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Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wir schaffen es doch nicht mal, junge Frauen vor stark alkoholisierten, ausländischen Intensivtätern ohne Aufenthaltserlaubnis zu schützen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Dann verstehe ich nicht, weshalb der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2017 festgestellt hat, dass hier eine Gesetzeslücke vorliegt. verbale sexuelle Belästigung soll ja offenbar im juristischen Sinne eben keine Beleidigung oder persönliche Herabsetzung darstellen.Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:38Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:22Findest du es kein dringendes Problem, wenn Männer 11 jährigen Mädchen ohne Konsequenz sagen können, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle? Zumal der Bundesgerichtshof bereits 2017 offenbar eine entsprechende Lücke angemerkt hat?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:09 https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 13514.html
Hmm, bin mir da nicht so sicher ob es sich bei Catcalling um unser drängenstes strafrechtliches Problem handelt...
Wir diskutieren ja auch in Deutschland seit Jahren das Thema Gendern seeeeehr intensiv, obwohl wir drängenstes Probleme haben.
Da finde ich den Schutz von Frauen vor verbaler sexueller Belästigung doch zur Abwechslung Mal ganz sinnvoll, zumal das ja offenbar seit vielen Jahren bekannt ist, dass es dort Nachholbedarf gibt
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 184i Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Sind da meiner Meinung beide Ausreichend, nur weil die Begrifflichkeit in § 185 nicht ausdrücklich aufgeführt wird heißt das nicht das nicht im Umkehrschluss das entsprechender Vergehen straffrei bleiben, sofern sie angezeigt werden.
Das größte Problem dürfte da sogar eher die grundsätzliche Nachweisbarkeit sein, vorallem ausserhalb sozialer Medien etc
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Hast du deinen zitierten Text überhaupt gelesen? Der Bundesgerichtshof sagt explizit, dass die beiden Paragraphen nicht ausreichen und dass es eine Gesetzeslücke gibt. Aber du siehst das anders?!Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:38Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:22Findest du es kein dringendes Problem, wenn Männer 11 jährigen Mädchen ohne Konsequenz sagen können, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle? Zumal der Bundesgerichtshof bereits 2017 offenbar eine entsprechende Lücke angemerkt hat?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:09 https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 13514.html
Hmm, bin mir da nicht so sicher ob es sich bei Catcalling um unser drängenstes strafrechtliches Problem handelt...
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Da finde ich den Schutz von Frauen vor verbaler sexueller Belästigung doch zur Abwechslung Mal ganz sinnvoll, zumal das ja offenbar seit vielen Jahren bekannt ist, dass es dort Nachholbedarf gibt
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 184i Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Sind da meiner Meinung beide Ausreichend, nur weil die Begrifflichkeit in § 185 nicht ausdrücklich aufgeführt wird heißt das nicht das nicht im Umkehrschluss das entsprechender Vergehen straffrei bleiben, sofern sie angezeigt werden.
Das größte Problem dürfte da sogar eher die grundsätzliche Nachweisbarkeit sein, vorallem ausserhalb sozialer Medien etc

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Ist doch eh nur Populismus, als ob das etwas am Problem ändert, außerdem:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... astet.html
Erstaunlich aber trotzdem, wie gut es bei den Politikerbeleidigungen lief. Da erfolgte der Prozess und die Verurteilung quasi im Schnellverfahren :3
https://www.welt.de/politik/deutschland ... astet.html
Der Rechtsstaat ist völlig ausgelastet und an seinen Grenzen - aber die SPD kann sich so nochmal schön positionieren, bevor der Wahlkampf in den Ländern losgehtZum Jahresende 2024 stapelten sich dem Bericht zufolge bei den Strafverfolgern demnach 950.000 unerledigte Fälle – rund 240.000 mehr als noch 2020. Gleichzeitig stellten die Staatsanwaltschaften immer mehr Verfahren ein, schreibt die „BamS“. Nur noch jeder 16. Fall habe 2024 zu einer Anklage vor Gericht geführt, während es 2014 noch jeder zehnte gewesen sei.
Erstaunlich aber trotzdem, wie gut es bei den Politikerbeleidigungen lief. Da erfolgte der Prozess und die Verurteilung quasi im Schnellverfahren :3
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wofür der ÖRR sein Geld ausgibt.
