AfD-Politikerin darf Correctiv "dreckige Lüge" vorwerfen
Gericht sieht Anhaltspunkte für unwahre Correctiv-Berichterstattung
Das Vorgehen von Correctiv gegen Beatrix von Storch geht nach hinten los. Laut LG Berlin II erweckt Correctiv einen "falschen Eindruck" zu Ausweisungsplänen gegen deutsche Staatsbürger. Ist der Correctiv-Bericht doch angreifbar?
Am Mittwoch zeichnete die Jury des "medium magazin" die Correctiv-Autoren des umstrittenen Berichts zum Treffen von Rechtsextremen in Potsdam mehrheitlich als "Journalisten des Jahres 2024" aus. In der Würdigung wird hervorgehoben, dass Correctiv die Berichterstattung erfolgreich gegen juristische Angriffe verteidigte. Eine fragwürdige Einordnung, denn bislang ging es gerichtlich gar nicht um Kernbotschaften des Correctiv-Berichts, sondern nur um Nebenaspekte. Und bei diesen siegte Correctiv auch nicht vollumfänglich.
Ebenfalls am Mittwoch wurde ein Beschluss des Landgerichts (LG) Berlin II publik, der es in sich hat. Erstmals bezog ein Gericht Stellung zu einer zentralen Frage der Verantwortlichkeit von Correctiv – und zwar zulasten des Recherchemediums. Dieses habe den "falschen Eindruck" erweckt, dass in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei (Beschl. v. 11.12.2024, Az. 2 O 296/24 eV). Correctiv hatte sich stets darauf zurückgezogen, dass es mit der Falschberichterstattung anderer Medien zum Treffen von Potsdam nichts zu tun habe.
Ausgangspunkt der Entscheidung des LG Berlin war allerdings kein gerichtlicher Angriff auf, sondern von Correctiv. Das Recherchemedium wollte der AfD-Politikerin Beatrix von Storch die Aussage "dreckige Correctiv-Lüge" verbieten lassen. Auf dem Landesparteitag in Berlin im Oktober sagte sie: “Nach einem Jahr Hass und Hetze gegen die AfD, nach der dreckigen Correctiv-Lüge, nach diesen ganzen massenhysterischen Demos …”
Doch der Angriff von Correctiv auf dem Rechtsweg sollte sich als fatales Eigentor erweisen.
LG sieht Anknüpfungstatsachen für Lügen-Vorwurf
Das LG Berlin prüfte die Rechtmäßigkeit des Lügenvorwurfs und stufte diese nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung ein. Denn von Storchs Aussage lasse unklar, worüber Correctiv genau gelogen haben soll.
Andererseits müsse sich Correctiv auch scharfe Reaktionen gefallen lassen, da es selbst im Artikel scharfe Kritik äußere. Correctiv wolle selbst zum öffentlichen Meinungskampf beitragen. Vor allem aber falle "maßgeblich" ins Gewicht, ob es hinreichende Anknüpfungstatsachen für den Lügenvorwurf als Meinung gebe. Also konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Correctiv-Bericht falsche Tatsachen enthält und Correctiv dies wisse. Beides bejahte das Gericht.
"Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" als falscher Eindruck
Der Artikel habe bei vielen Lesern, gerade auch Journalisten, einen "unzutreffenden Eindruck" vom Potsdamer Treffen erweckt. Und zwar den Eindruck, dass Teil des diskutierten Masterplans auch die Ausweisung oder Deportation von deutschen Staatsangehörigen gewesen sei. Das Gericht verweist auf die presserechtlichen Verurteilungen u.a. des ZDF und anderer Medien, die den Correctiv-Bericht entsprechend auffassten.
Das Gericht begründet dies aber nicht nur mit der Wirkung auf andere Medien, sondern auch mit dem Bericht selbst. Denn obwohl im Artikel zunächst nicht die Rede von Ausweisungsplänen gegen deutsche Staatsbürger ist, endet dieser mit dem "Epilog", es bleibe zurück: "ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern".
vollständiger artikel:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... er-treffen
vorher haben ja bereits zdf
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... xtremismus und ndr
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lg-hamburg bereits vor gericht verloren, da sie die correctiv-sachen "falsch interpretiert" haben
