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Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

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darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Und aufjedenfall, falls nicht schon getan, auch deiner Versicherung melden, kann sonst Ärger geben wenn nicht direkt mitgeilt wird das da was passiert ist, kann nämlich sein das die die Anweisungen bzgl. Anwalt/Gutachter geben mit denen die zusammen arbeiten.
mello
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

NeuesLeben hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Aug 2024, 20:12 Die Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der überbauten und
z. B. mittels Betondecken, bituminösen Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge befestigten
Grundstücksfläche bemessen, von der aus das Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die
öffentliche Einrichtung gelangt.
Für die Ermittlung der Gebührenbemessungsfläche werden die
Versiegelungsgrade der bebauten und/oder befestigten Flächen nach Flächengruppen wie folgt
berücksichtigt.

Wie muss ich das o. g. verstehen?


Habe ca. 450m² Dachfläche, der Niederschlag davon wird auf den Hof geleitet.
Der Hof hat ca. 600m² gepflasterte Fläche und ein Gefälle zum Garten.
Der Garten hat insgesamt ca. 2500m² und besteht aus waldähnlichem Gebiet + Wildwiese.

Logischerweise fließt alles Wasser von den Dächern auf dem Hof. Vom Hof fließt bedingt durchs Gefälle alles in den Garten.
Der Garten ist bis zum Grundstücksende ca. 75-80 Meter lang, hier versickert alles - Selbst bei Starkregen.
Vom Niederschlag erreicht also kein Tropfen den öffentlichen Raum und kann meiner Meinung nach auch nicht indirekt in öffentliche Einrichtungen gelangen.

Kennt sich damit jemand aus? :-)
Noch aktuell? Zahlst du eine Niederschalgswassergebühr oder hast du angegeben, dass das Niederschlagswasser deiner befestigten Flächen über die belebte Bodenzone (hier Garten) versickert?
DarkNight10
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Danke für Eure Antworten.

Sonderlich groß ist der Schaden nicht. Ich fahre zwar einen dreimonate alten Neuwagen, der Großteil des Schadens hat aber der unlackierte Kunststoff neben dem Radkasten abbekommen. Auf dem Lack selbst ist nur ein ca. 10 cm langer Kratzer. Der Lackierer meines Vertrauens hat für Smart Repair mal 300 bis 400 € angepeilt.

Der Unfallgegner fuhr einen 20 Jahre alten, schon recht demolierten Skoda Octavia. Da sind ebenfalls nun ein paar Kratzer im Lack der Stoßstange entstanden.

Bei meiner Versicherung habe ich mal nachgefragt, wie hoch die denn Rückstufung ausfallen würde. Das wären insgesamt etwa 110 € pro Jahr (für Haftpflicht und Vollkasko).

Leider gibt es aber von der Rechtsschutz schlechte Nachrichten. Bei der rückwirkenden RSV wären nur Bußgeldfälle abgedeckt, keine unklaren Unfälle.
H_D
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt deine Haftpflicht den Part einer passiven Rechtsschutz
Egonic
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

:up:
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Nov 2024, 20:27 Bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt deine Haftpflicht den Part einer passiven Rechtsschutz
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Mal was zum Thema Arbeitsrecht.

Meiner kleinen Schwester wurde vom Arbeitgeber in einem Mitarbeitergespräch (mit 2 Vorgesetzten ) wegen angeblicher Minderleistung mit Gehaltskürzung gedroht. Alternativ wurde ihr eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden pro Woche angeboten um das Gehalt zu behalten.

Selbstverständlich hätte Sie einfach ablehnen können (einseitige Vertragsänderung nicht möglich)

Der AG hat ihr dann ein paar Tage später ein entsprechendes Schreiben „Änderung zum Arbeitsvertrag“ in die Hand gedrückt (Erhöhung der Arbeitszeit) den hat sie mit nach Hause genommen und leider unterschrieben und dem AG wieder ausgehändigt.

In meinen Augen eine absolute Unverschämtheit, kann man trotz schriftlicher Zustimmung ihrerseits intervenieren?
Ronja4711
Top Lounger
Beiträge: 541
Registriert: 9. Mär 2023, 18:46

Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet

Ich würde rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Generell ist das unzulässig.

Einzige Möglichkeit m.W.n. bei erfolgsabhängigen Zahlungen, aber das ergibt sich ja schon aus dem Namen.

Steht das denn in dem Schreiben drin wegen der Arbeitsleistung? Wenn nicht, wird es schwierig das dem AG nachzuweisen auch wenn drüber gesprochen wurde. Da sollte ein RA weiterhelfen können ob sie dennoch eine Möglichkeit hat.
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