So werden sechsstellige Beträge rausgeschmissen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Der Grund warum entscheidung damals aufgehoben wurde war dann aber wohl doch ein klein wenig andersGoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:45Hast du deinen zitierten Text überhaupt gelesen? Der Bundesgerichtshof sagt explizit, dass die beiden Paragraphen nicht ausreichen und dass es eine Gesetzeslücke gibt. Aber du siehst das anders?!Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:38Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:22
Findest du es kein dringendes Problem, wenn Männer 11 jährigen Mädchen ohne Konsequenz sagen können, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle? Zumal der Bundesgerichtshof bereits 2017 offenbar eine entsprechende Lücke angemerkt hat?
Wir diskutieren ja auch in Deutschland seit Jahren das Thema Gendern seeeeehr intensiv, obwohl wir drängenstes Probleme haben.
Da finde ich den Schutz von Frauen vor verbaler sexueller Belästigung doch zur Abwechslung Mal ganz sinnvoll, zumal das ja offenbar seit vielen Jahren bekannt ist, dass es dort Nachholbedarf gibt
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 184i Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Sind da meiner Meinung beide Ausreichend, nur weil die Begrifflichkeit in § 185 nicht ausdrücklich aufgeführt wird heißt das nicht das nicht im Umkehrschluss das entsprechender Vergehen straffrei bleiben, sofern sie angezeigt werden.
Das größte Problem dürfte da sogar eher die grundsätzliche Nachweisbarkeit sein, vorallem ausserhalb sozialer Medien etc![]()
"Das LG hat den Angeklagtenu.a. auch sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Beleidigung in drei Fällen verurteilt. Insoweit hat seine Sachrüge Erfolg und führt zum Teilfreispruch. Grundlage sind folgende Sachverhalte:
Das Landgericht hat festgestellt:
aa) Der zur Tatzeit 65-jährige Angeklagte traf am 7. November 2016 auf offener Straße auf die ihm unbekannte 11-jährige K. und forderte das Kind auf, mit ihm zu kommen. Als das Mädchen dieser Aufforderung nicht nachkam, folgte er ihr und äußerte, dass er mit ihr spazieren gehen wolle, „weil er an ihre Muschi fassen wolle“. Auf diese einmalige Äußerung des Angeklagten rannte das Kind davon (Fall II. 5 der Urteilsgründe)."
Und ich bleibe dabei, zur Schaffung eines eigenständiges Straftatbestands gibt es erhebliche Hürden
Zuletzt geändert von Skagerath am 1. Sep 2025, 08:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Ich bin ganz ehrlich - da die Strafverfolgungsbehörden hier sowieso nicht mit Abarbeiten hinterherkommen, würde es das Problem nicht lösen. Ist aber halber whataboutism... Daher gerne eine Gesetzesänderung und die Strafen gegen die sexuelle Bestimmung generell hochschrauben.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:22Findest du es kein dringendes Problem, wenn Männer 11 jährigen Mädchen ohne Konsequenz sagen können, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle? Zumal der Bundesgerichtshof bereits 2017 offenbar eine entsprechende Lücke angemerkt hat?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:09 https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 13514.html
Hmm, bin mir da nicht so sicher ob es sich bei Catcalling um unser drängenstes strafrechtliches Problem handelt..."Interview mit Sonja Eichwede
"Können wir nicht tolerieren": SPD will "Catcalling" strafbar machen
"Gesetzeslücke muss geschlossen werden": Sonja Eichwede, Vizefraktionsvorsitzende der SPD, will einen neuen Straftatbestand gegen verbale sexuelle Belästigung schaffen.
Frau Eichwede, "Catcalling" ist in Deutschland weit verbreitet, viele Frauen wurden schon Opfer, doch nur wenigen dürfte der Begriff geläufig sein: Wie würden Sie einem Laien erklären, was das ist?
Wir sprechen hier von gezielter, erheblicher, mündlicher sexueller Belästigung. Den umgangssprachlichen Begriff "Catcalling" halte ich daher für schwierig, weil er ein massives gesellschaftliches Problem verharmlost.
