Shivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Apr 2025, 09:05Dass die Kamera oft nicht eingeschaltet ist, liegt - auch wenn es von den Medien derzeit gerne anders dargestellt wird - nicht daran, dass die Polizisten etwas verheimlichen wollen, sondern vielmehr daran, dass die datenschutzrechtliche Regelung einfach nicht gut geregelt ist:Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Apr 2025, 08:26 Wäre es nicht auch im Interesse der Beamten, wenn möglichst viel von einer cam aufgezeichnet wird? Dann könnten solche Vorwürfe wie aktuell ja relativ effektiv entkräftet werden
- nicht in Privatwohnungen
- Ton wird nicht aufgezeichnet (dementsprechend auch keinerlei Beleidigungen, Bedrohungen oÄ gegenüber den Polizisten)
- nur bei Gefahrenabwehr oder Verfolgung von Straftaten
- Pre-Recording nur 30s, wenn man also im „Nachhinein“ die Bodycam anmacht, muss man sich gut überlegen, ob die strafbare Handlung überhaupt noch angezeigt wird (oder das Video einfach damit beginnt, wie du den Täter zu Boden bringst)
Dementsprechend sind alle Vorschläge, dass die Kamera doch automatisch bei XY angeht, auch nicht praxistauglich. Lediglich den Vorschlag mit der Holstererkennung find ich interessant, aber da will ich Länder/Bund mal sehen, wie sie ihre tausenden Beamten damit ausstatten (€€€)
Bodycam klingt für Laien toll, in der Praxis ist’s aber einfach schlecht umgesetzt.
Da man nur bei Gefahrenabwehr bzw. Verfolgung von Straftaten filmen darf, kann man oft erst „mitten in der Situation“ die Cam anmachen. Und wenn man gerade einem Straftäter hinterherrennt, der Clubbesucher mit Pfefferspray angegriffen und auf seiner Flucht Passanten mit einem Messer bedroht hat, denkt man wenig über sowas nach.
Das framing, Polizisten würden die Bodycams bewusst nicht anmachen, um so ihre rechtswidrigen Maßnahmen zu vertuschen, ist mal wieder typisch: Die Politik besorgt solch ein Tool - Umsetzung miserabel - und die Polizei muss sich diesen Schrott anhören.
Kritik also bitte an die Politik, nicht die Polizei, die mit miserabler Technik und Rechtsgrundlage gegen solche Straftäter vorgehen muss.
Ich denke, das einzige was lückenlos helfen würde, wäre die dauerhafte Aufzeichnung ab Dienstbeginn.
Ich kann absolut verstehen, das dagegen Vorbehalte bestehen. Dementsprechend müsste man das auch absichern:
Auswertung der Aufnahmen nur nach richterlicher Anordnung und nur zur Klärung eines vorher als fraglich definierten Sachverhalts - und natürlich auch nicht durch direkte Kollegen oder Vorgesetzten.
Gäbe es also für bspw. für einen Einsatz von Pfefferspray im Rahmen einer Festnahme Aufklärungsbedarf und der Richter würde eine Auswertung der Bodycams anordnen, dürfte das Gespräch auf der Fahrt zum Einsatzort zumindest bzgl. für die Fragestellung fremder Themen (der Chef ist ein Wichser, seine Frau prostituiert sich, ich missachte Dienstvorschriften und Kollege XY nimmt Schmiergelder an) nicht weiterverwendet werden. Ggfs. könnte hier in naher Zukunft sogar entsprechende Technik zum Einsatz kommen: Eine (explainable) AI transkribiert und analysiert das Gespräch und macht nur zugänglich, was mit der Fragestellung direkt zu tun hat.
Wie auch immer man es im Detail umsetzt, ich denke, es gäbe Lösungen die für Beamten und Bürger gleichermaßen vorteilhaft wären (so lange sich die Genannten korrekt verhalten).