die berichterstattung über fernandes hörte auch urplötzlich auf
passend dazu
In der Verhandlung vor dem OLG machte der Vorsitzende Richter Günther Puhm in einer vorläufigen Würdigung der Argumente beider Seiten schnell klar, dass sein Senat der Einschätzung des Landgerichts folgen werde. Demnach mussten die untersagten Äußerungen in der Sendung den Eindruck beim Zuschauer hinterlassen, dass Schönbohm mit den russischen Geheimdiensten in Kontakt gestanden habe. Das stelle zweifellos eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Die Aussagen seien falsch gewesen. „Bestenfalls war es eine schlampige Recherche“, erklärte der Richter.
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und
Es gelingt Ihnen, in einem einzigen Post, gleich viermal faktenfreien Unsinn zu erzählen, mit dem Sie die Leute weiterhin in die Irre führen. Sie haben die Urteile gründlich gelesen? Dann haben Sie sie entweder nicht verstanden oder Sie tun so, als verstünden Sie sie nicht.
1. „Wir haben mit allen Seiten gesprochen“
Sie haben mit allen Seiten gesprochen? Mit uns nicht. Jedenfalls weiß ich nichts davon. Falls Sie ohne meine Kenntnis den Kollegen @RABrennecke
kontaktiert haben, der das Urteil erstritten hat, bitte ich um Verzeihung. Ansonsten sollten Sie noch schleunigst eine Anfrage an uns stellen, damit wir Ihnen das Berliner Urteil erklären können.
2. „Das Berliner Landgericht entscheidet, dass die Kernaussage nicht stimmt. Das Landgericht Hamburg sieht es anders“
Richtig ist: das Berliner Landgericht hat entschieden, dass die Kernaussage nicht stimmt. Falsch ist, dass das Landgericht Hamburg es anders sieht, also davon ausgeht, dass die Kernaussage stimmt. Das Landgericht Hamburg sagt gerade NICHT, dass die Kernaussage stimmt! Es ist im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ganz im Gegenteil komplett unstreitig geblieben, dass keine Deutschen mit Migrationshintergrund ausgewiesen werden sollten oder ihnen gar die Staatsangehörigkeit entzogen werden sollte. Martin Sellner hat in Potsdam sogar ausdrücklich gesagt, dass dies nicht gehe. Begreifen Sie iÜ wirklich nicht, dass das Landgericht Hamburg eine Meinungsäußerung bejaht hat und daher gar nicht einmal über den Wahrheitsgehalt zu entscheiden hatte?
3. „Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Nichts ist also entschieden.“
Selbstverständlich ist entgegen Ihrer Aussage etwas entschieden: Das Landgericht Berlin hat die Falschbehauptungen von Correctiv verboten. Auf Rechtskraft kommt es dabei nicht an. Verstehen Sie, dass bereits jetzt ein Unterlassungsanspruch besteht, der von Correctiv umgesetzt werden muss und der notfalls vollstreckt werden kann? Und verstehen Sie auch, dass das Oberlandesgericht Hamburg eine Entscheidung des Landgerichts Berlin nicht aufheben kann? Das Kammergericht Berlin könnte es. Eine juristisch bindende Entscheidung ist entgegen Ihrer falschen Behauptung trotzdem bereits jetzt da und sie muss von Correctiv eingehalten werden.
4. „Konkret geht es um die Frage: Sollen auch Deutsche mit Migrationshintergrund ausgewiesen werden?“
Sie tun schon wieder so, als bestehe Unklarheit darüber, ob die Kernfrage stimmt, wonach Deutsche mit Migrationshintergrund ausgewiesen werden sollten. Hierüber besteht entgegen Ihrer falschen Insinuation absolut keine Unklarheit. Niemand behauptet (mehr), dass in Potsdam irgendjemand gefordert habe, das Deutsche ausgewiesen werden sollten. Nicht einmal Correctiv behauptet das noch. Allerdings haben Sie in der ARD diesen Unsinn Millionen Fernsehzuschauern gegenüber verbreitet, sie so in die Irre geführt und auf die Straßen getrieben. Und als wir Sie dafür verklagen mussten, haben Sie sich auf Kosten der Gebührenzahler auch noch komplett uneinsichtig mit Händen und Füßen durch die Instanzen dagegen gewehrt, den Zuschauern der Tagesschau endlich die Wahrheit sagen zu müssen. Tatsächlich haben Sie es bis heute nicht getan, sondern wollen ganz offensichtlich sogar jetzt noch weiter Unsinn verbreiten. Vielleicht lesen Sie sich mal unsere Pressemitteilung zu diesem Thema durch:
Korrekt. Es war sogar in Hamburg unstreitig, dass der Stuss, den die Tagesschau berichtet hat, nie stattgefunden hat und selbst von Correctiv nicht (mehr) behauptet wurde. Die Tagesschau hat sich dann darauf zurückgezogen, Correctiv falsch verstanden zu haben und sich mit dieser Begründung geweigert, ihre Falschberichterstattung zurückzuziehen. Wir mussten allen Ernstes durch mehrere Instanzen dagegen klagen. Der Vorgang ist absolut unglaublich. Näheres hier:
örr ist nicht mehr zu retten