
Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
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- Lounger
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Bekomme auch ständig solche Mails. Geworben wird mit $30 (glaube ich) Amazon Voucher wenn ich an einer Umfrage teilnehme. Seit ich im Konzern bin ist es gefühlt auch echt schlimm mit Spam. War da keinen Monat und es ging schon los, waren wohl die bots auf LinkedIn fleißig am scrapen und durch die vorname.nachname@unternehmen.de syntax die fast immer gilt sind Email Adresse auch kein Geheimnis mehr 

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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Ich habe bislang nebenberuflich studiert und mein Arbeitgeber hat mir dafür pro Kalenderjahr fünf Tage Bildungsurlaub gewährt. Dieser Anspruch steht mir nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz auch gesetzlich zu. Ich musste dafür einfach nur eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei meinem Chef und der Personalabteilung einreichen.
Nun ist die Situation wie folgt: Ich habe meine Masterarbeit schon sehr früh angemeldet, sodass ich die bereits im
Sommer, also am Anfang des Semesters erfolgreich abschließen konnte. Meine Regelstudienzeit läuft aber noch bis Ende Februar und die Uni exmatrikuliert mich nicht mit Bestehen der Masterarbeit, sondern erst mit Ablauf des Semesters. Aus diesem Grund habe ich auch noch eine bis zum 28.02.2025 gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Wie seht ihr das?
Kann ich damit trotzdem den Bildungsurlaub beantragen? Grundsätzlich würde ich behaupten JA, weil ich noch weiterhin bis Ende Februar Student bin. Mein bekloppter Chef weiß allerdings von meiner bestandenen Masterarbeit und ich kann mir vorstellen, dass er mir den Bildungsurlaub deswegen verwehren würde.
Nun ist die Situation wie folgt: Ich habe meine Masterarbeit schon sehr früh angemeldet, sodass ich die bereits im
Sommer, also am Anfang des Semesters erfolgreich abschließen konnte. Meine Regelstudienzeit läuft aber noch bis Ende Februar und die Uni exmatrikuliert mich nicht mit Bestehen der Masterarbeit, sondern erst mit Ablauf des Semesters. Aus diesem Grund habe ich auch noch eine bis zum 28.02.2025 gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Wie seht ihr das?
Kann ich damit trotzdem den Bildungsurlaub beantragen? Grundsätzlich würde ich behaupten JA, weil ich noch weiterhin bis Ende Februar Student bin. Mein bekloppter Chef weiß allerdings von meiner bestandenen Masterarbeit und ich kann mir vorstellen, dass er mir den Bildungsurlaub deswegen verwehren würde.
- Harun
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Brauchst du denn noch Bildungsurlaub?Felix94 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 12:42 Ich habe bislang nebenberuflich studiert und mein Arbeitgeber hat mir dafür pro Kalenderjahr fünf Tage Bildungsurlaub gewährt. Dieser Anspruch steht mir nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz auch gesetzlich zu. Ich musste dafür einfach nur eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei meinem Chef und der Personalabteilung einreichen.
Nun ist die Situation wie folgt: Ich habe meine Masterarbeit schon sehr früh angemeldet, sodass ich die bereits im
Sommer, also am Anfang des Semesters erfolgreich abschließen konnte. Meine Regelstudienzeit läuft aber noch bis Ende Februar und die Uni exmatrikuliert mich nicht mit Bestehen der Masterarbeit, sondern erst mit Ablauf des Semesters. Aus diesem Grund habe ich auch noch eine bis zum 28.02.2025 gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Wie seht ihr das?
