Rund ums Geld (Was verdient ihr brutto und gebt ihr aus)?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Ja dann ist die Frage doch Banane. Das Finanzamt zahlt doch keine hätte wenn und aber Dinge.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:47Ich wollte, durfte aber Corona bedingt nichtRaptor Jesus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 09:58Kommt drauf an.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 09:46 Kann ich verpflegungsaufwand geltend machen wenn die Weiterbildung im Homeoffice stattgefunden hatte?
Warst du mehr als 8 Stunden am Stück weg von Zuhause oder deiner ersten Tätigkeitsstätte?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Hmm.oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 09:44 Du setzt erstmal pauschal die Kilometer für Hin- und Rückfahrt (sofern mit eigenem Kfz gefahren, nicht Dienstwagen) mit je 0,30ct an. Dann für Anreise- und Abreisetag jeweils 14€, für alle vollen Tage 24€. Im Gegensatz gibst du den vom AG erstatteten Betrag in einer Summe an, das wird dann entsprechend gegengerechnet.
Leider werde ich aus meinen Gehaltsmitteilungen nicht so richtig schlau. Als Beispiel: Im Monat September hatte ich eine Fortbildung außer Haus. Dort bin ich gesamt 200km gefahren. Ich habe dies in Wiso eingetragen, hier wird mir, warum auch immer, aber auch 60 Cent pro km angezeigt. MMn sind es nur 30 Cent. In dem betreffenden Monat habe ich vom AG kein Geld erhalten. Auch im Folge oder Vormonat nicht. Also auf den Abrechnungen geht nicht hervor dass ich Fahrtkosten erstattet bekommen hätte. Ich kann mich aber, wie gesagt, selber echt nicht mehr erinnern ob ich das auch für diese Fortbildung beispielsweise beantragt habe oder nicht. Eigentlich müsste es ja aus den Abrechnungen hervorgehen. Edit: Ich habe gerade gesehen dass ich in diesem Januar einen Hinweis habe dass Geld für den Tag im Sept. ausgezahlt wurde. Das kann ich ja dann einfach eintragen.
Achso und für die sechstägige Fortbildung: Dort bin ich ja vor Ort geblieben, aber unentgeltlich bei Freunden. Vom AG habe ich keine Zuschüsse erhalten da die Distanz von AG zu Fortbildungsort zu gering war. Von zu Hause aus war es weiter. Gebe ich da jetzt an dass ich vor Ort übernachtet habe oder dass ich jeden Tag gefahren wäre?
Zuletzt geändert von Bb.adept am 12. Mär 2023, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Ja, das war ohne denken vor dem PostenGurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:50Ja dann ist die Frage doch Banane. Das Finanzamt zahlt doch keine hätte wenn und aber Dinge.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:47Ich wollte, durfte aber Corona bedingt nichtRaptor Jesus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 09:58
Kommt drauf an.
Warst du mehr als 8 Stunden am Stück weg von Zuhause oder deiner ersten Tätigkeitsstätte?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Bb.adept hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:55Hmm.oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 09:44 Du setzt erstmal pauschal die Kilometer für Hin- und Rückfahrt (sofern mit eigenem Kfz gefahren, nicht Dienstwagen) mit je 0,30ct an. Dann für Anreise- und Abreisetag jeweils 14€, für alle vollen Tage 24€. Im Gegensatz gibst du den vom AG erstatteten Betrag in einer Summe an, das wird dann entsprechend gegengerechnet.
Leider werde ich aus meinen Gehaltsmitteilungen nicht so richtig schlau. Als Beispiel: Im Monat September hatte ich eine Fortbildung außer Haus. Dort bin ich gesamt 200km gefahren. Ich habe dies in Wiso eingetragen, hier wird mir, warum auch immer, aber auch 60 Cent pro km angezeigt. MMn sind es nur 30 Cent. In dem betreffenden Monat habe ich vom AG kein Geld erhalten. Auch im Folge oder Vormonat nicht. Also auf den Abrechnungen geht nicht hervor dass ich Fahrtkosten erstattet bekommen hätte. Ich kann mich aber, wie gesagt, selber echt nicht mehr erinnern ob ich das auch für diese Fortbildung beispielsweise beantragt habe oder nicht. Eigentlich müsste es ja aus den Abrechnungen hervorgehen.
ohne mit Wiso zu arbeiten, 60 ct ggf weil er den einfachen Weg abfragt und die Pauschale entsprechend verdoppelt
mach es wie gesagt wurde, alle Strecken abrechnen und anschließend alle NACHWEIßBAR gezahlten Zuschüsse angeben
Achso und für die sechstägige Fortbildung: Dort bin ich ja vor Ort geblieben, aber unentgeltlich bei Freunden. Vom AG habe ich keine Zuschüsse erhalten da die Distanz von AG zu Fortbildungsort zu gering war. Von zu Hause aus war es weiter. Gebe ich da jetzt an dass ich vor Ort übernachtet habe oder dass ich jeden Tag gefahren wäre?
