Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Einer der Fälle wo eine Todesstrafe zu 100% gerechtfertigt wäre meiner Meinung nach.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Sorry 4 off topic aber das ist unertraeglich so etwas. Ekelhaft.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Stimme dir da 100% zu.Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Dez 2023, 13:55 Einer der Fälle wo eine Todesstrafe zu 100% gerechtfertigt wäre meiner Meinung nach.
Ich konnte es kaum fassen als ich das gelesen habe.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
+1Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Dez 2023, 13:55 Einer der Fälle wo eine Todesstrafe zu 100% gerechtfertigt wäre meiner Meinung nach.
Sollte man jemand für den Vollzug suchen, melde ich mich freiwillig.
Würde nachts trotzdem schlafen wie ein Baby.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Hinweis von Moderator Shivus
Zurück zu den aktuellen Nachrichten aus aller Welt.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 04fbdb7fea
"Zehn Polizeibedienstete aus Sachsen-Anhalt entlassen
Sie posteten gewaltverherrlichende und antisemitische Inhalte im Klassenchat: Dafür sind mehrere Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt entlassen worden. Andere arbeiten allerdings weiter bei der Polizei.
Ein Chat von Polizeischülern aus Sachsen-Anhalt sorgte Anfang 2023 für Empörung: Im Februar hatten sie nationalsozialistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt. Zehn der Beteiligten sind nun nicht mehr für die Landespolizei tätig. Zwei Mitglieder der Chatgruppe seien nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden, in acht weiteren Fällen seien Entlassungsbescheide ergangen, wie das Innenministerium auf Nachfrage der dpa mitteilte.
Eine Entlassung ist demnach bestandskräftig. In fünf Fällen zogen die ehemaligen Polizeischüler vor Gericht, in zwei Fällen wurden Widersprüche angekündigt, wie es weiter hieß. In drei Fällen liegen laut Ministerium verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor – ein Verfahren, mit dem der Kläger den einstweiligen Schutz seiner Rechte erwirken möchte. Nach Überzeugung des Gerichts seien die ausgesprochenen Entlassungen jedoch rechtmäßig.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an besagtem Klassenchat beteiligt gewesen. Die Hälfte soll aktiv gepostet haben.
»Dieses Verhalten und insbesondere die Inhalte des Chats, die mit der Pflicht zur Verfassungstreue nicht zu vereinbaren sind, werden von mir, von der gesamten Landespolizei nicht toleriert«, so Zieschang damals. »Sie widersprechen unserem Berufsethos und unserem Leitbild.«
Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden – mit einer Summe von rund 5000 Nachrichten. Rund 80 sollen etwa antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch sein.
Anfangsverdacht der Volksverhetzung nicht bestätigt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte das Ermittlungsverfahren zu den Chats im Juni eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Teilung pornografischer Inhalte habe sich nicht bestätigt, hieß es. Einige Inhalte der Chats seien zwar moralisch auf tiefster Stufe und verachtenswert, die Nachrichten seien allerdings ausschließlich innerhalb der Chatgruppe geteilt worden und sie störten auch nicht den öffentlichen Frieden.
Nun geht es darum, ob die ehemaligen Chatmitglieder angesichts ihrer Posts für die Arbeit als Polizisten geeignet seien. Deutliche Aussagen trifft das Verwaltungsgericht in zwei inzwischen rechtskräftigen Beschlüssen aus dem Oktober, die der dpa vorliegen.
Demnach wird einem Antragsteller, der sich gegen die Entlassung wehrt, vorgeworfen: »Unter der Telefonnummer des Antragstellers wurde in dem Chatverlauf am 06. Februar 2020 um 09.55 Uhr das Foto einer nackten Frau, die keine Arme und Beine hat, veröffentlicht. Das Bild trägt die Aufschrift ›Bumsklumpen‹«.
Das Verwaltungsgericht sieht in der aktiven Teilnahme an dem Chat mit dem »äußerst geschmacklosen und zynischen« Beitrag die Grundlage für begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung als Beamter auf Lebenszeit.
Nationalsozialistisch, menschenverachtend, pornografisch
Auch in einem anderen Fall sah das Verwaltungsgericht die Entlassungsentscheidung als voraussichtlich rechtmäßig an. In dem Fall habe der Chatteilnehmer elf Beiträge eingestellt, die eine nationalsozialistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende und pornografische Haltung zum Ausdruck gebracht hätten. 88 Posts, die die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen, habe er toleriert. Auch hier sieht das Verwaltungsgericht die fehlende charakterliche Eignung bestätigt.
Den aktuellen Angaben des Ministeriums zufolge sind acht Mitglieder der Chatgruppe weiter im Polizeidienst tätig. In zwei Fällen seien Entlassungsverfahren beendet und die Bediensteten ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden. Es habe sich um passive Mitglieder gehandelt, die zwischenzeitlich aus der Gruppe ausgetreten seien.
Vier weitere Mitglieder gingen gegenwärtig ihrer bisherigen Verwendung nach, zwei seien im Innendienst. In allen sechs Fällen seien die Entlassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
"Zehn Polizeibedienstete aus Sachsen-Anhalt entlassen
Sie posteten gewaltverherrlichende und antisemitische Inhalte im Klassenchat: Dafür sind mehrere Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt entlassen worden. Andere arbeiten allerdings weiter bei der Polizei.
Ein Chat von Polizeischülern aus Sachsen-Anhalt sorgte Anfang 2023 für Empörung: Im Februar hatten sie nationalsozialistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Inhalte geteilt. Zehn der Beteiligten sind nun nicht mehr für die Landespolizei tätig. Zwei Mitglieder der Chatgruppe seien nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden, in acht weiteren Fällen seien Entlassungsbescheide ergangen, wie das Innenministerium auf Nachfrage der dpa mitteilte.
