"Regierungs-Beschluss:
Schluss mit „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“
Werbe-Botschaft bekommt Update – schon ab 27. Dezember"
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Update für einen Werbe-Botschafts-Klassiker!
In der nächsten Woche ist Schluss mit „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – nach mehr als 30 Jahren.
Hintergrund: Im Sommer beschloss der Bundestag ein Update für den Pflichthinweis in der Medikamentenwerbung für Verbraucher. Denn: In dem Werbespruch ist nur von Männern die Rede.
Deshalb soll es ab nun heißen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“.
Damit solle gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung im Entwurf. Der bestehende Hinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“ gewesen. Und nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.
Schon jetzt wird der neue Hinweis u.a. in Werbespots verwendet.
Leichter Gegenwind kam vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller. In einer Stellungnahme zu den Plänen gab er zu bedenken, dass der neue, etwas längere Satz nicht innerhalb der „etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar“ sei.
Das Ministerium verwies darauf, dass Unternehmen „ein einmaliger Umstellungsaufwand“ entstehe, der jedoch gering ausfallen sollte. Dazu kommen könnten dann gegebenenfalls höhere Werbekosten wegen „des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“.
Die Berufsverbände der Ärzte freuen sich über das Sprach-Update. Ärztinnen und Psychotherapeutinnen kommen in den Praxen auf einen zusehends größeren Anteil.
Zusammengenommen überschritt der Frauenanteil erstmals die 50-Prozent-Marke und lag bei 50,7 Prozent, wie das Bundesarztregister Ende 2022 ergab."
In der nächsten Woche ist Schluss mit „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – nach mehr als 30 Jahren.
Hintergrund: Im Sommer beschloss der Bundestag ein Update für den Pflichthinweis in der Medikamentenwerbung für Verbraucher. Denn: In dem Werbespruch ist nur von Männern die Rede.
Deshalb soll es ab nun heißen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“.
Damit solle gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung im Entwurf. Der bestehende Hinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“ gewesen. Und nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.
Schon jetzt wird der neue Hinweis u.a. in Werbespots verwendet.
Leichter Gegenwind kam vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller. In einer Stellungnahme zu den Plänen gab er zu bedenken, dass der neue, etwas längere Satz nicht innerhalb der „etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar“ sei.
Das Ministerium verwies darauf, dass Unternehmen „ein einmaliger Umstellungsaufwand“ entstehe, der jedoch gering ausfallen sollte. Dazu kommen könnten dann gegebenenfalls höhere Werbekosten wegen „des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“.
Die Berufsverbände der Ärzte freuen sich über das Sprach-Update. Ärztinnen und Psychotherapeutinnen kommen in den Praxen auf einen zusehends größeren Anteil.
Zusammengenommen überschritt der Frauenanteil erstmals die 50-Prozent-Marke und lag bei 50,7 Prozent, wie das Bundesarztregister Ende 2022 ergab."
Richtiges und wichtiges Zeichen, natürlich...