Ich habe vorhin den Termin telefonisch abgesagt. Ohne Begründung und mich sonst auch nicht zur Sache geäußert. Eben nur, dass ich die Vorladung nicht wahrnehmen werde.
Anstatt das einfach zu akzeptieren, wollte mich der Kommissar überreden, dass ich doch auftauche. „Das wirkt aber direkt sehr verdächtig. Wenn Sie unschuldig sind, müssten Sie doch gar nichts zu befürchten haben. Der Staatsanwalt wird sich natürlich auch seinen Teil dazu denken. Also überlegen Sie sich gut, ob Sie da richtig handeln“.
Läuft das immer so ab?
Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
In Bonn gab es gestern einen Schweren Unfall mit einer Diplomatin, Sie ist wohl mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hat stehende Fahrzeuge und ein Haus beschädigt, zum Glück keine Personen, aber 6 Stelliger Sachschaden.
Weiß einer wie das ist mit den Schäden? belangt werden die Diplomaten ja für sowas nicht, aber gibt es das Versicherungen?
Ich erinnere mich an einen Fall in Berlin wo ein Saudischer Diplotmat für den Tod eines Radfahrers verantwortlich war weil der Pisser im Absoluten Halteverbot geparkt und seine Tür aufgerissen und dadurch den Radfahrer zu Fall gebracht hat. Der ist so schwer gestürzt dass er starb. Belangt wurde er nicht und eigentlich hätten den Hinterbliebenen auch keine Entschädigung zugestanden, aber da wurde irgendwie was getrixt
Weiß einer wie das ist mit den Schäden? belangt werden die Diplomaten ja für sowas nicht, aber gibt es das Versicherungen?
Ich erinnere mich an einen Fall in Berlin wo ein Saudischer Diplotmat für den Tod eines Radfahrers verantwortlich war weil der Pisser im Absoluten Halteverbot geparkt und seine Tür aufgerissen und dadurch den Radfahrer zu Fall gebracht hat. Der ist so schwer gestürzt dass er starb. Belangt wurde er nicht und eigentlich hätten den Hinterbliebenen auch keine Entschädigung zugestanden, aber da wurde irgendwie was getrixt
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagenChris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 15:55 Ich habe vorhin den Termin telefonisch abgesagt. Ohne Begründung und mich sonst auch nicht zur Sache geäußert. Eben nur, dass ich die Vorladung nicht wahrnehmen werde.
Anstatt das einfach zu akzeptieren, wollte mich der Kommissar überreden, dass ich doch auftauche. „Das wirkt aber direkt sehr verdächtig. Wenn Sie unschuldig sind, müssten Sie doch gar nichts zu befürchten haben. Der Staatsanwalt wird sich natürlich auch seinen Teil dazu denken. Also überlegen Sie sich gut, ob Sie da richtig handeln“.
Läuft das immer so ab?
Merkst du was?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Das wurde mir nicht gesagt, Ronja. Hier wurde erwähnt, dass man nicht verpflichtet ist, den Termin abzusagen und nur hingehen muss, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt.Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 16:59
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagen
Merkst du was?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Duojet hat geschrieben:manchmal raste ich kommplett aus , zb. wenn ne gabel runterfällt oder einen bei assassins creed die wachen wieder erwischen....aber sonst gehts mir gut.....
Hums hat geschrieben:up the döner
babús hat geschrieben:alles egal, hauptsache masse, masse ist macht.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Naja eben aus dem Grund. Die uniformierten sind oft sehr überheblich mit dem was sie sagen.Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 22:41Das wurde mir nicht gesagt, Ronja. Hier wurde erwähnt, dass man nicht verpflichtet ist, den Termin abzusagen und nur hingehen muss, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt.Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 16:59
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagen
Merkst du was?
Deswegen solltest du nicht absagen, sondern nur nicht hingehen.
