Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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Ronja4711
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 22:09
Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:49
Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:42 Es muss ja drin stehen was fällig ist.
Also welcher Unterhalt.
Zum Beispiel nach Düsseldorfer Tabelle

Und dann vielleicht noch Anrechnung des Kindergeldes oder sonstiges
Ja sicher. Deswegen habe ich ja geschrieben, dass das pfändbar ist, was tituliert ist.

Hast du schon mal einen Unterhaltstitel gesehen?
Nein
Wie kommst du eige6auf das Thema? 😅

Also die gängigsten Titel sind dynamisch ausgestellt, d.h. % XX aus Düsseldorfer Tabelle und entsprechende Anpassung von Kindergeld. Der Unterhaltspflichtige ist immer selbst dafür verantwortlich, den Betrag entsprechend anzupassen.

Gibt auch statische, aber die sind eher eine Seltenheit.

Und dann noch die, die bei Gericht festgelegt werden, wobei die dann auch i.d.R. dynamisch angelegt sind.
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Piotr
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ok
Der Unterhaltspflichtige wird aber dann ja informiert

Ich lasse mir mal existierende Dokumente zeigen

Ach
Ich hab mich damals dazu nötigen lassen meine Ansprüche an meine Mutter abzutreten.
Daher will ich wissen was für Moves die dann bringen kann.
Wird sicher noch lustig
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Ronja4711
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 22:47 Ok
Der Unterhaltspflichtige wird aber dann ja informiert

Ich lasse mir mal existierende Dokumente zeigen

Ach
Ich hab mich damals dazu nötigen lassen meine Ansprüche an meine Mutter abzutreten.
Daher will ich wissen was für Moves die dann bringen kann.
Wird sicher noch lustig
Was meinst du mit wird informiert?

Also du hattest als Kind Unterhaltsanspruch an deinen Vater und hast den Anspruch als Volljähriger an deine Mutter abgetreten? Oder hattest du Ü18 noch Anspruch und es geht darum?

Und das hat mir Google noch ausgespuckt:
Achtung bei der Verjährung: Ansprüche auf Kindesunterhalt verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährung ist zwar während der Minderjährigkeit gehemmt (§ 207 BGB), die dreijährige Frist beginnt jedoch exakt am 18. Geburtstag zu laufen. Sie endet folglich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Kind 21 Jahre alt wird (sofern kein rechtskräftiger Unterhaltstitel vorliegt, der eine längere Frist begründet).

Haben wir hier keinen Anwalt für Familienrecht? 🫣
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Piotr
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ronja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 23:07
Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 22:47 Ok
Der Unterhaltspflichtige wird aber dann ja informiert

Ich lasse mir mal existierende Dokumente zeigen

Ach
Ich hab mich damals dazu nötigen lassen meine Ansprüche an meine Mutter abzutreten.
Daher will ich wissen was für Moves die dann bringen kann.
Wird sicher noch lustig
Was meinst du mit wird informiert?

Also du hattest als Kind Unterhaltsanspruch an deinen Vater und hast den Anspruch als Volljähriger an deine Mutter abgetreten? Oder hattest du Ü18 noch Anspruch und es geht darum?

Und das hat mir Google noch ausgespuckt:
Achtung bei der Verjährung: Ansprüche auf Kindesunterhalt verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährung ist zwar während der Minderjährigkeit gehemmt (§ 207 BGB), die dreijährige Frist beginnt jedoch exakt am 18. Geburtstag zu laufen. Sie endet folglich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Kind 21 Jahre alt wird (sofern kein rechtskräftiger Unterhaltstitel vorliegt, der eine längere Frist begründet).

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