Ich meinte das aus der Perspektive des Versicherten. Der zeigt in 95 Prozent aller Fälle seine Karte vor und das war es dann. Anträge muss man nur für sehr wenige Regelleistung (Haushaltshilfe, Fahrkosten oder Krankengeld bei Erkrankung des Kindes zum Beispiel) stellen oder für Spezialsachen wie off Label useRonja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Jan 2025, 11:39Das stimmt so einfach nicht.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Jan 2025, 11:12Wobei man dazu sagen muss, dass 95 Prozent aller Sachen einfach stupide abgerechnet werden. Leistungen, wo man tatsächlich einen Antrag bei der GKV stellen muss, sind nicht der Regelfall.summerset hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Jan 2025, 11:10
Dieses. Was IMO tatsächlich das Allerletzte ist. Abhängig vom Sachbearbeiter bzw. dessen Launen zu sein, macht als Patient keinen Spaß.
Hast du schon mal mit der gesetzlichen KV abgerechnet? Eine Quartalsabrechnung durchgeführt einer Apotheke oder einem Sanitätshaus oder Krankenhaus durchgeführt? Das wird alles geprüft und ggf. retaxiert. Es ist einfach absolut umständlich, dann ggf. eine Korrektur einzureichen.
Das ist im ambulanten Bereich so, aber auch im Bereich Krankenhaus mit der DRG-Abrechnung.
Das ist z.b. ein Punkt, der angefasst werden muss. Das ist bürokratischer Aufwand vom Feinsten.
Leistungserbringer haben da mehr zu tun, das liegt aber halt auch zum Teil am eigenen versagen (Apotheken geben Arzneimittel ab ohne Leistungsanspruch und wollen dafür Geld, Krankenhäuser vermasseln den DRG -grouper usw usw).