Aber ist ja jetzt schon so
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich hätte wohl aus höflichkeit auch abgesagt (und mich sonst auf 0,0 eingelassen)
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Chris5432 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 22:41Das wurde mir nicht gesagt, Ronja. Hier wurde erwähnt, dass man nicht verpflichtet ist, den Termin abzusagen und nur hingehen muss, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt.Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Aug 2024, 16:59
Dir wurde noch gesagt, dass du einfach nicht hingehen sollst. Ohne anzusagen
Merkst du was?
Ach Chris
Ich hätte das lieber spezifizieren sollen wobei das : mach einfach nix , ausgereicht hätte sollen.
Ach manno
Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Wobei es in dem Fall ja am Ende auf das gleiche hinauslaufen wird, ob du nun implizit (durch Nichtstun) oder explizit am Telefon absagst -- natürlich außer dass du halt noch mit nem Wichtigtuer reden musst und jetzt verunsichert bist. Die Staatsanwaltschaft wird ja auch beim Nichterscheinen ohne vorherige Absage annehmen, dass du die Vorladung zur Kenntnis genommen hast. Wenn du aber am Telefon bist darfst Du dich halt unter keinen Umständen in ein Gespräch verwickeln lassen.
Ist übrigens eine goldene Grundregel: Bei der Polizei nichts aussagen und schon zweimal nichts unterschreiben. Das wird in der Regel gegen dich verwendet.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich bin seit paar Monaten ein Mensch der regelmäßig auf Deinstreisen in Hotels übernachtet.
Diese buche ich über Check24
Jetzt habe ich zwei Aufenthalte gehabt, bei denen ich keine Rechnung vom Hotel erhalten habe.
Diese sagten mlr dass ich keine Rechnung bekomme, weil die nicht mein Vertragspartner sind sondern Check24.
Check24 sagt mir dass die mir nur Zahlunsbelege ausstellen und keine Rechnungen, weil siehe Bild.
Reiche ich die Zahlungsbelege bei meinem AG ein bekomme ich die Scheisse zurück weil "keine Rechnung"
Was soll der Scheiss und habt ihr Tipps wie ich an mein Geld komme?
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Reiche ich die Zahlungsbelege bei meinem AG ein bekomme ich die Scheisse zurück weil "keine Rechnung"
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich bin im Juni in meine Eigentumswohnung gezogen. Vor 9 Wochen habe ich die Nebenkostenabrechnung 2023 für meine vorherige Wohnung bekommen, aus der sich ein Guthaben von über 1.600 € ergibt.
Auf die Auszahlung des Guthabens warte ich seitdem aber leider vergebens. Die Überweisung sollte schon mehrfach im Zahllauf dabei, dann war die Buchhalterin aber krank, auf einer Fortbildung, im Urlaub und letztlich hatte man angeblich technische Probleme.
Ich komme mir langsam verarscht vor. Welches Zahlungsziel hat denn überhaupt der Vermieter? Auf der NK-Abrechnung befinden sich dazu keine Angaben, lediglich, dass man das Guthaben auf mein angegebenes Konto überweist. Welche Schritte leitet man hier sinnvollerweise als nächstes ein?
Auf die Auszahlung des Guthabens warte ich seitdem aber leider vergebens. Die Überweisung sollte schon mehrfach im Zahllauf dabei, dann war die Buchhalterin aber krank, auf einer Fortbildung, im Urlaub und letztlich hatte man angeblich technische Probleme.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Frist ist, sofern nix anderes vereinbart, 30 Tage.Felix94 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Okt 2024, 14:00 Ich bin im Juni in meine Eigentumswohnung gezogen. Vor 9 Wochen habe ich die Nebenkostenabrechnung 2023 für meine vorherige Wohnung bekommen, aus der sich ein Guthaben von über 1.600 € ergibt.
Auf die Auszahlung des Guthabens warte ich seitdem aber leider vergebens. Die Überweisung sollte schon mehrfach im Zahllauf dabei, dann war die Buchhalterin aber krank, auf einer Fortbildung, im Urlaub und letztlich hatte man angeblich technische Probleme.
