Abgelehnte Asylbewerber können eine Duldung beantragen. Dann haben sie nach 36 Monaten Anspruch auf Bürgergeld. Bis dahin erhält jeder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.schlafschaf hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Jun 2025, 18:28Bin jetzt nicht wirklich bewandert in diesen Themen aber wo ist denn da dann de facto der Unterschied? Bei der Zahlung von Geldern?Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Jun 2025, 15:57Die kriegen in Deutschland auch kein Asyl, die Anerkennungsquote aus Somalia ist sehr gering. Wir schieben halt nur nicht ab dorthinHarun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Jun 2025, 15:53 https://www.bild.de/politik/inland/asyl ... 48d1b7336e
haha
Somalier die hier eigentlich eh kein Asyl bekommen dürften.
Man muss nur einmal über die Grenze kommen. Die Wahrscheinlichkeit abgeschoben zu werden ist so gering. Zudem hat man ab Tag 1 Anspruch auf Geld und Unterbringung. Das ist der Jackpot für viele Menschen.