Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:25
Das Problem ist doch einfach, dass wir es nicht schaffen, Sozialschmarotzer und Straftäter von all den anständigen, integrierten Menschen zu trennen.
Geht doch relativ einfach:
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist kein Sozialschmarotzer
dutty hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:25
Wäre ja auch unmenschlich einem aus dem goldenen Käfig zu verscheuchen nachdem er sich so lange ans Nichtstun gewöhnt hat.
maximised hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:16
Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass es für die Personen überhaupt keine Rolle mehr spielt und auch in Zukunft nicht spielen wird.
Sorry, aber wovon redest du eigentlich?
Kann dir gerade nicht folgen
Asylsuchende aus Syrien, welche mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können und werden von Deutschland nicht zurück nach Syrien verbracht werden.
Und dennoch kann eine erworbene Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 35
(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
(2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.
(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen.
(4) Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit.
(5) Hat die Rücknahme Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten nach diesem Gesetz gegenüber Dritten, so ist für jede betroffene Person eine selbständige Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei ist insbesondere eine Beteiligung des Dritten an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegen seine schutzwürdigen Belange, insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls, abzuwägen.
(6) Die deutsche Staatsangehörigkeit geht rückwirkend verloren, wenn die Rücknahmeentscheidung unanfechtbar ist. Bei Rücknahme einer rechtswidrigen Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes, die nach § 15 Absatz 4 des Bundesvertriebenengesetzes mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgt ist, gelten Absatz 2 sowie Satz 1 entsprechend.
Wird aber gerne anders durch entsprechende NGOs, AsylKanzleien und Aktivisten etc kommunziert, quasi einmal Deutscher geworden dann bin ich safe egal wie erlogen meine Fluchgeschichte war.
Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:25
Das Problem ist doch einfach, dass wir es nicht schaffen, Sozialschmarotzer und Straftäter von all den anständigen, integrierten Menschen zu trennen.
Und genau hier muss endlich eine klare Schiene gefahren werden, scheiss egal wie groß der Aufschrei der linken Minderheit ist, es muss endlich ein Zeichen gesetzt werden das es so nicht weiter geht und genau das wollen auch 40% der Wähler. Vermutlich würden dadurch 35% der Wähler wieder von der AfD abwandern.
Sorry, aber wovon redest du eigentlich?
Kann dir gerade nicht folgen
Asylsuchende aus Syrien, welche mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können und werden von Deutschland nicht zurück nach Syrien verbracht werden.
Und dennoch kann eine erworbene Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 35
(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
(2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.
(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen.
(4) Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit.
(5) Hat die Rücknahme Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten nach diesem Gesetz gegenüber Dritten, so ist für jede betroffene Person eine selbständige Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei ist insbesondere eine Beteiligung des Dritten an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegen seine schutzwürdigen Belange, insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls, abzuwägen.
(6) Die deutsche Staatsangehörigkeit geht rückwirkend verloren, wenn die Rücknahmeentscheidung unanfechtbar ist. Bei Rücknahme einer rechtswidrigen Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes, die nach § 15 Absatz 4 des Bundesvertriebenengesetzes mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgt ist, gelten Absatz 2 sowie Satz 1 entsprechend.
Wird aber gerne anders durch entsprechende NGOs, AsylKanzleien und Aktivisten etc kommunziert, quasi einmal Deutscher geworden dann bin ich safe egal wie erlogen meine Fluchgeschichte war.
Wie viele der Einbürgerungen wurden denn "durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben" erwirkt? Das sind nämlich die sehr sehr hohen Anforderungen deiner Rechtsquelle.
Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:25
Das Problem ist doch einfach, dass wir es nicht schaffen, Sozialschmarotzer und Straftäter von all den anständigen, integrierten Menschen zu trennen.
Geht doch relativ einfach:
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist kein Sozialschmarotzer
Wer keine Anzeige hat, ist kein Straftäter.
Usw.
Super, dann wissen wir ja, wen wir abschieben müssen.
Danke!
Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:25
Das Problem ist doch einfach, dass wir es nicht schaffen, Sozialschmarotzer und Straftäter von all den anständigen, integrierten Menschen zu trennen.
Geht doch relativ einfach:
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist kein Sozialschmarotzer
Wer keine Anzeige hat, ist kein Straftäter.
Usw.
Super, dann wissen wir ja, wen wir abschieben müssen.
Danke!
