In diesem Thread soll es um die Justiz, Gesetze und Entscheidungen vor Gericht gehen, die nicht selten zumindest scheinbar im Widerspruch zur Gerechtigkeit stehen.
Ich werde, so fern es mir möglich ist, versuchen den Blickwinkel auf das Thema durch meine mittlerweile 13 jährige Berufserfahrung im Bereich der Justiz (Land) etwas weiter auszuleuchten.
Was hier nicht stattfinden soll bzw kann, ist eine Art Rechtsberatung für eigene offene Verfahren etc.
Weder bin ich (Voll)Jurist noch wäre das eine adäquate Art, mit einem offenen Verfahren umzugehen, selbst wenn ich einer wäre.
Ebenso wenig kann und werde ich hier jedes Urteil, das irgendwo in Deutschland gefällt wird, rechtfertigen, da auch Richter nur Menschen sind die nicht vor Fehlern gefeit sind.
In Dubio Pro Reo
Recht & Gerechtigkeit
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Recht & Gerechtigkeit
Zuletzt geändert von Skagerath am 30. Nov 2023, 12:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... rufen.html
"In dem Verfahren hatte das Landgericht am Dienstag neun junge Männer zu Haftstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung. Ein elfter Angeklagter war bereits am 5. April dieses Jahres freigesprochen worden.
Die Verurteilten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren vergewaltigten nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 eine damals 15-Jährige. Die Jugendliche hatte am Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Corona-Zeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Die Nebenklägerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie.
68 Verhandlungstage mit 96 Zeugen
Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei.
Die Kammer entsprach im Wesentlichen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die insgesamt 20 Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freispruch gefordert. Der Prozess hatte am 10. Mai 2022 begonnen und dauerte 68 Verhandlungstage. Dabei hörte das Gericht 96 Zeugen und mehrere Sachverständige. „Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Nach Einschätzung des Hamburgischen Richtervereins hat die zuständige Kammer des Landgerichts in einem aufwändigen Verfahren eine Vielzahl von Beweisen erhoben und ist im Ergebnis zu einem „differenzierten Urteil“ gelangt. „Demgegenüber beschränken sich die ‚hate speeches‘ ohne Kenntnis der Hintergründe des Falles auf einseitige Polemik und persönliche Angriffe gegen die Richterin“, betont Hummelmeier. Verurteilungen zu Jugendstrafen mit Bewährung, die eine der schärfsten Sanktionen des Jugendrechts darstellten, würden als Freisprüche bezeichnet.
Gänzlich unerträglich sind laut Hummelmeier die – zudem von einem migrationsfeindlichen Hintergrund geprägten – Aufrufe zur Gewalt gegen die Richterin. „Wer rechtsstaatliche Entscheidungen zum Anlass für eine persönliche Bedrohung der die Entscheidung fällenden Richter nimmt, lehnt die demokratischen Strukturen und den Rechtsstaat ab und will die Herrschaft der Straße“, sagt die Vorsitzendes des Richtervereins. Und weiter: „Ein derartiger Angriff auf die Person der Richterin stellt einen perfiden und beschämenden Versuch der Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen und zur Einschüchterung der Richterschaft insgesamt dar.“
Opfer leidet bis heute unter Belastungsstörung"
"In dem Verfahren hatte das Landgericht am Dienstag neun junge Männer zu Haftstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung. Ein elfter Angeklagter war bereits am 5. April dieses Jahres freigesprochen worden.
Die Verurteilten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren vergewaltigten nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 eine damals 15-Jährige. Die Jugendliche hatte am Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Corona-Zeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Die Nebenklägerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie.
68 Verhandlungstage mit 96 Zeugen
Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei.
Die Kammer entsprach im Wesentlichen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die insgesamt 20 Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freispruch gefordert. Der Prozess hatte am 10. Mai 2022 begonnen und dauerte 68 Verhandlungstage. Dabei hörte das Gericht 96 Zeugen und mehrere Sachverständige. „Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Nach Einschätzung des Hamburgischen Richtervereins hat die zuständige Kammer des Landgerichts in einem aufwändigen Verfahren eine Vielzahl von Beweisen erhoben und ist im Ergebnis zu einem „differenzierten Urteil“ gelangt. „Demgegenüber beschränken sich die ‚hate speeches‘ ohne Kenntnis der Hintergründe des Falles auf einseitige Polemik und persönliche Angriffe gegen die Richterin“, betont Hummelmeier. Verurteilungen zu Jugendstrafen mit Bewährung, die eine der schärfsten Sanktionen des Jugendrechts darstellten, würden als Freisprüche bezeichnet.