Anzügliche Rufe, obszöne Gesten: Aufgrund der aktuellen Rechtslage kann verbale sexuelle Belästigung nur schwer bestraft werden. Wieso?
Kurz gesagt: Weil verbale sexuelle Belästigung im juristischen Sinne keine Beleidigung oder persönliche Herabsetzung darstellt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2017 festgestellt, dass hier eine Gesetzeslücke vorliegt.
In dem besagten Fall hatte ein 65-Jähriger zu einer Elfjährigen gesagt, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle. Das Gericht sprach den Mann frei, weil diese Äußerung keine "herabsetzende Bewertung des Opfers" enthalten habe und "bloß sexualbezogene oder grob sexuelle Äußerungen" nicht vom Straftatbestand der Beleidigung erfasst sind.
Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Solch ein Verhalten können wir nicht tolerieren. Es schüchtert die Opfer, in aller Regel Frauen oder Mädchen, massiv ein. Studien zeigen, dass als Folge ausgerechnet sie ihr Verhalten ändern und sich zum Teil aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Dem müssen wir entschieden entgegenwirken.
SPD-Politikerin Eichwede: "Sehen doch, dass es eine Lücke im Strafrecht gibt"
Wie?
Nicht die Opfer sollten ihr Verhalten ändern, sondern die Täter. Deswegen treten wir als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, einen neuen Straftatbestand gegen verbale sexuelle Belästigung – das sogenannte "Catcalling" – zu schaffen. Das Strafrecht ist ein scharfes Schwert, keine Frage, deswegen müssen wir grundsätzlich vorsichtig sein, wenn wir neue Straftatbestände diskutieren. Hier aber haben wir ohne Zweifel ein strafwürdiges Verhalten und durch die Gesetzeslücke einen untragbaren Zustand, der korrigiert werden muss.
Andere Länder sind da schon weiter: In Frankreich oder Portugal gibt es etwa Geldstrafen für Catcalling, in Spanien sind auch Haftstrafen möglich. Was schwebt Ihnen vor?
Ich könnte mir vorstellen, zunächst mit einer Geldstrafe anzufangen – solche Fragen müssen aber in einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine Modernisierung des Strafgesetzbuches anzugehen und zu schauen, wo es Anpassungsbedarf gibt. Aus unserer Sicht gehört verbale sexuelle Belästigung dazu.
Erst im Februar ist eine Initiative Niedersachsens im Bundesrat gescheitert, "Catcalling" als Straftat im Strafgesetzbuch festzuschreiben.
Wir sehen doch, dass es eine Lücke im Strafrecht gibt. Das sagen auch Wissenschaftlerinnen und Juristinnen außerhalb der Politik. Es geht hier um erhebliche, gezielte sexuelle Belästigung, wie in dem Fall des elfjährigen Mädchens. Das können wir als Gesellschaft nicht tolerieren. Es geht nicht darum, ungewollte Komplimente unter Strafe zu stellen, auch wenn diese nicht immer schön sind. Die Sorgen, die hier manche möglicherweise haben – von wegen, man dürfe dann gar nichts mehr sagen – sind völlig unbegründet. Eine solche Polemik wird dem Thema nicht gerecht.
Studien zufolge sind 97 Prozent der Täter von "Catcalling" Männer. Kann ein neuer Straftatbestand strukturelle Probleme lösen?
Ein Straftatbestand kann nur ein Mosaikstein sein, aber Fehlverhalten muss Konsequenzen haben. Zumal daraus ein gesellschaftlicher Diskurs erwachsen kann, ein Hinterfragen: Warum ist eine Beleidigung strafbar, verbale sexuelle Belästigung aber nicht? Diese Diskussion ist wichtig, denn verbale Gewalt ist psychische Gewalt – und eine Vorstufe zu körperlicher Gewalt.
Sind Opfer sexueller Übergriffe denn grundsätzlich ausreichend geschützt? In Deutschland gilt seit 2016 eine "Nein heißt Nein"-Regelung (§ 177 Abs. 1 StGB), mehrere EU-Länder sind längst zum "Nur Ja heißt Ja"-Modell übergegangen …
Ich persönlich würde eine "Nur Ja heißt Ja"-Regelung auch in Deutschland befürworten, weil es Beweisfragen erleichtern würde. Die handelnden Personen müssen wissen, dass sie einvernehmlich handeln. Bei der "Nein heißt Nein"-Regelung muss das Opfer Ablehnung zeigen. Das kann strafrechtliche Konsequenzen bei Nicht-Ablehnung, etwa aus Furcht oder Resignation des Opfers, erschweren. Der Fall Pelicot sollte uns auch in Deutschland zu denken geben. Leider sehe ich derzeit keine politische Mehrheit im Deutschen Bundestag dafür, auf das Zustimmungsmodell zu wechseln.
"Da haben wir in der Tat viel Luft nach oben"
Insbesondere Frauen sind zunehmend sexualisierten Angriffen und Hass ausgesetzt. Die Meldestelle Antifeminismus zählte 2024 über 650 Meldungen, davon wurden 558 Vorfälle als antifeministisch eingestuft – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Zahlen sind erschreckend. Auch die Queer-feindlichen Vorfälle haben demnach enorm zugenommen. Wir erleben seit Jahren eine grundsätzliche Verrohung in der Gesellschaft, beginnend bei der Sprache. Vor allem im digitalen Raum nimmt die Hemmschwelle ab, weil es sich anonym gut hetzen und hassen lässt. Deshalb sind zum Beispiel echte Räume, in denen sich Menschen wieder begegnen und in die Augen schauen, so wichtig – auch und gerade im ländlichen Raum.
Rund 30 Prozent der Meldungen bezogen sich auf den digitalen Raum. Fehlt es dort an konsequenter Rechtsdurchsetzung?
Da haben wir in der Tat viel Luft nach oben. Im Sommer 2024 hat die Ampel-Koalition dafür gesorgt, dass Strafanträge auch digital gestellt werden können. Das war wichtig, um Hemmschwellen für Opfer abzubauen. Nun müssen wir dringend ein digitales Gewaltschutzgesetz auf den Weg bringen. Auch im digitalen Raum müssen klare Verhaltensregeln durchgesetzt und Opfer geschützt werden.
Inwiefern?
Durch das digitale Gewaltschutzgesetz sollen Betroffene vor Gericht einfacher gegen digitale Gewalt vorgehen könne und die Sperrung anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten soll ermöglicht werden.
Für Aufsehen sorgt derzeit auch der Fall der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich, die mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes die Justiz narrt und offenbar darauf setzt, durch einen Geschlechterwechsel eine Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen zu können. Muss das Gesetz reformiert werden?
Die Justiz ist im vorliegenden Fall voll handlungsfähig. Die Bundesländer sind für die Justizvollzugsanstalten zuständig und können Regelungen anwenden, die diesem offensichtlichen Missbrauch entgegenwirken. Wegen eines Einzelfalls grundsätzlich an das Gesetz zu gehen, halte ich für falsch. Wir haben keinen Anlass, über die im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Evaluierung hinauszugehen.
Das Gesetz sollte eine niedrigschwellige geschlechtliche Selbstbestimmung ermöglichen, wird nun aber offenkundig missbraucht. Wie wollen Sie das verhindern?
Noch mal: Ein Missbrauch kann in diesem Fall ausschließlich von den Ländern verhindert werden, weil es darum geht, wie die Justizvollzugsanstalten damit umgehen. Einige Länder haben in diesem Bereich schon entsprechende Regelungen, andere nicht. Auch wenn der Geschlechtseintrag in diesem Fall "weiblich" ist, gibt es Möglichkeiten, in eine andere Justizvollzugsanstalt zu überweisen. Aufgrund von Einzelfällen nun eine gesamte Gruppe von Menschen zu diskriminieren, löst das Problem nicht und ist mit uns nicht zu machen.
Wir diskutieren ja auch in Deutschland seit Jahren das Thema Gendern seeeeehr intensiv, obwohl wir drängenstes Probleme haben.
