Lauch hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Jan 2025, 13:06
Es ist halt eine dumme Behauptung. Für die Leute da ist es ein Fortschritt. Deshalb machen sie es ja. Ist Kinderarbeit in der Fabrik in Bangladesch toll? Nein. Ist es besser als bei einer Missernte zu verhungern? Ja. Wenn wir den Schrott von da nicht kaufen würden, dann würde es den Leuten da sicherlich nicht besser gehen und unser Wohlstand hängt nicht davon ab. Und wir machen auch nichts besser, wenn wir ihnen vorschreiben, wie sie produzieren sollen. Aus unserer Perspektive ist Kinderarbeit schlecht, in anderen Ländern ist es eine Notwendigkeit, dass auch die Kinder zum Überleben der Familie beitragen. Das wird auch mal besser werden, aber zur Zeit ist es halt nicht so. Der globale, freie Handel vergrößert den Kuchen ja, also uns geht es gut, denen geht es besser als davor. Es ist kein Nullsummenspiel und wir bereichern uns sicherlich nicht am Leid anderer.
Wenn (auch deutsche) Firmen in den Konzentrationslagern für Uiguren produzieren lassen, dann ist das natürlich etwas anderes - Freiheit ist die Grundvoraussetzung.
Man sollte das ganze nicht schlecht reden aber halt auch nicht romantisch ausmalen. Insbesondere die Pharmaindustrie ist nicht in diesen Ländern vor Ort, weil das Lohnniveau gering ist, sondern weil Umweltauflagen usw. quasi nicht existieren. Und ich meine mich zu erinnern, dass bei VW nachgewiesen worden war, dass die Baumwolle aus xinjiang verwendet haben, welche dort von Uiguren gratis erzeugt wird
Du willst uns jetzt wirklich erzählen Pharmakonzerne gehen freiwillig nicht in gewisse Länder, weil es dort keine Umweltauflagen gibt?
Lauch hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Jan 2025, 13:06
Es ist halt eine dumme Behauptung. Für die Leute da ist es ein Fortschritt. Deshalb machen sie es ja. Ist Kinderarbeit in der Fabrik in Bangladesch toll? Nein. Ist es besser als bei einer Missernte zu verhungern? Ja. Wenn wir den Schrott von da nicht kaufen würden, dann würde es den Leuten da sicherlich nicht besser gehen und unser Wohlstand hängt nicht davon ab. Und wir machen auch nichts besser, wenn wir ihnen vorschreiben, wie sie produzieren sollen. Aus unserer Perspektive ist Kinderarbeit schlecht, in anderen Ländern ist es eine Notwendigkeit, dass auch die Kinder zum Überleben der Familie beitragen. Das wird auch mal besser werden, aber zur Zeit ist es halt nicht so. Der globale, freie Handel vergrößert den Kuchen ja, also uns geht es gut, denen geht es besser als davor. Es ist kein Nullsummenspiel und wir bereichern uns sicherlich nicht am Leid anderer.
Wenn (auch deutsche) Firmen in den Konzentrationslagern für Uiguren produzieren lassen, dann ist das natürlich etwas anderes - Freiheit ist die Grundvoraussetzung.
Man sollte das ganze nicht schlecht reden aber halt auch nicht romantisch ausmalen. Insbesondere die Pharmaindustrie ist nicht in diesen Ländern vor Ort, weil das Lohnniveau gering ist, sondern weil Umweltauflagen usw. quasi nicht existieren. Und ich meine mich zu erinnern, dass bei VW nachgewiesen worden war, dass die Baumwolle aus xinjiang verwendet haben, welche dort von Uiguren gratis erzeugt wird
Du willst uns jetzt wirklich erzählen Pharmakonzerne gehen freiwillig nicht in gewisse Länder, weil es dort keine Umweltauflagen gibt?
Hab selten so gelacht
Es war so zu verstehen, dass Pharmakonzerne WEGEN den nicht existierenden Umweltauflagen da hin gehen und NICHT wegen der geringen Lohnkosten.
---
Btt: Bin Gespannt wie die ersten Wochen nach dem morgigen Tag an der Börse verlaufen. Bin ja dazu geneigt, mir was in Bezug auf Krypto (entweder direkt oder ein Wertpapier was daran partizipiert) ins Körbchen zu legen..
