Zum Teil mag das so sein. Verrätst du mir noch deinen Punkt, oder soll ich den erahnen?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2023, 15:54
Hmmm.. waren die Angeklagten nicht zum Teil Jugendliche bzw Heranwachsende zum Tatzeitpunkt ?
Recht & Gerechtigkeit
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Re: Recht & Gerechtigkeit
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Re: Recht & Gerechtigkeit
"In der Regel werden dem Jugendlichen nur dann die Verfahrenskosten auferlegt, wenn er die Verfahrenskosten aus eigenen Mitteln tragen kann und wenn die Auferlegung der Kosten aus erzieherischen Gründen angebracht ist."H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2023, 16:06Zum Teil mag das so sein. Verrätst du mir noch deinen Punkt, oder soll ich den erahnen?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Dez 2023, 15:54
Hmmm.. waren die Angeklagten nicht zum Teil Jugendliche bzw Heranwachsende zum Tatzeitpunkt ?
Das wird hier wohl kaum möglich sein, Remmo hin oder her.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Nächtliche Ruhestörung:
Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig und was kann man unternehmen?
War jetzt nachts schon 5x drüben und es wurden schon einige Gespräche geführt, immer wieder ist was.
Party, Reifenwechsel und Hupen um Mitternacht.
Bin auch schon als Wi..er und Naz..wein bezeichnet worden, als ich mich über den Nachtlärm beschwert habe.
Ich bin der Meinung, dass es langsam mal Zeit für rechtliche Konsequenzen wird.
Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig und was kann man unternehmen?
War jetzt nachts schon 5x drüben und es wurden schon einige Gespräche geführt, immer wieder ist was.
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Bin auch schon als Wi..er und Naz..wein bezeichnet worden, als ich mich über den Nachtlärm beschwert habe.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Wahrscheinlich musst du immer die Polizei rufen.bilbo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Feb 2024, 19:35 Nächtliche Ruhestörung:
Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig und was kann man unternehmen?
War jetzt nachts schon 5x drüben und es wurden schon einige Gespräche geführt, immer wieder ist was.
Party, Reifenwechsel und Hupen um Mitternacht.
Bin auch schon als Wi..er und Naz..wein bezeichnet worden, als ich mich über den Nachtlärm beschwert habe.
Ich bin der Meinung, dass es langsam mal Zeit für rechtliche Konsequenzen wird.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Bisher noch nicht gemacht, aber schon angedroht. Beim nächsten Mal wirds wahrscheinlich so kommen.
Mich hätten eher rechtliche Grundlagen interessiert.
Wenn die Nachbarn weiter uneinsichtig sind, wird die Geschichte wohl vor Gericht gehen müssen, daher das Interesse an den Rechtsgrundlagen.
Mich hätten eher rechtliche Grundlagen interessiert.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Als Vorbereitung schonmal dokumentieren wann welche Ruhestörung stattgefunden hat.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
In rechtlichen Auseinandersetzungen wird regelmäßig ein Zeugnis in Form eines Lärmprotokolls verlangt. Dieses ist möglichst genau und lückenlos zu führen.
Wann (Beginn und Ende)
Wer (bspw. Nachbar oder Straßenverkehr)
Wo ( ist die Ruhestörung im gesamten Wohnraum oder nur in einzelnen Räumen? ggf nur im Garten?)
Was (Handwerksarbeiten, laute Musik etc.)
Bei ortsabwesenheit, kann das Protokoll ggf. Von einer Person des vertrauens weiter geführt werden (Familie oder gute Nachbarn im selben Haus)
Überhaupt ist es empfehlenswert, den Kontakt mit weiteren Nachbarn zu suchen und zu klären ob diese auch Opfer einer Lärmbelastung sind.
Wann (Beginn und Ende)
Wer (bspw. Nachbar oder Straßenverkehr)
Wo ( ist die Ruhestörung im gesamten Wohnraum oder nur in einzelnen Räumen? ggf nur im Garten?)
Was (Handwerksarbeiten, laute Musik etc.)
Bei ortsabwesenheit, kann das Protokoll ggf. Von einer Person des vertrauens weiter geführt werden (Familie oder gute Nachbarn im selben Haus)
Überhaupt ist es empfehlenswert, den Kontakt mit weiteren Nachbarn zu suchen und zu klären ob diese auch Opfer einer Lärmbelastung sind.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Das kommt allerdings i.d.R. für Zivilverfahren zum tragen wobei schaden kann es natürlich nichWiederholungstäter hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Feb 2024, 06:59 In rechtlichen Auseinandersetzungen wird regelmäßig ein Zeugnis in Form eines Lärmprotokolls verlangt. Dieses ist möglichst genau und lückenlos zu führen.
Wann (Beginn und Ende)
Wer (bspw. Nachbar oder Straßenverkehr)
Wo ( ist die Ruhestörung im gesamten Wohnraum oder nur in einzelnen Räumen? ggf nur im Garten?)
Was (Handwerksarbeiten, laute Musik etc.)
Bei ortsabwesenheit, kann das Protokoll ggf. Von einer Person des vertrauens weiter geführt werden (Familie oder gute Nachbarn im selben Haus)
Überhaupt ist es empfehlenswert, den Kontakt mit weiteren Nachbarn zu suchen und zu klären ob diese auch Opfer einer Lärmbelastung sind.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Ich arbeite im Gewerbeamt und bin auch mit (nächtlichem) Lärm aus Gewerbebetrieben (ua auch Gastronomie) beschäftigt. Vorher habe ich auch Bußgelder im Bereich Nachbarschaftslärm bearbeitet.bilbo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Feb 2024, 19:35 Nächtliche Ruhestörung:
Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig und was kann man unternehmen?
War jetzt nachts schon 5x drüben und es wurden schon einige Gespräche geführt, immer wieder ist was.
Party, Reifenwechsel und Hupen um Mitternacht.
Bin auch schon als Wi..er und Naz..wein bezeichnet worden, als ich mich über den Nachtlärm beschwert habe.
Ich bin der Meinung, dass es langsam mal Zeit für rechtliche Konsequenzen wird.
Leider kann ich dir aus beruflicher Erfahrung sagen, dass Lärm ein nerviges, langwieriges und sehr schwieriges Thema ist.
Das Führen eines Lärmprotokolls wurde dir ja schon angeraten. Wichtig wäre, dass du versuchst noch andere Nachbarn mit ins Boot zu holen. Die sollten auch ein Protokoll führen und/oder deins als Zeugen mitzeichnen. Je mehr "Futter" du dem Sachbearbeiter geben kannst desto besser! Das reicht in der Regel aber nicht aus.
Was du brauchst, ist die amtliche Feststellung des Lärms durch Ordnungsamt und/oder Polizei. Das ist natürlich gerade bei sporadischem Lärm (zB Hupen) schwierig bis unmöglich. Ganz wichtig: wenn du Ordnungsamt/Polizei rufst, dann immer auf eine Anzeige bestehen! Gerade die Polizei arbeitet nämlich sonst meist nach dem Prinzip "Ruhe wieder hergestellt, Maßnahme protokolliert - Fall erledigt". Und dann folgt gar nichts.
Rechtsgrundlage ist normalerweise das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG).
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne bei PN bei mir melden.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Achtung gefährliches Halbwissen:bilbo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Feb 2024, 20:44 Bisher noch nicht gemacht, aber schon angedroht. Beim nächsten Mal wirds wahrscheinlich so kommen.
Mich hätten eher rechtliche Grundlagen interessiert.
Wenn die Nachbarn weiter uneinsichtig sind, wird die Geschichte wohl vor Gericht gehen müssen, daher das Interesse an den Rechtsgrundlagen.
Da du bisher nicht die Polizei gerufen hast, ist das offiziell nicht dokumentiert und du hast relativ wenig in der Hand. Würde einfach Konsequent jedes mal die Polizei rufen wenn nach 22:00 noch eine nicht zumutbare Geräuschkulisse vorhanden ist.
Auf welcher Grundlage das dann vor Gericht landen soll, wüsste ich auch nicht. Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Wenn du zur Miete wohnen würdest und das Nachbarn im gleichen Haus sind, könntest du die Miete mindern und deinen Vermieter mit der Lösung des Problems beauftragen.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Jonah Lomu hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Feb 2024, 09:57 Achtung gefährliches Halbwissen:
Da du bisher nicht die Polizei gerufen hast, ist das offiziell nicht dokumentiert und du hast relativ wenig in der Hand. Würde einfach Konsequent jedes mal die Polizei rufen wenn nach 22:00 noch eine nicht zumutbare Geräuschkulisse vorhanden ist.
Auf welcher Grundlage das dann vor Gericht landen soll, wüsste ich auch nicht. Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Wenn du zur Miete wohnen würdest und das Nachbarn im gleichen Haus sind, könntest du die Miete mindern und deinen Vermieter mit der Lösung des Problems beauftragen.
Es ist tatsächlich erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit. Daß Bußgeldverfahren kann aber im Rahmen eines Widerspruchs durchaus auch vor Gericht landen.
Ansonsten ist eine gerichtliche Klärung auch möglich, wenn zB Verstöße gegen die Hausordnung zu einer Mietminderung oder auch zu einer Kündigung führen.