Also ich z.B. bin bei zumutbaren Entfernungen täglich von Zuhause aus gefahren unabhängig von Kollegen die ich vllt. vor Ort besuchen konnte
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Und du warst nochmal in einer "außerordentlichen" Führungsposition ?Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 11:02Ja, das war ohne denken vor dem PostenGurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:50Ja dann ist die Frage doch Banane. Das Finanzamt zahlt doch keine hätte wenn und aber Dinge.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:47
Ich wollte, durfte aber Corona bedingt nicht
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Ja und da merke ich jeden Tag, was es für bescheuerte Regelungen gibt.
Mitarbeiterin hat nen Dienstwagen und keinen Vertrag unterschrieben und ist jetzt im Mutterschutz, Auto abgeben oder nicht?
Mitarbeiterin hat keine Tankkarte bekommen, bekommt sie eine nachträgliche Kompensation, wenn sie daheim geladen hat?
Ab wann bekommen LKW-Fahrer Spesen, wenn sie mehrere Fahrten am Tag haben?
Etc. Gibt jeden Tag was Neues.
Mitarbeiterin hat nen Dienstwagen und keinen Vertrag unterschrieben und ist jetzt im Mutterschutz, Auto abgeben oder nicht?
Mitarbeiterin hat keine Tankkarte bekommen, bekommt sie eine nachträgliche Kompensation, wenn sie daheim geladen hat?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Das ist ja kaum aufgefallenKnolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 11:02Ja, das war ohne denken vor dem PostenGurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:50Ja dann ist die Frage doch Banane. Das Finanzamt zahlt doch keine hätte wenn und aber Dinge.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:47
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Sehe das auch so. Knolle. noch Restalkohol im Blut?Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:44Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 09:46 Kann ich verpflegungsaufwand geltend machen wenn die Weiterbildung im Homeoffice stattgefunden hatte?
Was für eine bescheuerte Frage.
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Mal eine Klarstellung: Wer vom Arbeitgeber Geld für die Fahrten zu Weiterbildung oder Studiengebühren erhält, kann diese natürlich NICHT nochmals beim Finanzamt geltend machen... Somit also nicht Es steht natürlich jedem frei, seine Angaben beim FA zu manipulieren....mit der Gefahr des Aufdeckens und der Steuerverkürzung muss jeder leben.
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Gib es so an wie du es gemacht hast, also nur die Hin- und Rückfahrt angeben. Plus die Übernachtungspauschale 24€, weil mehr als 24 Stunden von daheim weg. Für Anreise- und Abreisetag jeweils 14€ wie oben bereits beschrieben.Bb.adept hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:55oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 09:44 Du setzt erstmal pauschal die Kilometer für Hin- und Rückfahrt (sofern mit eigenem Kfz gefahren, nicht Dienstwagen) mit je 0,30ct an. Dann für Anreise- und Abreisetag jeweils 14€, für alle vollen Tage 24€. Im Gegensatz gibst du den vom AG erstatteten Betrag in einer Summe an, das wird dann entsprechend gegengerechnet.
Achso und für die sechstägige Fortbildung: Dort bin ich ja vor Ort geblieben, aber unentgeltlich bei Freunden. Vom AG habe ich keine Zuschüsse erhalten da die Distanz von AG zu Fortbildungsort zu gering war. Von zu Hause aus war es weiter. Gebe ich da jetzt an dass ich vor Ort übernachtet habe oder dass ich jeden Tag gefahren wäre?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Zu Wiso: da steht bestimmt, dass du die einfache Entfernung angeben sollst, Wiso rechnet es dann mit 0,60ct, weil man bei Reisekosten die Hin- und Rückfahrt mit 0,30ct abrechnen kann (bei Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte gibt es nur 0,30ct für die einfache Entfernung).Bb.adept hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 10:55 Hmm.