Lauch hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Jan 2025, 13:06
Es ist halt eine dumme Behauptung. Für die Leute da ist es ein Fortschritt. Deshalb machen sie es ja. Ist Kinderarbeit in der Fabrik in Bangladesch toll? Nein. Ist es besser als bei einer Missernte zu verhungern? Ja. Wenn wir den Schrott von da nicht kaufen würden, dann würde es den Leuten da sicherlich nicht besser gehen und unser Wohlstand hängt nicht davon ab. Und wir machen auch nichts besser, wenn wir ihnen vorschreiben, wie sie produzieren sollen. Aus unserer Perspektive ist Kinderarbeit schlecht, in anderen Ländern ist es eine Notwendigkeit, dass auch die Kinder zum Überleben der Familie beitragen. Das wird auch mal besser werden, aber zur Zeit ist es halt nicht so. Der globale, freie Handel vergrößert den Kuchen ja, also uns geht es gut, denen geht es besser als davor. Es ist kein Nullsummenspiel und wir bereichern uns sicherlich nicht am Leid anderer.
Wenn (auch deutsche) Firmen in den Konzentrationslagern für Uiguren produzieren lassen, dann ist das natürlich etwas anderes - Freiheit ist die Grundvoraussetzung.
Man sollte das ganze nicht schlecht reden aber halt auch nicht romantisch ausmalen. Insbesondere die Pharmaindustrie ist nicht in diesen Ländern vor Ort, weil das Lohnniveau gering ist, sondern weil Umweltauflagen usw. quasi nicht existieren. Und ich meine mich zu erinnern, dass bei VW nachgewiesen worden war, dass die Baumwolle aus xinjiang verwendet haben, welche dort von Uiguren gratis erzeugt wird
Du willst uns jetzt wirklich erzählen Pharmakonzerne gehen freiwillig nicht in gewisse Länder, weil es dort keine Umweltauflagen gibt?
Hab selten so gelacht
Für den Fall, dass es missverständlich war: natürlich siedelt man seine Produktionsstätten lieber dort an, wo man gewisse Dinge einfach in den nächsten Fluss einleiten kann und nicht dort, wo man das Zeug von BASF als Sondermüll entsorgen lassen muss.
Man sollte das ganze nicht schlecht reden aber halt auch nicht romantisch ausmalen. Insbesondere die Pharmaindustrie ist nicht in diesen Ländern vor Ort, weil das Lohnniveau gering ist, sondern weil Umweltauflagen usw. quasi nicht existieren. Und ich meine mich zu erinnern, dass bei VW nachgewiesen worden war, dass die Baumwolle aus xinjiang verwendet haben, welche dort von Uiguren gratis erzeugt wird
Du willst uns jetzt wirklich erzählen Pharmakonzerne gehen freiwillig nicht in gewisse Länder, weil es dort keine Umweltauflagen gibt?
Hab selten so gelacht
Es war so zu verstehen, dass Pharmakonzerne WEGEN den nicht existierenden Umweltauflagen da hin gehen und NICHT wegen der geringen Lohnkosten.
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Btt: Bin Gespannt wie die ersten Wochen nach dem morgigen Tag an der Börse verlaufen. Bin ja dazu geneigt, mir was in Bezug auf Krypto (entweder direkt oder ein Wertpapier was daran partizipiert) ins Körbchen zu legen..
Fat-Couple hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Jan 2025, 14:25
Hallo zusammen.
Ich habe einen Ratenkredit (freie Verwendung) laufen.
Monatliche Rate 412,00€
Sollzins p.a. 7,99%
Laufzeit noch ca. 6 Jahre
Ich kann mir ab Juni monatlich Sondertilgungen leisten.
Ich kann dann monatlich (?) bspw. 1000€ sondertilgen. Davon dürfen dann maximal 1% (10€) als Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet werden. Der Rest 990€ geht dann monatlich vom offenen Kreditbetrag runter und mindert auch die Zinsbelastung ab sofort.
So verstehe ich die folgende BGB-Regelung.# Frage(n):
Ist das so korrekt?
Gibt es Besonderheiten wo ich drauf achten sollte?
► Text anzeigen
§ 500 BGB
Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
(1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 2Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.
(2) 1Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. 2Abweichend von Satz 1 kann der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung nur dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht.
