davidhigh hat geschrieben: zum Beitrag navigieren22. Feb 2024, 09:13
Hi zusammen,
wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Norden in der Nähe von Kiel, und das zum Glück rechtzeitig 2016 gekauft. Die Mieterin und den Vertrag der Einliegerwohnung haben wir damals einfach übernommen, also ohne etwas zu tun (z.B. nicht mal Namen geupdated).
Letzte Woche steht die Mieterin nun vor der Tür und hat einen neuen vorausgefüllten Vertrag mit dabei, wo sie alles vom alten Vertrag übernommen hat, nur sollen jetzt eben die Namen erneuert werden. Der Grund dafür ist, dass sie Wohngeld beantragen will.
Wie mach ich das jetzt am gescheitesten? Vertrag rückdatieren auf 2016? Was für Nachteile hat man, wenn ich den Vertrag mit dem Datum 2023 unterschreibe z.B. in Hinsicht auf Mieterhöhungen? (--die Miete ist nach wie vor ganz ok für die Gegend, wir tauschen aber vors. in den nächsten paar Jahren mal die Heizung und dann würde ich sie gerne anheben).
Danke im Voraus!
Ich bin kein Fachanwalt für Mietrecht, daher nur unverbindlich aus meiner Erfahrung als Vermieter:
Es sollte völlig ausreichen, im alten Vertrag einfach die Namen zu ändern (alt durchstreichen). Kauf bricht nicht Miete, deshalb hast Du als neuer Eigentümer sowieso das bestehende Mietverhältnis übernommen, ob jetzt Dein Name im Vertrag steht oder nicht. D.h. ohne Kündigung bleibt der alte Mietvertrag rechtlich unverändert bestehen. Notfalls Ergänzungsblatt als Erklärung fürs Amt dazu, neuer Eigentümer durch Kauf mit Datum, fertig. Damit ersparst Du Dir auch sämtliche Überlegungen, ob Dir da Nachteile entstehen und Ihr müsst nix neues aufsetzen.
Mieterhöhung kannst Du im Fall der Heizung dann wegen Modernisierung machen, da gibt es aber gesetzliche Beschränkungen, ich meine 8% der Gesamtinvestition anteilig für vermietete Fläche und dann noch einen Deckel, aber google das dann lieber noch mal.
Ansonsten halt Erhöhung über Umgebungsmiete anhand Mietspiegel (da gibt's auch oft nen Rechner von der Kommune).