Leider werde ich aus meinen Gehaltsmitteilungen nicht so richtig schlau. Als Beispiel: Im Monat September hatte ich eine Fortbildung außer Haus. Dort bin ich gesamt 200km gefahren. Ich habe dies in Wiso eingetragen, hier wird mir, warum auch immer, aber auch 60 Cent pro km angezeigt. MMn sind es nur 30 Cent. In dem betreffenden Monat habe ich vom AG kein Geld erhalten. Auch im Folge oder Vormonat nicht. Also auf den Abrechnungen geht nicht hervor dass ich Fahrtkosten erstattet bekommen hätte. Ich kann mich aber, wie gesagt, selber echt nicht mehr erinnern ob ich das auch für diese Fortbildung beispielsweise beantragt habe oder nicht. Eigentlich müsste es ja aus den Abrechnungen hervorgehen. Edit: Ich habe gerade gesehen dass ich in diesem Januar einen Hinweis habe dass Geld für den Tag im Sept. ausgezahlt wurde. Das kann ich ja dann einfach eintragen.
Achso und für die sechstägige Fortbildung: Dort bin ich ja vor Ort geblieben, aber unentgeltlich bei Freunden. Vom AG habe ich keine Zuschüsse erhalten da die Distanz von AG zu Fortbildungsort zu gering war. Von zu Hause aus war es weiter. Gebe ich da jetzt an dass ich vor Ort übernachtet habe oder dass ich jeden Tag gefahren wäre?
Zu Ertsattungen des AG: was dir dein AG erstattet hat, steht idR auf deinet elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, welche du meistens im ersten Quartal des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr ausgestellt bekommst (da wo auch dein Gesamtbrutto usw. drauf stehen).
Zu Reisekosten/Verpflegungsmehraufwand:
Also es ist egal, wo du während deiner Tätigkeit gepennt hast, es gibt immer die Pauschale für den Vepflegungsmehraufwand (also die 14 bzw 24 €, wie bereits geschrieben).
Nicht zu verwechseln mit den Übernachtungskosten, diese wären dann separat vom Verpflegungsmehraufwand zu betrachten. Da du kostenlos übernachtet hast, kannst du da also auch nichts weiter ansetzen.
Wenn es realistisch ist, dass du täglich gefahren sein könntest (obwohl du es nicht getan hast), sollte man jetzt ausrechnen, was für dich günstiger in der Steuererklärung kommt. (Fahrtkosten + evtl. 14€ Verpflegungsmehraufwand müssten also mehr als 24€ pro Tag sein, weil ansonsten der Verpflegungsmehraufwand höher wäre; die 24€ Verpflegungsmehraufwand bekommst du aber nur für volle Tage, d.h. an Tagen, an denen du nicht gependelt bist; bei Abwesenheit über 8 Stunden gibt es dann die 14€ + deine Fahrtkostenpauschale).
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich geschrieben
- husefak
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Wann ist man eigtl. als Arbeitnehmer zur Abgabe der Einkommenssteuer Erklärung verpflichtet?
Hatte vor paar Wochen mal wieder ne Aufforderung mit Androhung von Zwangsgeld und jetzt im Bescheid (kriege 676€ zurück ihr FA Penner) sinngemäss den Spruch "Steuererklärung verspätet eingegangen, von Zwangsgeld wird abgesehen, aber falls ich verpflichtet bin, beim nächsten Mal damit rechnen".
Zwei Verdiener, Klasse 3/5, Einkünfte knapp unter 100K. Ich hatte in den letzten 20 Jahren öfter mal Gewerbescheine, seit Jahren aber nicht mehr.
Anyone?
Hatte vor paar Wochen mal wieder ne Aufforderung mit Androhung von Zwangsgeld und jetzt im Bescheid (kriege 676€ zurück ihr FA Penner) sinngemäss den Spruch "Steuererklärung verspätet eingegangen, von Zwangsgeld wird abgesehen, aber falls ich verpflichtet bin, beim nächsten Mal damit rechnen".
Zwei Verdiener, Klasse 3/5, Einkünfte knapp unter 100K. Ich hatte in den letzten 20 Jahren öfter mal Gewerbescheine, seit Jahren aber nicht mehr.
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Wenn du weitereEinnahmen hattest (alles was zusätzlich zum Gehalt ist):husefak hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 14:16 Wann ist man eigtl. als Arbeitnehmer zur Abgabe der Einkommenssteuer Erklärung verpflichtet?
1) Geldersatzleistungen erhalten hast, z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
2) Zusatzeinnahmen hattest --> Verkauf von Kryptos, Zinsen ausserhalb der Bankenwelt, Immobilienverkäufe oder Mieteinnahmen etc.[/list]