§ 502 BGB
Vorfälligkeitsentschädigung
(1) 1Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. 2Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1. die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
Was steht denn in deinem Kreditvertrag? Ich hab zwar schon länger keinen mehr laufen, früher aber immer nur Kreditangebote genommen, bei denen Sonder- sowie Gesamttilgung immer kostenlos möglich waren.
Fat-Couple hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Jan 2025, 14:25
Hallo zusammen.
Ich habe einen Ratenkredit (freie Verwendung) laufen.
Monatliche Rate 412,00€
Sollzins p.a. 7,99%
Laufzeit noch ca. 6 Jahre
Ich kann mir ab Juni monatlich Sondertilgungen leisten.
Ich kann dann monatlich (?) bspw. 1000€ sondertilgen. Davon dürfen dann maximal 1% (10€) als Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet werden. Der Rest 990€ geht dann monatlich vom offenen Kreditbetrag runter und mindert auch die Zinsbelastung ab sofort.
So verstehe ich die folgende BGB-Regelung.# Frage(n):
Ist das so korrekt?
Gibt es Besonderheiten wo ich drauf achten sollte?
► Text anzeigen
§ 500 BGB
Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
(1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 2Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.
(2) 1Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. 2Abweichend von Satz 1 kann der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung nur dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht.
§ 502 BGB
Vorfälligkeitsentschädigung
(1) 1Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. 2Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1. die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
Was steht denn in deinem Kreditvertrag? Ich hab zwar schon länger keinen mehr laufen, früher aber immer nur Kreditangebote genommen, bei denen Sonder- sowie Gesamttilgung immer kostenlos möglich waren.
+1
Eventuell auch mal checken ob man diesen Kredit ablösen kann mit einem evtl. noch günstigeren Kredit mit besseren Konditionen für Tilgungen.
Während der DAX auf einem Rekordniveau notiert, liegt mehr als die Hälfte der enthaltenen Aktien mehr als 25% unter ihrem 10-Jahres-Hoch. Aber die Schwergewichte laufen halt: SAP, Siemens, Allianz, Telekom…
Und wieder denken wir an Bessembinder – Hendrik Bessembinder, Finanzprofessor an der Arizona State University, der in mehreren Studien gezeigt hat, dass die langfristigen Aktienmarktrenditen in letzter Konsequenz aus der Performance relativ weniger Highflyer basiert.
1737366608457.jpg
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Stefan@05 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren20. Jan 2025, 11:58
Hab gerade die Info für das Girokonto von TR bekommen und direkt mal aktiviert.
Irgendwie ist mir das alles zu dünn.
Ok, geht, ciao xD
Was ist mit Dispo?
Was ist mit Sepa Lastschriftverfahren?
Man sieht gefühlt keinen Unterschied zu vorher.
Ich fühle mich da irgendwie zu wenig abgeholt von TR. Aber vielleicht kommt da ja auch noch was.
Sagte ich ja vor ein paar Seiten schon. Insgesamt alles von der Oberfläche und Bedienung noch sehr dünn.
Fat-Couple hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Jan 2025, 14:25
Hallo zusammen.
Ich habe einen Ratenkredit (freie Verwendung) laufen.
Monatliche Rate 412,00€
Sollzins p.a. 7,99%
Laufzeit noch ca. 6 Jahre
Ich kann mir ab Juni monatlich Sondertilgungen leisten.
Ich kann dann monatlich (?) bspw. 1000€ sondertilgen. Davon dürfen dann maximal 1% (10€) als Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet werden. Der Rest 990€ geht dann monatlich vom offenen Kreditbetrag runter und mindert auch die Zinsbelastung ab sofort.
So verstehe ich die folgende BGB-Regelung.# Frage(n):
Ist das so korrekt?
Gibt es Besonderheiten wo ich drauf achten sollte?
► Text anzeigen
§ 500 BGB
Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
(1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 2Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.
(2) 1Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. 2Abweichend von Satz 1 kann der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung nur dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht.
§ 502 BGB
Vorfälligkeitsentschädigung
(1) 1Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet. 2Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gilt Satz 1 nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1. die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
Am besten liest du genau deinen Vertrag durch und fragst dann mal bei der Bank nach.
Ich meine die Bank kann entscheiden ob sie dir beim AVD mit festem Zins die 1% pauschal anbietet oder dir ihren "Zinsschaden" ausrechnet und in Rechnung stellt.
Kenne mich aber mit den AVDs nicht so aus da ich fast nur bei den IVDs unterwegs bin