Eine Entlassung ist demnach bestandskräftig. In fünf Fällen zogen die ehemaligen Polizeischüler vor Gericht, in zwei Fällen wurden Widersprüche angekündigt, wie es weiter hieß. In drei Fällen liegen laut Ministerium verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor – ein Verfahren, mit dem der Kläger den einstweiligen Schutz seiner Rechte erwirken möchte. Nach Überzeugung des Gerichts seien die ausgesprochenen Entlassungen jedoch rechtmäßig.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an besagtem Klassenchat beteiligt gewesen. Die Hälfte soll aktiv gepostet haben.
»Dieses Verhalten und insbesondere die Inhalte des Chats, die mit der Pflicht zur Verfassungstreue nicht zu vereinbaren sind, werden von mir, von der gesamten Landespolizei nicht toleriert«, so Zieschang damals. »Sie widersprechen unserem Berufsethos und unserem Leitbild.«
Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden – mit einer Summe von rund 5000 Nachrichten. Rund 80 sollen etwa antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch sein.
Anfangsverdacht der Volksverhetzung nicht bestätigt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte das Ermittlungsverfahren zu den Chats im Juni eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Teilung pornografischer Inhalte habe sich nicht bestätigt, hieß es. Einige Inhalte der Chats seien zwar moralisch auf tiefster Stufe und verachtenswert, die Nachrichten seien allerdings ausschließlich innerhalb der Chatgruppe geteilt worden und sie störten auch nicht den öffentlichen Frieden.
Nun geht es darum, ob die ehemaligen Chatmitglieder angesichts ihrer Posts für die Arbeit als Polizisten geeignet seien. Deutliche Aussagen trifft das Verwaltungsgericht in zwei inzwischen rechtskräftigen Beschlüssen aus dem Oktober, die der dpa vorliegen.
Demnach wird einem Antragsteller, der sich gegen die Entlassung wehrt, vorgeworfen: »Unter der Telefonnummer des Antragstellers wurde in dem Chatverlauf am 06. Februar 2020 um 09.55 Uhr das Foto einer nackten Frau, die keine Arme und Beine hat, veröffentlicht. Das Bild trägt die Aufschrift ›Bumsklumpen‹«.
Das Verwaltungsgericht sieht in der aktiven Teilnahme an dem Chat mit dem »äußerst geschmacklosen und zynischen« Beitrag die Grundlage für begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung als Beamter auf Lebenszeit.
Nationalsozialistisch, menschenverachtend, pornografisch
Auch in einem anderen Fall sah das Verwaltungsgericht die Entlassungsentscheidung als voraussichtlich rechtmäßig an. In dem Fall habe der Chatteilnehmer elf Beiträge eingestellt, die eine nationalsozialistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende und pornografische Haltung zum Ausdruck gebracht hätten. 88 Posts, die die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen, habe er toleriert. Auch hier sieht das Verwaltungsgericht die fehlende charakterliche Eignung bestätigt.
Den aktuellen Angaben des Ministeriums zufolge sind acht Mitglieder der Chatgruppe weiter im Polizeidienst tätig. In zwei Fällen seien Entlassungsverfahren beendet und die Bediensteten ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden. Es habe sich um passive Mitglieder gehandelt, die zwischenzeitlich aus der Gruppe ausgetreten seien.
Vier weitere Mitglieder gingen gegenwärtig ihrer bisherigen Verwendung nach, zwei seien im Innendienst. In allen sechs Fällen seien die Entlassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Die Regelsätze müssten stimmen. Was da nicht eingerechnet wird, sind beispielsweise beim arbeitenden Ehemann rechts so Sachen wie Klassenfahrten und Schulessen bei 2 Kindern. Die zahlt der Staat links voll, rechts muss er es alleine finanziell tragen.
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Kompletter Bullshit.chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Dez 2023, 16:27 finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
Da wird ein Alleinverdiener mit 39,6k einem Doppel-Hartzer Paar gegenübergestellt.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Eine Wohnung für eine 4-köpfige Familie in Ballungszentren wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt wird wohl auch deutlich mehr als 1000€ warm kosten. Meine Freundin und ich haben in Berlin ja schon 1,5k warm gezahlt für 84qm 3-Raum. Viel Spaß dabei eine Wohnung für 1k € warm zu finden, absolut unmöglich.
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
100%, es ist leider nicht mehr jedem bekannt das vor dem zweiten weltkrieg antisemitismus gerade unter (jungen) akademikern "woke" war und dort der startschuss stattfandShivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Dez 2023, 13:43 80 Jahre später sollte man sich als Israeli/Jude in bestimmten Gegenden in Deutschland (vor allem in der Bundeshauptstadt) eher bedeckt halten - anscheinend auch an den Universitäten. Die Geschichte wiederholt sich. Diesmal aus (und aufgrund) der anderen Seite. Echt erschreckend
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Richtig. Sinniger wäre es die Halbtagsstelle der Frau und zwei mal Kitagebühren sowie doppelte Mobilitätskosten zu berücksichtigen. Wir hatten das Thema hier schon öfters. Für 500€ mehr im Monat wird der Weg zum Amt immer kürzer.chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Dez 2023, 16:27 finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Und trotzdem gehen jede Menge Menschen einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor nach und wir haben insgesamt eine sehr sehr niedrige Arbeitslosenquote.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Sehr guter Punkt, danke für den Input.chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Dez 2023, 16:27 finde ich bisschen hinkend den Vergleich, dann muss man auf der Arbeiterseite auch mit 2 arbeitenden Personen rechnen und nicht mit einer oder beim Bürgergeld halt ein Elternteil rausrechnen