was mir zugerufen wurde und dieser Betrag ist nicht sehr viel über dem ausgezahlten netto. Dann hätte ich ja fast nix an Lohnsteuer bezahlt.
Und ja, Spitzensteuersatz ist anzuwenden.
-
GastXY
Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Dann klingt das aber nicht nach Steuerklasse 6
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Dann wurde es doch aber nicht in lsk 6 ausgezahlt?Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Nov 2024, 18:08Das kann aber eigentlich nicht seinMadMaxi hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Nov 2024, 18:06 Du kriegst das Geld mit dem maximal besteuerten Betrag und müsstest Geld zurück bekommen sofern du nicht im spitzensteuersatz bist
Ich habe nur das netto auf meinem Konto und noch keine Abrechnung. Ich weiß nur, was mir zugerufen wurde und dieser Betrag ist nicht sehr viel über dem ausgezahlten netto. Dann hätte ich ja fast nix an Lohnsteuer bezahlt.
Und ja, Spitzensteuersatz ist anzuwenden.
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Re: Steuern, Buchführung, Steuererklärung, Buchhaltung etc...
Ohne weitere Details zu wissen, aber es könnte nach der Fünftel-Regelung gem. §34 EStG besteuert worden sein. Bis Ende 2024 geht das noch in Rahmen der Lohnsteuer.