Dachte mir ich frag mal hier.
Ich bekam ein Angebot für Ersatzteile plus Einbau für meine Heizung. Angebotspreis war 900€ . Genehmigt.
Monteure kamen. Fanden raus das sie die falschen Teile haben und damit nichts tun können. Fuhren wieder.
Paar Tage später bekomm ich ein neues Angebot für das doppelte. Ist das so konform? Der Fehler liegt ja eindeutig bei der Heizungsfirma?! Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und das deutlich teurere Angebot annehmen? Ich mein klar,Fehler passieren. Aber fast 100% teurer.
Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Stephan89
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Kris_Law
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Du musst gar nichts. Es ist ein unverbindliches Angebot.Stephan89 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Nov 2025, 14:51 Dachte mir ich frag mal hier.
Ich bekam ein Angebot für Ersatzteile plus Einbau für meine Heizung. Angebotspreis war 900€ . Genehmigt.
Monteure kamen. Fanden raus das sie die falschen Teile haben und damit nichts tun können. Fuhren wieder.
Paar Tage später bekomm ich ein neues Angebot für das doppelte. Ist das so konform? Der Fehler liegt ja eindeutig bei der Heizungsfirma?! Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und das deutlich teurere Angebot annehmen? Ich mein klar,Fehler passieren. Aber fast 100% teurer.
Du könntest ja Mal nachfragen inwiefern das neue Angebot preislich zu rechtfertigen ist.
Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
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Ronja4711
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Denke eher, die Frage zielt auf die Gültigkeit des ersten Angebotes ab.Kris_Law hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Nov 2025, 15:23Du musst gar nichts. Es ist ein unverbindliches Angebot.Stephan89 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Nov 2025, 14:51 Dachte mir ich frag mal hier.
Ich bekam ein Angebot für Ersatzteile plus Einbau für meine Heizung. Angebotspreis war 900€ . Genehmigt.
Monteure kamen. Fanden raus das sie die falschen Teile haben und damit nichts tun können. Fuhren wieder.
Paar Tage später bekomm ich ein neues Angebot für das doppelte. Ist das so konform? Der Fehler liegt ja eindeutig bei der Heizungsfirma?! Oder muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und das deutlich teurere Angebot annehmen? Ich mein klar,Fehler passieren. Aber fast 100% teurer.
Du könntest ja Mal nachfragen inwiefern das neue Angebot preislich zu rechtfertigen ist.
Das war bereits angenommen.
War das Angebot freibleibend oder verbindlich?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Hallo, ich habe jetzt auch mal eine Frage. Hier erstmal die Historie zu der Geschichte und dann die Frage, kann ich das was machen, dass ich mein Geld wieder bekomme?
Historie zum Samsung Galaxy Ring
17.03.2025 den Samsung Galaxy Ringe über ebay bei Handingo GmbH erworben für 338 €
19.03.2025 Zustellung an mich
14.09.2025 Reklamation, da der Akku sehr schnell an Kapazität verliert
01.10.2025 der Defekt des Ringes wurde akzeptiert. Da ein solcher Ring nicht vorrätig war, wurde ein Ring in einer anderen Farbe angeboten
01.10.2025 habe ich der Firma handingo mitgeteilt, dass ich den Ring in schwarz nicht möchte und das ich dann mein Geld zurückhaben möchte
02.10.2025 die Erstattung meines Kaufbetrages wurde zugesagt
02.11.2025 habe ich angefragt, wann denn mit der Zahlung zu rechnen sei
04.11.2025 wurde mir mitgeteilt, dass ich bitte eine Retoure über ebay anstoßen solle, da aus technischen Gründen eine Erstattung nicht möglich sei
04.11.2025 teilte ich der Firma mit, dass diese Funktion bei ebay nicht mehr zur Verfügung steht
05.11.2025 jemand von der Firma ruft mich an und bittet um meine Kontodaten um eine Überweisung an mich veranlassen zu können
12.11.2025 die Firma meldet sich und möchte wegen der von mir bereits erfolgten Nutzung 20% vom Kaufpreis abziehen
12.11.2025 ich stimme dem zähneknirschend zu
13.11.2025 die Überweisung wird abermals angekündigt
18.11.2025 frage ich nach, wann denn nun mit einem Zahlungseingang zu rechnen sei
18.11.2025 wird mitgeteilt, dass die Zahlung in Kürze angewiesen wird
24.11.2025 frage ich erneut nach
25.11.2025 wird mir wieder ein Austauschgerät angeboten