Ich komme mir langsam verarscht vor. Welches Zahlungsziel hat denn überhaupt der Vermieter? Auf der NK-Abrechnung befinden sich dazu keine Angaben, lediglich, dass man das Guthaben auf mein angegebenes Konto überweist. Welche Schritte leitet man hier sinnvollerweise als nächstes ein?
Würde ihn unter Fristsetzung (14 Tage) zur Zahlung auffordern.
Kommt dann nix, Mahnung mit "unverzüglich" (dann halt noch mal ne Woche warten).
Kommt immer noch nix, Mahnverfahren einleiten. Kostet nix und ist relativ schnell gemacht, danach liegt der Ball beim Schuldner.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich hatte heute meinen ersten Autounfall.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
Außerdem möchte der Unfallgegner mich anzeigen und wegen Falschaussage verklagen.
Ich war auf einer zweispurigen Straße und in einer Rechtskurve war ein Auto mit mir auf gleicher Höhe. Der Fahrer hat die Kurve zu weit genommen, sodass er mich am hinteren Radkasten getroffen hat.
Nach dem Anhalten war der Fahrer total freundlich, hat sich sofort entschuldigt und gesagt, dass er mich übersehen hätte. Er fragte noch, ob es für mich in Ordnung sei, wenn wir die Angelegenheit ohne die Polizei regeln. Da ich aber einen drei Monate alten Neuwagen fahre und eben noch nie einen Unfall hatte, habe ich die Beamten dazugerufen.
Und dann stellte er die Sachlage leider völlig anders dar. Ich hätte angeblich die Spur gewechselt ohne zu blinken und ihn dabei touchiert. Er schrie rum, bezeichnete mich als Lügner, wurde ausfallend und mehrfach von den Polizisten ermahnt. Das Verkehrskommisariat wird daher nun entscheiden, wer der Schuldige ist.
Habt ihr Tipps für mich, wie man hier am besten vorgeht? Ich habe zwar eine Rechtssschutzversicherung, dummerweise ist das Verkehrsrecht dabei aber nicht enthalten. Über die ARAG gäbe es die Möglichkeit für viel Geld (381 € im Jahr, 3 Jahre Laufzeit), eine rückwirkende Verkehrs-RSV abzuschließen. Ob das hier sinnvoll ist?
Außerdem möchte der Unfallgegner mich anzeigen und wegen Falschaussage verklagen.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und einen Gutachter aufsuchen, der müsste das rekonstruieren können.
Ansonsten kannst du nicht wegen Falschaussagen verklagt werden.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Nov 2024, 09:33 Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und einen Gutachter aufsuchen, der müsste das rekonstruieren können.
Ansonsten kannst du nicht wegen Falschaussagen verklagt werden.
Er kann höchstens vor Gericht dafür belangt werden wenn der Unfallzeuge vor Gericht vorsätzlich falsche Angaben zum umfallhergang macht. Daher wird auch eine uneidliche Aussage unter Strafe gestellt.
Zivilrechtlich, also bei finanziellen oder immateriellen Schaden kann er jedoch tatsächlich Ansprüche geltend machen, wenn es sich im Nachhinein herausstellt das er eine Falschaussage getätigt hat. Aber das trifft eben nur ein wenn es schon festgestellt wurde. Also primär ist es nicht „verklagen auf Falschaussage“ sondern eher Klage nach Feststellung.
Im Grunde, ganz kurz und knapp:
Versicherung für die Rückwirkung abschließen.
Gutachter wird es klären
Falls nicht = Aussage gegen Aussage, falls kein weiterer Zeuge gefunden wird.
Schuldbeteiligung wird dann noch geklärt
Zuletzt geändert von Kris_Law am 15. Nov 2024, 09:50, insgesamt 2-mal geändert.
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