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Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

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BlackStarZ
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Protestflut in Bundestagsbüros
„Dem wird Deutschland nicht zustimmen“ – Justizministerin lehnt EU-Pläne zur Chatkontrolle ab
https://www.welt.de/politik/deutschland ... immen.html


Gibt es hier jemanden, der die Chatkontrolle gut findet und gerne eingeführt hätte?

Für mich vollkommener Wahnsinn, wenn das käme.
maximised
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

So total drüber. In einer abgeschwächten Form zur Überwachung von Terroristen, Pädophilen usw. aber ganz gut. Da weiß ich aber nicht ob sowas nicht eh schon geht. Meine aber bei Ende zu Ende verschlüsselt nicht.

Also nur für Bestimmte Personen auf richterlichen Beschluss oder sowas.

So über alles und jeden unvertretbar.
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Linksanwalt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

BlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 17:24
Protestflut in Bundestagsbüros
„Dem wird Deutschland nicht zustimmen“ – Justizministerin lehnt EU-Pläne zur Chatkontrolle ab
https://www.welt.de/politik/deutschland ... immen.html


Gibt es hier jemanden, der die Chatkontrolle gut findet und gerne eingeführt hätte?

Für mich vollkommener Wahnsinn, wenn das käme.
Unter dem Deckmantel der Prävention von Kinderpornographie wäre hier Tür und Tor für den totalen Überwachungsstaat geöffnet worden.
Das kann keiner gut finden, außer diejenigen, die ganz oben sitzen und autoritär regieren wollen.
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Jhonny Jimpo
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Linksanwalt hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 17:00
Shivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:51
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Für (versuchten) Totschlag muss ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden - nach derzeitiger Rechtsgrundlage reichen mehrere Messerstiche dafür allein nicht mehr automatisch aus. In den letzten Jahren heißt die Anklage bei Messerangriffen daher immer öfter „nur“ gef-KV, nicht Totschlag.

Da kann man der Staatsanwaltschaft auch keinen Vorwurf machen. Eigentlich müsste der Gesetzesgeber nachschärfen, passiert aber nicht
Aber hier sind doch aus meiner Laiensicht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe gegeben?
Wieso zählt es dann als KV und nicht als versuchter Mord?
Die Täter, welche mit (gemieteten) Autos Passanten totgefahren haben, wurden meines Wissens nach wegen Mord angeklagt,
da sie billigend in Kauf genommen haben, dass Menschen zu Tode kommen.
Damals wurden wenn ich mich recht erinnere deutlich über 100 km/h innerorts gefahren.
Da komm ich dann auch nicht mehr mit wieso im aktuellen Fall dann nur eine Anklage wegen schwerer KV erhoben wird.
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Würde erst Mal abwarten, manchmal plädiert die Staatsanwaltschaft auch erst Mal auf den schwächeren Tatbestand und upgeadet dann im Laufe des Verfahrens. Insbesondere so kurz nach der Tat. Wie Shivus schon meinte, sind die Hürden für Mord hoch, was man halt beweisen muss
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H_B
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

clearly hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 15:39
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat inzwischen nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Deshalb wird kein Haftbefehl beantragt.

Die Adoptivkinder sollen im Laufe des Tages aus dem Gewahrsam entlassen und dem Jugendamt übergeben werden.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... 0002fb2f11
war anscheinend (erneut) die adoptivtochter. 13 messerstiche in bauch und rücken ist kein versuchtes tötungsdelikt :)
Werden sich wohl eine Ausrede einfallen lassen. Ist gestolpert mit dem Messer in der Hand oder so. Kann schon mal passieren.
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz

Zum Test mal den all night long von hinten testen
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H_B
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

BlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 17:24
Protestflut in Bundestagsbüros
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Gibt es hier jemanden, der die Chatkontrolle gut findet und gerne eingeführt hätte?

Für mich vollkommener Wahnsinn, wenn das käme.
Passend dazu, weil es einfach witzig ist. Normalerweise poste ich solche Memes ja nicht, aber ich hoffe hier ist eine kleine Ausnahme mal erlaubt:

IMG_20251008_133616_147.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz

Zum Test mal den all night long von hinten testen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Jhonny Jimpo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 17:46
Linksanwalt hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 17:00
Shivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:51

Für (versuchten) Totschlag muss ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden - nach derzeitiger Rechtsgrundlage reichen mehrere Messerstiche dafür allein nicht mehr automatisch aus. In den letzten Jahren heißt die Anklage bei Messerangriffen daher immer öfter „nur“ gef-KV, nicht Totschlag.

Da kann man der Staatsanwaltschaft auch keinen Vorwurf machen. Eigentlich müsste der Gesetzesgeber nachschärfen, passiert aber nicht
Aber hier sind doch aus meiner Laiensicht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe gegeben?
Wieso zählt es dann als KV und nicht als versuchter Mord?
Die Täter, welche mit (gemieteten) Autos Passanten totgefahren haben, wurden meines Wissens nach wegen Mord angeklagt,
da sie billigend in Kauf genommen haben, dass Menschen zu Tode kommen.
Damals wurden wenn ich mich recht erinnere deutlich über 100 km/h innerorts gefahren.
Da komm ich dann auch nicht mehr mit wieso im aktuellen Fall dann nur eine Anklage wegen schwerer KV erhoben wird.
Für illegale Autorennen wurde das Gesetz ja extra geändert damit es wie Mord verurteilt werden kann
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Tja, der richtige Richter glaubt dir vielleicht sogar, dass dir das Messer 13 mal nur ausgerutscht ist und du das eigentlich gar nicht wolltest.

Deutsche Justiz ist eine Shitshow, die ihresgleichen erst noch finden muss.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 18:47 Für illegale Autorennen wurde das Gesetz ja extra geändert damit es wie Mord verurteilt werden kann
Es ist dringend an der Zeit bzw. schon maximal überfällig, das auch für #irgendwasmitmessernundsonstigenstichwerkzeugen so zu machen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt


Adoptivtochter sticht zig mal auf Mutter ein, Mutter sitzt blutend und schwerverletzt auf dem Sessel, während Adoptivkinder versuchen, Spuren zu beseitigen, Adoptivsohn ruft dann erst Polizei und lügt Polizei über angebliche Gruppe an, die Mutter attackiert haben soll.

Staatsanwaltschaft sagt: Kein versuchter Mord. Nicht mal Totschlag, sondern gefährliche Körperverletzung. Kein Haftbefehl. Kinder werden freigelassen und dem Jugendamt übergeben.
fasst es gut zusammen wie absurd es ist
Thomas hat geschrieben:Ich kann absolut verstehen, dass Aminosäuren Tod für ihn schrecklich war, gar keine Frage.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Ja, da fragt man sich doch, warum so Gesetze nicht geändert werden.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 17:00
Shivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:51
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Für (versuchten) Totschlag muss ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden - nach derzeitiger Rechtsgrundlage reichen mehrere Messerstiche dafür allein nicht mehr automatisch aus. In den letzten Jahren heißt die Anklage bei Messerangriffen daher immer öfter „nur“ gef-KV, nicht Totschlag.

Da kann man der Staatsanwaltschaft auch keinen Vorwurf machen. Eigentlich müsste der Gesetzesgeber nachschärfen, passiert aber nicht
Finde ich richtig übel und absolut unverständlich.
Wenn ich mehrmals mit einem Messer in eine Region steche in der lebenswichtige Organe und Arterien eng aneinander liegen, wie kann ich dann keine Tötungsabsicht haben?

Wenn ich jemandem mit einer Pistole in die Brust schieße, wird doch vermutlich ebenfalls Tötungsabsicht vorhanden sein, wieso ist es beim Messer anders?

Also als Laie kann ich das einfach nicht verstehen.
Der Witz ist ja, dass du nichtmal eine Tötungsabsicht brauchst. Die billigende Inkaufnahme des Todes reicht aus. (gilt auch so für Totschlag, falls keine Mordmerkmale vorhanden)
Googelt dolus eventualis, wenn es jemanden interessiert.
Von daher wirklich schwer nachvollziehbar, was da so abgeht.

Am Ende ist es hier ja auch nicht so wichtig, weil deutsches Jugendstrafrecht und deutsche Jugendrichter :-)
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Linksanwalt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Unter dem Beitrag wird schon vermutet, dass man nicht "den Falschen" in die Hände spielen will und daher absichtlich das ganze klein geredet wird. *uglysmilie*
Einer der Kommentatoren hat einen Link der Kanzlei gepostet, bei dem sich ein Werbevideo befindet...da soll wohl die (angebliche) schwarze Adoptivtochter auch zu sehen sein.

Der Vater scheint auch schon mal Opfer der Kinder mit einem Messer gewesen zu sein #05# Bin echt mal auf das Endurteil gespannt.
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