Kann ich damit trotzdem den Bildungsurlaub beantragen? Grundsätzlich würde ich behaupten JA, weil ich noch weiterhin bis Ende Februar Student bin. Mein bekloppter Chef weiß allerdings von meiner bestandenen Masterarbeit und ich kann mir vorstellen, dass er mir den Bildungsurlaub deswegen verwehren würde.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Also da würde ich mir auch verarscht vorkommenHarun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 13:06Brauchst du denn noch Bildungsurlaub?Felix94 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 12:42 Ich habe bislang nebenberuflich studiert und mein Arbeitgeber hat mir dafür pro Kalenderjahr fünf Tage Bildungsurlaub gewährt. Dieser Anspruch steht mir nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz auch gesetzlich zu. Ich musste dafür einfach nur eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei meinem Chef und der Personalabteilung einreichen.
Nun ist die Situation wie folgt: Ich habe meine Masterarbeit schon sehr früh angemeldet, sodass ich die bereits im
Sommer, also am Anfang des Semesters erfolgreich abschließen konnte. Meine Regelstudienzeit läuft aber noch bis Ende Februar und die Uni exmatrikuliert mich nicht mit Bestehen der Masterarbeit, sondern erst mit Ablauf des Semesters. Aus diesem Grund habe ich auch noch eine bis zum 28.02.2025 gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Wie seht ihr das?
Kann ich damit trotzdem den Bildungsurlaub beantragen? Grundsätzlich würde ich behaupten JA, weil ich noch weiterhin bis Ende Februar Student bin. Mein bekloppter Chef weiß allerdings von meiner bestandenen Masterarbeit und ich kann mir vorstellen, dass er mir den Bildungsurlaub deswegen verwehren würde.
Ansonsten reden und sagen du hattest Angst den Urlaub zu nehmen und dann keinen Puffer mehr zu haben
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Felix94 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 12:42 Ich habe bislang nebenberuflich studiert und mein Arbeitgeber hat mir dafür pro Kalenderjahr fünf Tage Bildungsurlaub gewährt. Dieser Anspruch steht mir nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz auch gesetzlich zu. Ich musste dafür einfach nur eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei meinem Chef und der Personalabteilung einreichen.
Nun ist die Situation wie folgt: Ich habe meine Masterarbeit schon sehr früh angemeldet, sodass ich die bereits im
Sommer, also am Anfang des Semesters erfolgreich abschließen konnte. Meine Regelstudienzeit läuft aber noch bis Ende Februar und die Uni exmatrikuliert mich nicht mit Bestehen der Masterarbeit, sondern erst mit Ablauf des Semesters. Aus diesem Grund habe ich auch noch eine bis zum 28.02.2025 gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Wie seht ihr das?
Kann ich damit trotzdem den Bildungsurlaub beantragen? Grundsätzlich würde ich behaupten JA, weil ich noch weiterhin bis Ende Februar Student bin. Mein bekloppter Chef weiß allerdings von meiner bestandenen Masterarbeit und ich kann mir vorstellen, dass er mir den Bildungsurlaub deswegen verwehren würde.
Bildungsurlaub kann eigentlich nur für besondere Weiterbildungen gewährt werden. Ein Studium gehört in der Regel nicht dazu weil das ein anderer Art der Weiterbildung ist. Den Bildungsurlaub kann dir den Arbeitgeber aber nur aufgrund dringender betriebliche Gründe verwehren. Da er dir den Bildungsurlaub für das Studium gewährt hat, was meines Erachtens nicht erlaubt gewesen wäre, musst du natürlich schauen, wie du das spielst.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Keine Ahnung, wie es sich rechtlich verhält. Ich würde es nur darauf anlegen, wenn ich den Laden eh zeitnah verlassen möchte.
Falls du in der Firma bleibst und ohnehin denkst, dass der Chef sich querstellen könnte, würde ich das Gespräch suchen, mich für die Unterstützung während der Masterarbeit bedanken und sagen, dass ich auf die fünf Tage verzichte.