Da finde ich den Schutz von Frauen vor verbaler sexueller Belästigung doch zur Abwechslung Mal ganz sinnvoll, zumal das ja offenbar seit vielen Jahren bekannt ist, dass es dort Nachholbedarf gibt
Und als kleine Randnotiz, wäre das meine Tochter gewesen, der 65 Jährige hätte es vermutlich nicht mehr bis nach Hause geschafft in einem Stück
- Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Das verstehe ich, bin ja selbst Vater von 2 Töchtern.Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 08:55Ich bin ganz ehrlich - da die Strafverfolgungsbehörden hier sowieso nicht mit Abarbeiten hinterherkommen, würde es das Problem nicht lösen. Ist aber halber whataboutism... Daher gerne eine Gesetzesänderung und die Strafen gegen die sexuelle Bestimmung generell hochschrauben.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:22Findest du es kein dringendes Problem, wenn Männer 11 jährigen Mädchen ohne Konsequenz sagen können, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle? Zumal der Bundesgerichtshof bereits 2017 offenbar eine entsprechende Lücke angemerkt hat?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:09 https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 13514.html
Hmm, bin mir da nicht so sicher ob es sich bei Catcalling um unser drängenstes strafrechtliches Problem handelt...
Wir diskutieren ja auch in Deutschland seit Jahren das Thema Gendern seeeeehr intensiv, obwohl wir drängenstes Probleme haben.
Da finde ich den Schutz von Frauen vor verbaler sexueller Belästigung doch zur Abwechslung Mal ganz sinnvoll, zumal das ja offenbar seit vielen Jahren bekannt ist, dass es dort Nachholbedarf gibt
Und als kleine Randnotiz, wäre das meine Tochter gewesen, der 65 Jährige hätte es vermutlich nicht mehr bis nach Hause geschafft in einem Stück
Ich kann aber nicht jeden Sex - boomer auseinanderschrauben, weil ich dann entsprechende Konsequenzen tragen muss, die meinen Töchtern dann auch nicht helfen.
Es geht ja auch Mal wieder nicht darum, dass mit einer kleinen Änderung auf ein Mal alle Probleme in Luft aufgelöst sind. Aber offenbar gibt es in dieser speziellen Situation Änderungsbedarf und da sehe ich ehrlich gesagt nicht, wieso man das nicht Mal angehen könnte.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
@Skagerath Wieso ist es ausreichend? In dem vorliegenden Fall des 11-jährigen Mädchens konnte es, auf Grund der Gesetzeslücke, zu keiner Verurteilung kommen. Die bestehende Gesetzeslage mag ausreichen für körperliche Belästigungen, für rein mündliche/schriftlife offensichtlich nicht.
Allerdings muss man hier natürlich vorsichtig sein. Beispiel: Mann trifft Frau zu Date, es kommt zu gegenseitigem "dirty talk". Über Nacht überlegt sich die Frau, dass sie den Kerl doch nicht mochte. Am nächsten Morgen schickt er ihr eine explizite Nachricht (WhatsApp, Mailbox, o.ä.), in der er beschreibt, welche sexuellen Praktiken er gerne mit ihr durchführen würde.
Der Mann wird Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass es am Abend zuvor im Gespräch genau solche Gesprächsthemen gab, wenn die Frau ihn für die Nachricht am Morgen anzeigt und behauptet, er hätte sie nach einem erfolglosen Date belästigt.
Allerdings muss man hier natürlich vorsichtig sein. Beispiel: Mann trifft Frau zu Date, es kommt zu gegenseitigem "dirty talk". Über Nacht überlegt sich die Frau, dass sie den Kerl doch nicht mochte. Am nächsten Morgen schickt er ihr eine explizite Nachricht (WhatsApp, Mailbox, o.ä.), in der er beschreibt, welche sexuellen Praktiken er gerne mit ihr durchführen würde.
Der Mann wird Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass es am Abend zuvor im Gespräch genau solche Gesprächsthemen gab, wenn die Frau ihn für die Nachricht am Morgen anzeigt und behauptet, er hätte sie nach einem erfolglosen Date belästigt.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Langsam.. der Mann wurde in der Gesamtschau der übrigen angeklagten Vorwürfe damals veruteilt, die Teileinstellung gab es nur auf diese isolierte Sache und die entsprechende Begründung des LGsmartin1986 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 09:19 Wieso ist es ausreichend? In dem vorliegenden Fall des 11-jährigen Mädchens konnte es, auf Grund der Gesetzeslücke, zu keiner Verurteilung kommen. Die bestehende Gesetzeslage mag ausreichen für körperliche Belästigungen, für rein mündliche/schriftlife offensichtlich nicht.
