Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Nov 2023, 12:46
Jag.uar hat geschrieben: zum Beitrag navigieren5. Nov 2023, 12:41
Das war der Vorfall bei den Zeugen Jehovas, ja.
Das war aber kein "Problem" des Waffenrechts, sondern das völlige Versagen der zuständigen Behörden: der Täter hat gegen die Vorgaben zur Aufbewahrung verstoßen (und das ist bei einer Kontrolle aufgefallen), es gab Hinweise aus dem Bekanntenkreis, dass der Täter möglicherweise psychisch gestört ist und man hätte von Seiten der Behörden auch sein obskures Pamphlet finden können, in dem er seine komischen Theorien zum Besten gegeben hat.
Die Behörden haben wieder mal gepennt, also sind halt ein paar Leute gestorben.
Mit Sportschützen oder Waffenrecht hat das insofern wenig zu tun. Das bestehende Recht müsste halt angewendet werden. Aber das gilt ja für viele Problembereiche in unserer Gesellschaft.
Das kann man so oder so sehen. Natürlich ist
in diesem Fall alles extrem miserabel gelaufen, aber die Frage wer eine potentiell tödliche Schusswaffe erwerben darf, könnte man mal diskutieren:
"Bereits nach der Amoktat von Hanau ist deutlich geworden, dass die Vorschriften bezüglich der gesundheitlichen Eignung zu lax sind, wer eine tödliche Waffe besitzen darf. Künftig sollte bei jeder erstmaligen Erteilung einer Waffenerlaubnis einer Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung des Antragstellers gefordert werden."
Du schreibst ja selbst, es sei "extrem miserabel" gelaufen.
Gleichzeitig implizierst Du, dass man etwas am bestehenden Recht ändern müsse. Ist ja auch legitim, dass Du Konsequenzen forderst. Mir drängt sich aber die Frage auf: warum forderst Du keine Konsequenzen für die, die verantwortlich sind dafür, dass "alles extrem miserabel" gelaufen ist? Finde ich ganz erstaunlich, wie Du mit zweierlei Maß misst.
Bei Waffenerwerb gibt es - sofern der Erwerbende u25 Jahre ist - die Erfordernis eines psychologischen Gutachtens (glaube zumindest, dass es so ist). In diese Kategorie fiel der Täter aber nicht mehr.
Davon ab wird auch bei den Strafverfolgungsbehörden überprüft, ob man zuverlässig ist. Dort hätte man den Typen mal googlen können - dann hätte man seine wirre Hetzschrift gefunden und ihm infolge dessen wahrscheinlich die Zuverlässigkeit versagt. Warum das nicht passiert ist, weiß ich nicht.
Dieses Beispiel herzunehmen um ein strengeres Waffenrecht zu fordern, ist Unsinn. In diesem Fall gab es kein rechtliches Problem oder eine Regelungslücke. Die Verantwortlichen haben ihren Job nicht gemacht. Und wahrscheinlich bleibt das für die sogar konsequenzlos. Schade.