Mal wieder ein Paradebeispiel wie die Politik den Trend unterstützt, sich willkürlich sein Geschlecht aussuchen zu können. Mich erschrecken dabei vor allem diese Vereinfachungen für Kinder. Ihnen schon zu signalisieren, dass man sich per Formular sein Geschlecht aussuchen kann… Ganz merkwürdige Richtung.
Dazu dann der letzte Passus mit dem Hausrecht im Falle von Frauenschutzräumen. Da gesteht man sich dann ja sogar selbst ein, dass diese ganze „vereinfachte“ Geschlechtsänderung dann doch nicht so der Realität entspricht. Absolute Comedy.
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„Vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags:Ministerien legen Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz vor
Bislang sind für eine Änderung des Geschlechtseintrags zwei psychologische Gutachten und ein Amtsgerichtsentscheid nötig, was von Betroffenen immer wieder als entwürdigend kritisiert wurde und zudem mehrere Tausend Euro kosten kann. Künftig soll dafür eine Erklärung auf dem Standesamt ausreichen.
Die Selbsterklärung ist ab 18 Jahren möglich.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll die Änderung des Geschlechtseintrags nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können.
Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Erklärung selber abgeben, brauchen dafür aber die Zustimmung ihrer Eltern. Sollte die nicht vorliegen, ersetzt ein Familiengericht die Entscheidung der Sorgeberechtigten, solange das „dem Kindeswohl nicht widerspricht.“
Im Gesetzestext selber heißt es jetzt dazu, dass bei entsprechenden Einrichtungen das Hausrecht „unberührt“ bleibe. In den Erläuterungen zum Gesetz wird ausgeführt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dem Punkt unverändert bleibe: Es sei daher etwa im Rahmen des Hausrechts zum Schutz der Intimsphäre oder aus Gründen der persönlichen Sicherheit möglich, „zum Beispiel beim Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios für Frauen oder zu Umkleidekabine im Einzelfall zu differenzieren“.
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Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 31123.html