Ich verstehe die Haltung, möchte aber anmerken: In einem ZFH, wonach das hier klingt, das selbst bewohnt und teils vermietet wird, hat man ein erleichtertes Kündigungsrecht (meine es war BGB 573).Alt, aber weise? hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Nov 2024, 18:06Auch eine Agentur kann nicht abrechnen, wenn ich erst in Erfassungsgeräte für Wasser, Warmwasser und Heizung investieren müsste.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Nov 2024, 17:48Ich bin ja seit kurzem auch Vermieter und finde das völlig entspannt. Die Verwaltung/Abrechnung übernimmt eine Agentur.Alt, aber weise? hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Nov 2024, 17:39
Genau das. Wenn mein Vater mal nicht mehr da ist (88 Jahre alt), dass haben wir 110 qm frei. Ich bezweifle, dass ich diese vermieten werde. Bei den Vorschriften müsste ich dermaßen investieren, um die Wasser- und Heizkosten gesetzeskonform abzurechnen, dass ich schon deswegen kein Bock darauf habe. Wenn sich dann der Mieter als Volldepp herausstellen würde oder seine Miete nicht zahlt, dann habe ich die Arschkarte gezogen.
Die Wohnung wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit leer bleiben und ich verzichte auf die mindestens 12 k im Jahr. Und wenn es gesetzliche Regelungen gäbe, dass würde ich einfach behaupten, dass ich die Wohnung mit nutze.
Der Mieterschutz ist schön und gut, aber wer schützt die kleinen Vermieter?
Oder meinst du die Möglichkeiten zur Mieterhöhung und aktuelle Mieter raus zu schmeißen, um die Wohnung zu besseren Konditionen neu zu vermieten? Klar würde das meine Rendite für die Wohnung verbessern. Aber gleichzeitig wohne ich ja selbst zur Miete und würde auch nicht wollen, dass mir sowas passiert.
Zudem geht es mir nicht um Einnahmemaximierung, sonst würde ich doch nicht eher dazu tendieren, die Wohnung leer stehen zu lassen. Ich wohne aber selbst in dem Haus und möchte daher die Möglichkeit haben, Arschlöcher, Mietpreller oder Messis wieder los zu werden. Das ist heutzutage kaum möglich bzw. mindest langwierig und kostenintensiv.
Dazu kommen lustige Bauvorschriften. Die auch noch vorhandene Dachgeschosswohnung ist z.B. nur ca, 2,10 m hoch und damit dürfte ich sie nicht einmal vermieten, obwohl es vermutlich viele Menschen gäbe, die gerne in so eine Wohnung einziehen würden. Bürokratiemonster Deutschland.
Das bedeutet nicht, dass man am Ende gar keinen Ärger hat, aber es ist real einfacher, jemanden da raus zu bekommen.