Mit Mietminderung wäre ich aber sehr vorsichtig! Das geht schnell nach hinten los. Wenn es sich um Nachbarn handelt, dann sollte man den Vermieter informieren. Wenn ausreichend Hinweise vorliegen (zB Lärmprotokoll) sollte der Vermieter den anderen Mieter zumindest schriftlich ermahnen und wenn das nicht fruchtet, kann er ihm theoretisch auch kündigen (Störung des Hausfriedens). Aber das ist ein laaanger Weg und die wenigsten Vermieter haben Lust dazu, sich dem Prozessrisiko auszusetzen. Beim Thema Miteminderung würde ich mich immer zB vom Mieterverein oder einem Anwalt rechtlich beraten lassen!
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Teilweise ging der Lärm bis 3:00 Uhr nachts, vorm Haus (neben unserem Schlafzimmer) rumlungern, quatschen und rauchen.AltEisen74 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Feb 2024, 09:55Ich arbeite im Gewerbeamt und bin auch mit (nächtlichem) Lärm aus Gewerbebetrieben (ua auch Gastronomie) beschäftigt. Vorher habe ich auch Bußgelder im Bereich Nachbarschaftslärm bearbeitet.bilbo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Feb 2024, 19:35 Nächtliche Ruhestörung:
Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig und was kann man unternehmen?
War jetzt nachts schon 5x drüben und es wurden schon einige Gespräche geführt, immer wieder ist was.
Party, Reifenwechsel und Hupen um Mitternacht.
Bin auch schon als Wi..er und Naz..wein bezeichnet worden, als ich mich über den Nachtlärm beschwert habe.
Ich bin der Meinung, dass es langsam mal Zeit für rechtliche Konsequenzen wird.
Leider kann ich dir aus beruflicher Erfahrung sagen, dass Lärm ein nerviges, langwieriges und sehr schwieriges Thema ist.
Das Führen eines Lärmprotokolls wurde dir ja schon angeraten. Wichtig wäre, dass du versuchst noch andere Nachbarn mit ins Boot zu holen. Die sollten auch ein Protokoll führen und/oder deins als Zeugen mitzeichnen. Je mehr "Futter" du dem Sachbearbeiter geben kannst desto besser! Das reicht in der Regel aber nicht aus.
Was du brauchst, ist die amtliche Feststellung des Lärms durch Ordnungsamt und/oder Polizei. Das ist natürlich gerade bei sporadischem Lärm (zB Hupen) schwierig bis unmöglich. Ganz wichtig: wenn du Ordnungsamt/Polizei rufst, dann immer auf eine Anzeige bestehen! Gerade die Polizei arbeitet nämlich sonst meist nach dem Prinzip "Ruhe wieder hergestellt, Maßnahme protokolliert - Fall erledigt". Und dann folgt gar nichts.
Rechtsgrundlage ist normalerweise das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG).
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne bei PN bei mir melden.
Ich war nachts schon 5x drüben gestanden und habe höflich um Ruhe gebeten. Beim letzten mal war ich nicht mehr ganz so höflich.
Bin aber auch schon beschimpft worden. Leider kapieren sie es einfach nicht.
Ich führe seit diesem Jahr ein Lärmprotokoll.
Es handelt sich um ein Nachbarhaus, dessen Tür zu uns ausgerichtet ist, dahinter sind keine weiteren Nachbarn.
Wenn ich die Polizei holen muss, bestehe ich auf jeden Fall auf Anzeige, sonst ergibt es für mich keinen Sinn.
Ich bin ein gutmütiger Mensch und versuche eine gütliche Einigung zu erzielen, aber wenn man nicht ernst genommen wird,
dann muss es auch mal Konsequenzen geben.
Die alten sind eigentlich in Ordnung, aber die Jungen machen was sie wollen. Der Junge fuhr auch eine zeitlang mit einem frisierten Mofa und hatte schon Besuch von der Polizei, hatte aber nichts damit zu tun.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Deswegen erkundige ich mich erst mal hier und anderswo, bevor ich was anfange.Jonah Lomu hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Feb 2024, 09:57Achtung gefährliches Halbwissen:bilbo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Feb 2024, 20:44 Bisher noch nicht gemacht, aber schon angedroht. Beim nächsten Mal wirds wahrscheinlich so kommen.
Mich hätten eher rechtliche Grundlagen interessiert.
Wenn die Nachbarn weiter uneinsichtig sind, wird die Geschichte wohl vor Gericht gehen müssen, daher das Interesse an den Rechtsgrundlagen.
Da du bisher nicht die Polizei gerufen hast, ist das offiziell nicht dokumentiert und du hast relativ wenig in der Hand. Würde einfach Konsequent jedes mal die Polizei rufen wenn nach 22:00 noch eine nicht zumutbare Geräuschkulisse vorhanden ist.
Auf welcher Grundlage das dann vor Gericht landen soll, wüsste ich auch nicht. Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Wenn du zur Miete wohnen würdest und das Nachbarn im gleichen Haus sind, könntest du die Miete mindern und deinen Vermieter mit der Lösung des Problems beauftragen.
Daher versuche ich mein gefährliches Halbwissen zu erweitern.