Allerdings muss man hier natürlich vorsichtig sein. Beispiel: Mann trifft Frau zu Date, es kommt zu gegenseitigem "dirty talk". Über Nacht überlegt sich die Frau, dass sie den Kerl doch nicht mochte. Am nächsten Morgen schickt er ihr eine explizite Nachricht (WhatsApp, Mailbox, o.ä.), in der er beschreibt, welche sexuellen Praktiken er gerne mit ihr durchführen würde.
Der Mann wird Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass es am Abend zuvor im Gespräch genau solche Gesprächsthemen gab, wenn die Frau ihn für die Nachricht am Morgen anzeigt und behauptet, er hätte sie nach einem erfolglosen Date belästigt.
Ich finde es da schon eher fragwürdig wenn das durch die SPD Politikerin so dargestellt bzw dieses besprochene Bsp herangezogen wird ohne den Sachverhalt insgesamt darzustellen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Dann muss man sich davor wohl zukünftig die schriftliche Zustimmung in Whatsapp holen bevor man los legt.martin1986 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 09:19 @Skagerath Wieso ist es ausreichend? In dem vorliegenden Fall des 11-jährigen Mädchens konnte es, auf Grund der Gesetzeslücke, zu keiner Verurteilung kommen. Die bestehende Gesetzeslage mag ausreichen für körperliche Belästigungen, für rein mündliche/schriftlife offensichtlich nicht.
Allerdings muss man hier natürlich vorsichtig sein. Beispiel: Mann trifft Frau zu Date, es kommt zu gegenseitigem "dirty talk". Über Nacht überlegt sich die Frau, dass sie den Kerl doch nicht mochte. Am nächsten Morgen schickt er ihr eine explizite Nachricht (WhatsApp, Mailbox, o.ä.), in der er beschreibt, welche sexuellen Praktiken er gerne mit ihr durchführen würde.
Der Mann wird Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass es am Abend zuvor im Gespräch genau solche Gesprächsthemen gab, wenn die Frau ihn für die Nachricht am Morgen anzeigt und behauptet, er hätte sie nach einem erfolglosen Date belästigt.
"Ist es in Ordnung wenn ich mit Dirtytalk starte?"
Und falls ein Ja kommt legt man in gewohnter Manier los.

Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Lösen wir uns mal von diesem Bsp mit dem Boomer und der 11 JährigenCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 09:00Das verstehe ich, bin ja selbst Vater von 2 Töchtern.Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 08:55Ich bin ganz ehrlich - da die Strafverfolgungsbehörden hier sowieso nicht mit Abarbeiten hinterherkommen, würde es das Problem nicht lösen. Ist aber halber whataboutism... Daher gerne eine Gesetzesänderung und die Strafen gegen die sexuelle Bestimmung generell hochschrauben.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:22
Findest du es kein dringendes Problem, wenn Männer 11 jährigen Mädchen ohne Konsequenz sagen können, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle? Zumal der Bundesgerichtshof bereits 2017 offenbar eine entsprechende Lücke angemerkt hat?
Wir diskutieren ja auch in Deutschland seit Jahren das Thema Gendern seeeeehr intensiv, obwohl wir drängenstes Probleme haben.
Da finde ich den Schutz von Frauen vor verbaler sexueller Belästigung doch zur Abwechslung Mal ganz sinnvoll, zumal das ja offenbar seit vielen Jahren bekannt ist, dass es dort Nachholbedarf gibt
Und als kleine Randnotiz, wäre das meine Tochter gewesen, der 65 Jährige hätte es vermutlich nicht mehr bis nach Hause geschafft in einem Stück
Ich kann aber nicht jeden Sex - boomer auseinanderschrauben, weil ich dann entsprechende Konsequenzen tragen muss, die meinen Töchtern dann auch nicht helfen.
