Der AG muss es auch erlauben, sofern eben diese Eigenschaften erfüllt sind und auch zB die Arbeitszeiten eingehalten werden.schlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Dez 2023, 15:50 Nebenbei zu arbeiten - zum Hauptjob - muss gar nicht explizit im Vertrag geregelt sein, denn das Gesetz (Handelsgesetz) sieht eine Beschränkung vor, denn du darfst deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Auf keinen Fall beim Wettbewerber arbeiten und der gleichen/ähnlichen Arbeitstätitgkeit, das kann zur Kündigung führen und im Extremfall Schadenersatz..
10h im Büro und davor 4h beim Bäcker Brötchen backen ist nicht.