Dämlich sowas. Wenn er einen Einsatz hat, geht es in der Regel um Leben und Tod, natürlich fährt er in einer 30er Zone schneller. Hat ja wahrscheinlich auch Blaulicht und Sirene an und erzeugt dadurch zusätzliche Wachsamkeit bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.Matt-Eagle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren16. Mär 2026, 16:11 https://web.de/magazine/auto/feuerwehrm ... t-42013814
Kann man echt nicht erfinden![]()
Im lokalen Blatt steht dazu übrigens noch Folgendes:
Denke mal, das Gericht wird hier auf die 25€ gehen und damit ist es erledigt.Bußgeldkatalog sieht völlig andere Strafe vor
Und genau da liegt womöglich der große Irrtum. Bei einem genaueren Blick in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog findet man den Punkt „Sonderrechte § 35 StVO“. Und dort steht: „Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. § 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat“. Also womöglich so wie in dem beschriebenen Fall des Feuerwehrmanns.
Allerdings ist für diesen Verstoß laut Katalog nur eine Strafe von 25 Euro vorgesehen