Es geht ja auch Mal wieder nicht darum, dass mit einer kleinen Änderung auf ein Mal alle Probleme in Luft aufgelöst sind. Aber offenbar gibt es in dieser speziellen Situation Änderungsbedarf und da sehe ich ehrlich gesagt nicht, wieso man das nicht Mal angehen könnte.
wie wäre es alternativ mit folgenden Szenarien
Kollege A macht Kollegin B ein Kompliment wegen eines Rockes den sie trägt, Kollegin B fühlt sich belästigt
Kollege A macht Kollegin C an anzügliches Kompliment zu ihrer Oberweite, Kollegin C fühlt sich belästigt.
Kollegin M macht gegen Kollege D ein eindeutiges sexuelles Angebot und dieser fühlt belästigt.
Wie willst du das in einem "Catcalling" Paragraphen einbinden und dabei allen 3 Szenarien gerecht und soll das dann als Beleidigung oder als Sexualdelikt (mit entsprechenden Folgen) einkategoresiert werden ?
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wäre auch dafür diesen Punkt noch einzuführen, sehe aber ein anderes Problem. Was bringen solche Gesetze, wenn den Opfern nicht geglaubt wird, oder es schlicht keine Zeugen gibt? Glaube bei Aussage gegen Aussage wird es schwer, die Schuld nachzuweisen, das haben wir doch jetzt schon bei den aktuellen Gesetzen wenn es um sexuellen Missbrauch geht.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 09:00Das verstehe ich, bin ja selbst Vater von 2 Töchtern.Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 08:55Ich bin ganz ehrlich - da die Strafverfolgungsbehörden hier sowieso nicht mit Abarbeiten hinterherkommen, würde es das Problem nicht lösen. Ist aber halber whataboutism... Daher gerne eine Gesetzesänderung und die Strafen gegen die sexuelle Bestimmung generell hochschrauben.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren1. Sep 2025, 07:22
Findest du es kein dringendes Problem, wenn Männer 11 jährigen Mädchen ohne Konsequenz sagen können, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle? Zumal der Bundesgerichtshof bereits 2017 offenbar eine entsprechende Lücke angemerkt hat?
Wir diskutieren ja auch in Deutschland seit Jahren das Thema Gendern seeeeehr intensiv, obwohl wir drängenstes Probleme haben.
Da finde ich den Schutz von Frauen vor verbaler sexueller Belästigung doch zur Abwechslung Mal ganz sinnvoll, zumal das ja offenbar seit vielen Jahren bekannt ist, dass es dort Nachholbedarf gibt
Und als kleine Randnotiz, wäre das meine Tochter gewesen, der 65 Jährige hätte es vermutlich nicht mehr bis nach Hause geschafft in einem Stück
Ich kann aber nicht jeden Sex - boomer auseinanderschrauben, weil ich dann entsprechende Konsequenzen tragen muss, die meinen Töchtern dann auch nicht helfen.
Es geht ja auch Mal wieder nicht darum, dass mit einer kleinen Änderung auf ein Mal alle Probleme in Luft aufgelöst sind. Aber offenbar gibt es in dieser speziellen Situation Änderungsbedarf und da sehe ich ehrlich gesagt nicht, wieso man das nicht Mal angehen könnte.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
vier Politiker, alle die gleiche Partei und Bundesland, alle Kandidaten für die Kommunalwahl NRW im jeweiligen Kreis,sterben innerhalb von 2 Wochen. Wie wahrscheinlich ist sowas bitte

https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 57f4d.htmlDie AfD-Kommunalpolitiker Ralph Lange (Blomberg, Ostwestfalen-Lippe), Stefan Berendes (Bad Lippspringe, Kreis Paderborn), Wolfgang Klinger (Schwerte, Regierungsbezirk Arnsberg) und Wolfgang Seitz (Rheinberg, Kreis Wesel) sind innerhalb von nur zwei Wochen verstorben. In keinem der Fälle wurden Angaben zur Todesursache gemacht. Alle vier Männer waren Kandidaten in ihren jeweiligen Kreisen für die Kommunalwahl am 14. September in Nordrhein-Westfalen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Steht übrigens bei allen " plötzlich und überraschend"
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