"Es gibt zwei schulische Unterrichtsfächer mit Verfassungsrang. Verfassungsrang bedeutet, dass diese Fächer weitgehend vor Abschaffung oder tief greifender Veränderung geschützt sind. Im einen Fall handelt es sich um den Religionsunterricht. Im anderen Fall handelt es sich nicht direkt um ein Fach, sondern um die Bildungsaufgabe "politische Bildung". Diese Aufgabe hat aber fachliche Konsequenzen.US_Citizen hat geschrieben: zum Beitrag navigieren14. Jul 2023, 15:04 Sehe es auch so, dass man politische Ansichten in der Schule nicht diskutieren sollte. Ob Auftritte irgendeiner Partei oder dieses „Pushen“ in eine bestimmte Richtung sind verwerflich. Bin da auf der Seite des Jungen in dem Video: wer was wählt, ist Privatsache und ist von Dritten nicht zu verurteilen.
Kann mich noch daran erinnern, als die AfD damals neu war, wurde uns in der Schule auch das Parteiprogramm vorgelegt, welches dann auf eine Art und Weise diskutiert wurde, dass es ganz eindeutig anti war.
Viele Landesverfassungen enthalten Vorgaben für die schulische Bildung und Erziehung. In diesen Vorgaben ist immer wieder die Rede davon, dass die jungen Menschen im Geiste von Freiheit, Demokratie und Völkerversöhnung sowie zu freiheitlicher demokratischer Haltung und zur Bereitschaft, politische Verantwortung zu übernehmen, zu erziehen sind (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Diese Vorgaben bedeuten nicht zwingend die Einrichtung eines eigens dafür vorgesehenen Unterrichtsfaches, sie legen eine solche Einrichtung aber zumindest nahe. Denn die gewünschten Haltungen können sich nur dann entwickeln, wenn sie sich mit Kenntnissen über Freiheit, Demokratie und internationale Politik verbinden. Diese Kenntnisse entwickeln sich jedoch nicht nebenbei, sondern verlangen im Grunde einen fachlich fundierten Unterricht."
https://www.bpb.de/lernen/politische-bi ... schulfach/