GoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren9. Sep 2024, 16:06
dutty hat geschrieben: zum Beitrag navigieren9. Sep 2024, 15:59
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren9. Sep 2024, 15:45
Aber du sagst doch selber, dass es auch im Mindestlohnbereich eine massive Abgrenzung geben muss zu jemandem, der nicht arbeiten geht. Also muss der doch mehr verdienen, der andere ist ja am Existenzminimum.
Genau, die Abgrenzung von Faulenzern muss viel gravierender sein, in meinen Augen bei Dauerarbeitslosen die definitiv nicht arbeiten wollen, gehört das Existenzminimum sonst wohin gesteckt.
Die Zeiten sind vorbei, siehe St0ckf15hs Post.
Man darf bei der Diskussion aber nicht vergessen, dass ein großer Teil der Bürgergeldempfänger keine Faulenzer sind.
Gewagte These! Es ist zwar schon ca. 20 Jahre her als ich Sachbearbeiter bei der Bewilligung von damals ALG 2 war, aber selbst damals bei deutlich schwächerem Arbeitsmarkt wollte ein großer Teil der Bezieher nicht arbeiten bzw. nicht für realistische Löhne. Dazu muss man sagen, dass ich in knapp vier Jahren in dem Bereich (und damit insgesamt vermutlich ca. 1.000 Personen) genau zwei Menschen mit Abitur getroffen habe. Einer war nur in den Sommerferien bis Studiumsbeginn Bezieher und das auch nur wegen der KV und die andere war zwei bis drei Monate im Bezug.
Heute kann ich innerhalb
einer Woche einen Job finden (Produktion, Pflege, Einzelhandel, Gastronomie, Schulbegleiter, Fahrer, natürlich ungelernt, und die Aufzählung ist nicht abschließend).
Natürlich gibt es Ausnahmen, wie Alleinerziehende, wobei auch diese ja teilweise arbeiten, vorübergehend gesundheitlich stark angeschlagene Menschen (die eigentlich in die Grundsicherung müssten), einige, die Aufgrund ihres Alters nur schwer einen Job finden, wobei das mittlerweile auch deutlich einfacher ist als früher.