Röder2014 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Apr 2023, 18:11
Das Problem ist meiner Meinung nach, dass für viele öD=Beamte ist. Das der normale Angestellte im öD (ca. 4 Millionen) nicht solche Privilegien etc bekommt bzw was alles darunter fällt an Berufsgruppen, wird selten gesehen
Ganz genau.
Viele Leute glauben, dass jeder der im öD arbeitet Beamter wäre und entsprechend bezahlt wäre und über die entsprechenden Privilegien verfügen würde.
Dem ist bei weitem nicht so.
Die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten im öD ist eine extreme Ungerechtigkeit.
Es ist mir ein Rätsel, warum auf diesen Umstand nicht häufiger in den Medien etc eingegangen wird.
Beispiele:
Ein Referent in einem Ministerium (zumindest auf Landesebene) steigt als Angestellter in E13 ein. Dazu benötigt er einen Masterabschluss. Er hat dann eigentlich nur noch die Möglichkeit, innerhalb der Erfahrungsstufen aufzusteigen. Die Gehälter sind, zumindest für Personen im Bereich Wirtschaft und IT, ziemlich gering.
Der Angestellte steigt auch nicht automatisch auf und kann in der Regel wenn überhaupt eine E15 Stelle in einer Leitungsposition erhalten. I.d.R werden hier aber Beamte bevorzugt.
Ein Referent welcher Beamter ist, steigt in A13 ein. In einem Ministerium ist eine solche Stelle jedoch mit A15 bewertet. Der Beamte steigt nun einerseits in den Erfahrungsstufen auf, wird andererseits aber meist zeitnah in A14 und dann in A15 befördert.
Die Gehaltsunterschiede sind eklatant. Die extremen Unterschiede bei der Rente / Pension sind noch nicht einmal berücksichtigt. Diese sind natürlich ebenfalls erheblich.
Beide machen genau den gleichen Job.
Das gleiche ist auch bei Lehrern der Fall:
Ein Angestellter Gymnasiallehrer erhält E13, ein verbeamteter Lehrer A13 mit der Option auf A14 (ziemlich sicher) und möglicherweise A15 (wenige).
Sie machen die gleiche Arbeit.
Der öD ist vor allem im höheren Dienst (also Master) auf Juristen und Lehrer ausgelegt.
Dort wird dann auch ein Referendariat etc. gemacht, so dass man direkt verbeamtet wird.
Leute die aus der freien Wirtschaft kommen oder keine Juristen sind, stehen vor viel größeren Hürden.
Um verbeamtet zu werden, sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. So muss man bspw. 3 Jahre als Angestellter auf einer Stelle im höheren Dienst sein, innerhalb der Altershürde sein und den Nachweis für eine vielseitige Verwendung erbringen.
Ist eine Person also bspw. als Angestellter im öD auf einer Stelle des gehobenen Dienstes (z.B. mit E11) eingestiegen und absolviert parallel ein berufsbegleitendes Masterstudium, muss die Person nach dem Studium eine Stelle des höheren Dienstes finden und ab diesem Zeitpunkt 3 Jahre eine solche innehaben. Erst dann kann sie (vielleicht! - es gibt keinerlei Garantie) verbeamtet werden.
Ebenfalls führt der Aufstieg von einer E11 auf eine E13 Stelle
nicht zu einem höheren Verdienst, da man in den Erfahrungsstufen herabgestuft wird (ein perverseres und leistungsfeindlicheres System als im TV-L gibt es wohl nicht).
Das Problem ist dadurch, dass der öD für viele Berufsgruppen nur als Beamter einigermaßen annehmbar ist hinsichtlich Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten.
Dadurch entsteht eine starke Zweiklassengesellschaft.
Wird man nicht verbeamtet, bleibt für leistungswillige Personen daher oft nur der Weg in die freie Wirtschaft.
Dies führt jedoch dazu, dass gute und wichtige Leistungsträger nicht im öD gehalten werden können und auch kaum angeworben werden können.
So gerne auch immer gegen den öD geschossen wird - ein leistungsfähiger öD ist meiner Ansicht nach immanent wichtig für einen funktionierenden Staat.
Dazu bedarf es aber leistungswilliger Personen. Diese gewinnt und hält man aber nur dann, wenn Leistung sich lohnt.
Hier muss der öD in den nächsten Jahren unbedingt Anreize schaffen, ansonsten sehe ich für viele Bereiche schwarz.