Endlich haben wir nach jahrelanger Diskussion im TA/Lilo beide gemeinsam die Lösung gefunden!
Asylsuchende aus Syrien, welche mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können und werden von Deutschland nicht zurück nach Syrien verbracht werden.
Und dennoch kann eine erworbene Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 35
(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
(2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.
(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen.
(4) Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit.
(5) Hat die Rücknahme Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten nach diesem Gesetz gegenüber Dritten, so ist für jede betroffene Person eine selbständige Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei ist insbesondere eine Beteiligung des Dritten an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegen seine schutzwürdigen Belange, insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls, abzuwägen.
(6) Die deutsche Staatsangehörigkeit geht rückwirkend verloren, wenn die Rücknahmeentscheidung unanfechtbar ist. Bei Rücknahme einer rechtswidrigen Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes, die nach § 15 Absatz 4 des Bundesvertriebenengesetzes mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgt ist, gelten Absatz 2 sowie Satz 1 entsprechend.
Wird aber gerne anders durch entsprechende NGOs, AsylKanzleien und Aktivisten etc kommunziert, quasi einmal Deutscher geworden dann bin ich safe egal wie erlogen meine Fluchgeschichte war.
Wie viele der Einbürgerungen wurden denn "durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben" erwirkt? Das sind nämlich die sehr sehr hohen Anforderungen deiner Rechtsquelle.
Das Problem ist die die Anforderung der Quelle sondern die schiere Maße an zu bearbeitenden Einbürgerungen
"Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 291.955 Menschen eingebürgert, was einen neuen Rekordwert seit Beginn der Erhebung im Jahr 2000 darstellt. Die Zahl stieg damit um 46 % gegenüber dem Vorjahr an. Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg war die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die unter anderem eine kürzere Mindestaufenthaltsdauer vorsah
Anzahl der Einbürgerungen: 291.955 Personen
Zuwachs zum Vorjahr: plus 46 %
Rekordwert: Höchste Zahl seit Beginn der Statistik im Jahr 2000
Häufigste Staatsangehörigkeiten: Syrer, gefolgt von Personen mit türkischer, irakischer, russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit
Grund für den Anstieg: Eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die unter anderem die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit auf fünf Jahre ermöglichte"
Trotz all der Sorgfalt der ich da jede einzelnen Behörde die damit betraut ist einfach mal unterstelle führen solche "Rekordzahlen" zu Schlupflöchern die auch entsprechend durch versierte Akteure genutzt werden.
Es gibt dazu keine öffentlichen Zahlen, sprich wie viele Falschangaben, Aliasnamen usw verwendet werden
Da kann man sich, zu Recht, die Frage stellen an was das vielleicht liegt.
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:26
Geht doch relativ einfach:
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist kein Sozialschmarotzer
Wer keine Anzeige hat, ist kein Straftäter.
Usw.
dem zufolge müsste man alle "flüchtlinge" der letzten 10 jahre wieder rausschmeißen auch die die mittlerweile einen pass haben weil alles unter 10 jahre eine turboeinbürgerung ist und davon nur ein nicht nennenswerter einstelliger teil arbeitet oder straffrei ist
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 13:26
Geht doch relativ einfach:
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist kein Sozialschmarotzer
Wer keine Anzeige hat, ist kein Straftäter.
Usw.
dem zufolge müsste man alle "flüchtlinge" der letzten 10 jahre wieder rausschmeißen auch die die mittlerweile einen pass haben weil alles unter 10 jahre eine turboeinbürgerung ist und davon nur ein nicht nennenswerter einstelliger teil arbeitet oder straffrei ist
Egonic hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 15:12
Warum hat jemand der aus Syrien hier Asyl bekommen hat überhaupt einen deutschen Pass, lol
Weil er die von Deutschland gestellten Voraussetzungen dafür erfüllt hat
Egonic hat geschrieben: zum Beitrag navigieren4. Nov 2025, 15:12
Warum hat jemand der aus Syrien hier Asyl bekommen hat überhaupt einen deutschen Pass, lol
Weil er die von Deutschland gestellten Voraussetzungen dafür erfüllt hat
Schon klar. Die sollte es aber gar nicht geben. Er kann nachdem er zurück gekehrt ist einen Antrag auf Migration/Einwanderung stellen. Aber mehr auch nicht.
Aber das ist nur eins von vielen Problemen. Weiß gar nicht wer sich das ausgedacht hat dieses System.