25.11.2025 teile ich mit, dass ich das nicht möchte, sondern mein Geld zurückhaben möchte
25.11.2025 wird mir mitgeteilt, dass eine Auszahlung meines Geldes nicht in Frage kommt
27.11.2025 werde ich aufgefordert, der Zusendung eines Ersatzgerätes zuzustimmen
Historie zum Samsung Galaxy Ring
17.03.2025 den Samsung Galaxy Ringe über ebay bei Handingo GmbH erworben für 338 €
19.03.2025 Zustellung an mich
14.09.2025 Reklamation, da der Akku sehr schnell an Kapazität verliert
01.10.2025 der Defekt des Ringes wurde akzeptiert. Da ein solcher Ring nicht vorrätig war, wurde ein Ring in einer anderen Farbe angeboten
01.10.2025 habe ich der Firma handingo mitgeteilt, dass ich den Ring in schwarz nicht möchte und das ich dann mein Geld zurückhaben möchte
02.10.2025 die Erstattung meines Kaufbetrages wurde zugesagt
02.11.2025 habe ich angefragt, wann denn mit der Zahlung zu rechnen sei
04.11.2025 wurde mir mitgeteilt, dass ich bitte eine Retoure über ebay anstoßen solle, da aus technischen Gründen eine Erstattung nicht möglich sei
04.11.2025 teilte ich der Firma mit, dass diese Funktion bei ebay nicht mehr zur Verfügung steht
05.11.2025 jemand von der Firma ruft mich an und bittet um meine Kontodaten um eine Überweisung an mich veranlassen zu können
12.11.2025 die Firma meldet sich und möchte wegen der von mir bereits erfolgten Nutzung 20% vom Kaufpreis abziehen
12.11.2025 ich stimme dem zähneknirschend zu
13.11.2025 die Überweisung wird abermals angekündigt
18.11.2025 frage ich nach, wann denn nun mit einem Zahlungseingang zu rechnen sei
18.11.2025 wird mitgeteilt, dass die Zahlung in Kürze angewiesen wird
24.11.2025 frage ich erneut nach
25.11.2025 wird mir wieder ein Austauschgerät angeboten
25.11.2025 teile ich mit, dass ich das nicht möchte, sondern mein Geld zurückhaben möchte
25.11.2025 wird mir mitgeteilt, dass eine Auszahlung meines Geldes nicht in Frage kommt
27.11.2025 werde ich aufgefordert, der Zusendung eines Ersatzgerätes zuzustimmen
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schlimmfinger
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
@CW45: Üblich laut den AGB der Unternehmen, dass bei einem Defekt eine bis zu dreimalige Reparatur erfolgen darf oder alternativ ein Ersatzgerät liefern.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich würde es über EBay laufen lassen und gar nicht erst mit dem Händler diskutieren.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Wobei sich mir hier die Frage stellt, wie es dann zu beurteilen ist, dass mir mehrfach eine Erstattung des Preises angeboten wurdeschlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Nov 2025, 23:50 @CW45: Üblich laut den AGB der Unternehmen, dass bei einem Defekt eine bis zu dreimalige Reparatur erfolgen darf oder alternativ ein Ersatzgerät liefern.
- CW45
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Über ebay wäre natürlich auch meine erste Wahl gewesen, das geht aber nicht mehr, da der Kauf schon zu lange her istEric hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Nov 2025, 06:30 Ich würde es über EBay laufen lassen und gar nicht erst mit dem Händler diskutieren.
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schlimmfinger
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Es ist als freundliches Angebot an dich zu werten, müsste er jedoch nicht, wenn seine AGB den Reparaturversuch als erste Option haben.CW45 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Nov 2025, 11:10Wobei sich mir hier die Frage stellt, wie es dann zu beurteilen ist, dass mir mehrfach eine Erstattung des Preises angeboten wurdeschlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Nov 2025, 23:50 @CW45: Üblich laut den AGB der Unternehmen, dass bei einem Defekt eine bis zu dreimalige Reparatur erfolgen darf oder alternativ ein Ersatzgerät liefern.
Es gilt die Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ( Garantie ist was anderes, ein zusätzliches Versprechen vom Hersteller).
Der Mangel ist innerhalb er ersten 6 Monate aufgetreten, du hast gut Chancen.
Wenn das repariert wird, musst du keine 20% für Nutzung zahlen, das sollte klar sein.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Hallo zusammen
seit gut 20 Jahren hat meine Oma zu viel von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
Hier hat sie einfach versäumt das damals zu prüfen und zu melden.
Ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass sie das genau wusste aber eben dachte "joa nehm ich mit". Das hat sie irgendwann auch mal erwähnt gehabt, aber danach bestritten
Jetzt verlangt die RV 15.000€ zurück
Das Ganze ging vor Gericht, eine Revision scheint wohl aussichtslos weil angeblich hier nichts verjähren kann.
Es steht also eine Forderung von 15.000€ im Raum.
Kann man diese denn als außergewöhnliche Ausgabe steuerlich geltend machen?
Oder wie sieht das aus?
Zumindest müsste man ja gegenrechnen können was zu viel an Steuern gezahlt wurde dadurch.
seit gut 20 Jahren hat meine Oma zu viel von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
Hier hat sie einfach versäumt das damals zu prüfen und zu melden.
Ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass sie das genau wusste aber eben dachte "joa nehm ich mit". Das hat sie irgendwann auch mal erwähnt gehabt, aber danach bestritten
Jetzt verlangt die RV 15.000€ zurück
Das Ganze ging vor Gericht, eine Revision scheint wohl aussichtslos weil angeblich hier nichts verjähren kann.
Es steht also eine Forderung von 15.000€ im Raum.
Kann man diese denn als außergewöhnliche Ausgabe steuerlich geltend machen?
Oder wie sieht das aus?
Zumindest müsste man ja gegenrechnen können was zu viel an Steuern gezahlt wurde dadurch.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Musste sie denn die Rente versteuern? Dann würde ich einfach Mal beim zuständigen Finanzamt anrufen und fragen.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2025, 11:36 Hallo zusammen
seit gut 20 Jahren hat meine Oma zu viel von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
Hier hat sie einfach versäumt das damals zu prüfen und zu melden.
Ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass sie das genau wusste aber eben dachte "joa nehm ich mit". Das hat sie irgendwann auch mal erwähnt gehabt, aber danach bestritten![]()
Jetzt verlangt die RV 15.000€ zurück
Das Ganze ging vor Gericht, eine Revision scheint wohl aussichtslos weil angeblich hier nichts verjähren kann.
Es steht also eine Forderung von 15.000€ im Raum.
Kann man diese denn als außergewöhnliche Ausgabe steuerlich geltend machen?
Oder wie sieht das aus?
Zumindest müsste man ja gegenrechnen können was zu viel an Steuern gezahlt wurde dadurch.
Ist vermutlich kein ungewöhnlicher fall, da sollte es Rechtsprechung vom BSG/BFH zu geben.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Das hätte ihr Anwalt aber doch sowieso wissen müssen oder?
Angeblich hat sie nie wirklich Steuer zahlen müssen
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Du fragst, ob man diese Rückforderung mit zu viel gezahlten Steuern verrechnen kann, aber sie hat mir wirklich Steuern gezahlt.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2025, 13:46 Das hätte ihr Anwalt aber doch sowieso wissen müssen oder?
Angeblich hat sie nie wirklich Steuer zahlen müssen
Ja, am besten Mal den Anwalt fragen
Sehr es positiv: es gab ein zinsloses Darlehen von der Rentenversicherung
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Wenn ich das richtig verstehe hat sie mehr ausgezahlt bekommen als ihr zusteht?
Ich wäre an dieser Stelle froh, das man lediglich den zuviel ausgezahlten Betrag zurückzahlen muss.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Sorry da lag ein Anruf dazwischen
Ich lasse mir auch mal die Unterlagen geben, denn es gibt widersprüchliche Aussagen. Angeblich wurde Vorsatz abgeschmettert, aber dann wäre die Verjährung, meine ich bei 10 Jahren und nicht bei 30 Jahren. Insgesamt aber einfach komplett dämliches Verhalten oder aber eben Risiko Spiel ihrerseits. Wenn ich das richtig verstanden habe. Denn sie wusste wohl, dass das nicht wirklich stimmen kann, aber hat dann eben nichts gemeldet und das Geld einfach angenommen
Ich lasse mir auch mal die Unterlagen geben, denn es gibt widersprüchliche Aussagen. Angeblich wurde Vorsatz abgeschmettert, aber dann wäre die Verjährung, meine ich bei 10 Jahren und nicht bei 30 Jahren. Insgesamt aber einfach komplett dämliches Verhalten oder aber eben Risiko Spiel ihrerseits. Wenn ich das richtig verstanden habe. Denn sie wusste wohl, dass das nicht wirklich stimmen kann, aber hat dann eben nichts gemeldet und das Geld einfach angenommen
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