Falls du in der Firma bleibst und ohnehin denkst, dass der Chef sich querstellen könnte, würde ich das Gespräch suchen, mich für die Unterstützung während der Masterarbeit bedanken und sagen, dass ich auf die fünf Tage verzichte.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Wenn ich unter einem "bekloppten" Chef arbeiten würde, dann müsste ich wahrscheinlich nach der Masterarbeit noch eine Präsentation für Modul xy halten und vorbereiten. Demzufolge bräuchte ich den Bildungsurlaub.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Und wenn das raus kommt, dass das gelogen ist, bin ich mir sicher, dass man dich dafür kündigen könntemello hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 14:13 Wenn ich unter einem "bekloppten" Chef arbeiten würde, dann müsste ich wahrscheinlich nach der Masterarbeit noch eine Präsentation für Modul xy halten und vorbereiten. Demzufolge bräuchte ich den Bildungsurlaub.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Dann wäre ich von dem Chef, von dem ich offensichtlich eh nicht viel halte, erlöst und könnte mich anderweitig umsehen. semi srs
Wie soll so etwas rauskommen? Auf der Bescheinigung und selbst in der Modulliste steht kein Prüfungsdatum drin. Und dass der Chef die Institute und Dozenten abklappert glaube ich nun weniger. Es sei denn @Felix94 muss ständig berichten was wie wann wo geschrieben wird.
Wie soll so etwas rauskommen? Auf der Bescheinigung und selbst in der Modulliste steht kein Prüfungsdatum drin. Und dass der Chef die Institute und Dozenten abklappert glaube ich nun weniger. Es sei denn @Felix94 muss ständig berichten was wie wann wo geschrieben wird.
Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 13:58 Keine Ahnung, wie es sich rechtlich verhält. Ich würde es nur darauf anlegen, wenn ich den Laden eh zeitnah verlassen möchte.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Ok, das wundert mich sehr. Sowohl beim Bachelor- und als auch beim Masterstudium war das überhaupt kein Problem. Mein vorheriger Arbeitgeber hat das auch akzeptiert. Und kenne mehrere Kollegen im Konzern, die für ihr Studium eben auch die 5 Tage Bildungsurlaub bekommen.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 13:57 Bildungsurlaub kann eigentlich nur für besondere Weiterbildungen gewährt werden. Ein Studium gehört in der Regel nicht dazu weil das ein anderer Art der Weiterbildung ist.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Wenn man wirklich so dreist ist oder auch sein will und sich 5 Tage "Urlaub" schnorren will, der kann auch einfach zum Arzt gehen und Durchfall vorteuchen 

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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
https://www.studieren-berufsbegleitend. ... en%20TagenFelix94 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 14:49Ok, das wundert mich sehr. Sowohl beim Bachelor- und als auch beim Masterstudium war das überhaupt kein Problem. Mein vorheriger Arbeitgeber hat das auch akzeptiert. Und kenne mehrere Kollegen im Konzern, die für ihr Studium eben auch die 5 Tage Bildungsurlaub bekommen.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 13:57 Bildungsurlaub kann eigentlich nur für besondere Weiterbildungen gewährt werden. Ein Studium gehört in der Regel nicht dazu weil das ein anderer Art der Weiterbildung ist.
Schaust du hier.
Zählt deine Einrichtung dazu? Ist es Bildungsurlaub, den du bekommst oder ist es eher eine Art Freistellung vom Arbeitgeber?
Wenn es tatsächlich Bildungsurlaub ist, dann kann er ihn dir nicht verwehren, aber dann brauchst du ein entsprechendes Bildungsangebot.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Es ist Kalenderjahr 2025. Wenn die Fortbildung laut knolles link dazu gehört, dann stehen die die Tage auch zu.
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
Welche ist die beste KI zur Erstellung von Präsentationen?
Finde das Thema richtig interessant im beruflichen Kontext. Wäre vielleicht einen eigenen Thread wert wie ihr das einsetzt
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- clayz
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Re: Rund um die Arbeit / der große Job-Thread
viewtopic.php?t=584H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2025, 20:05 Welche ist die beste KI zur Erstellung von Präsentationen?
Finde das Thema richtig interessant im beruflichen Kontext. Wäre vielleicht einen eigenen Thread wert wie ihr das einsetzt
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt