H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren11. Aug 2024, 11:17
Sozialstaatsprinzip für Menschen, die noch nie eingezahlt haben.
Das "Sozialstaatsprinzip" scheint von zu vielen missverstanden zu werden im Sinne von "Ich hab' ein Recht darauf, mich lebenslang ohne Gegenleistung vollalimentieren zu lassen". (Auch von Einheimischen.)
Das Sozialstaatsprinzip funktioniert aber
nur dann auf Dauer, wenn man dem Sozialstaat auch was
zurück gibt. Das kann in Form von Geld sein (wenn man steuer-/sozialversicherungspflichtig arbeitet), aber auch in Form von Arbeit/Tätigkeiten, für die man die staatlichen Leistungen als eine Art "Bezahlung" ansehen kann. Wichtig ist, dass es der sozialen Gemeinschaft nützt.
Ob dann jemand im Tierheim oder auf einem Gnadenhof aushilft (weil er sich aufgrund seiner früheren Tätigkeit in der alten Heimat mit z. B. Tierpflege auskennt), für die Tafeln die Runden fährt und Lebensmittel mit einsammelt (um eine Kiste mit Essen auf einen Lastwagen zu laden, braucht es weder Sprachkenntnisse noch einen hier gültigen Führerschein) oder Essenstabletts in Pflegeheimen oder Kliniken einsammelt (braucht auch keine großartigen Kenntnisse) - Hauptsache es bringt was für die Gemeinschaft, in der man jetzt lebt. Die Stadt kommt mit der Pflege der Grünflächen nicht hinterher und man selbst hat was in der Richtung gearbeitet/gelernt? Dann kann man da doch aushelfen.
Und nein, das ist keine "Zwangsarbeit" und "nicht gegen die Menschenwürde" und kein "umsonst arbeiten müssen". Die Bezahlung sind die staatlichen Zuwendungen und es ist vollkommen normal, für seinen Lebensunterhalt arbeiten zu müssen.