Gänzlich unerträglich sind laut Hummelmeier die – zudem von einem migrationsfeindlichen Hintergrund geprägten – Aufrufe zur Gewalt gegen die Richterin. „Wer rechtsstaatliche Entscheidungen zum Anlass für eine persönliche Bedrohung der die Entscheidung fällenden Richter nimmt, lehnt die demokratischen Strukturen und den Rechtsstaat ab und will die Herrschaft der Straße“, sagt die Vorsitzendes des Richtervereins. Und weiter: „Ein derartiger Angriff auf die Person der Richterin stellt einen perfiden und beschämenden Versuch der Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen und zur Einschüchterung der Richterschaft insgesamt dar.“
Opfer leidet bis heute unter Belastungsstörung"
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Ich versuche nach wie vor etwas ergiebigere Artikel zu diesem Fall zu finden.. da aber Teil der Hauptverhandlung unter Auschluss der Öffentlichkeit statt gefunden haben wird es weiterhin schwierig bleiben den Vorfall vollends zu beleuchten.
- bilbo
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Du weißt ja selbst, dass Recht haben und Recht bekommen immer noch zwei paar Stiefel sind.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Natürlich!bilbo hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 12:11 Du weißt ja selbst, dass Recht haben und Recht bekommen immer noch zwei paar Stiefel sind.
Dazu kommen allerdings auch noch Faktoren wie subjektiv empfundenes Recht bzw Unrecht.. nicht alles, was persönlich als Unrecht empfunden wird, ist das unterm Strich tatsächlich auch.
Das begegnet mir jeden Tag auf Arbeit.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Anbei
https://www.bild.de/politik/inland/poli ... .bild.html
"Verfassungs-Papst Hans-Jürgen Papier
Unser Asylrecht wird massenhaft missbraucht
In der Asylfrage haben alle Bundesregierungen seit nahezu zehn Jahren hingenommen, dass es große Unsicherheiten zwischen dem deutschen Asylrecht und dem europäischen Recht auf internationalen Schutz gibt.
Das gilt insbesondere für die jeweiligen Regelungen der Verfahren und des Grenzschutzes. Sie haben nichts dagegen unternommen und unternehmen es bis heute nicht mit der gebotenen Kraft.
Das Ergebnis war die Migrationskrise 2015. Und nun haben wir wieder eine Migrationskrise – und im Kern hat sich nichts geändert. Viele Menschen kommen aus allen Teilen der Welt aus eindeutig asylfremden Gründen in unser Land. Das Asylrecht wird damit zweckentfremdet und in weiten Teilen missbräuchlich in Deutschland beantragt.
Jetzt aber beruft sich die Bundesregierung auf ein im Kern nicht akzeptables Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das absurderweise Zurückweisungen an innereuropäischen Grenzen untersagt.
Das bedeutet: Die Bundesregierung kann sich hinter dem Ergebnis jahrelangen Nichtstuns, auch und vor allem der Vorgängerregierungen, verstecken.
Es kommen noch immer viele Menschen in das Land, die unsere Grenzen nach deutschem Recht nicht überschreiten dürften. Das ist weder gestandenen Staats- und Verwaltungsjuristen zu erklären – normalen Bürgern schon gar nicht.
In der Folge kommt es dazu, dass Menschen ein Asylrecht rechtsmissbräuchlich geltend machen, obwohl in ihrer Person ein Asylgrund offenkundig nicht vorliegt. Ihnen wird an den deutschen Grenzen mithin die Einreise gestattet, und zwar unter den Augen des Staates und seiner Organe. Diese Einreise wird wegen der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf ein Asylrecht nachträglich gewissermaßen legalisiert, verbunden mit einem Aufenthaltsrecht, das jedenfalls faktisch vielfach von unbegrenzter Dauer ist.
Nicht genug, dass schon an den EU-Außengrenzen das europäische Asylrechtssystem nicht funktioniert. Ad absurdum wird das Ganze dann an den Binnengrenzen geführt: wenn sich illegal nach Europa Eingereiste auch noch aussuchen können, wo sie sich letztlich niederlassen wollen, dabei mehrere EU-Staaten durchreisen, um beispielsweise nach Deutschland zu kommen.
Es kann doch nicht sein, dass sich jeder Mann oder jede Frau auf der Welt, auch wenn ein Asylgrund offenkundig nicht besteht, illegal und letztlich unter zweckwidrigen Einsatz des Asylrechts den Weg erst in die Europäische Union und dann bis nach Deutschland bahnen kann.
Der Bundesregierung stünden nach Artikel 20 der Dublin-IlI-Verordnung Möglichkeiten zu, diese illegale Binnenmigration in Europa an der deutschen Grenze zu stoppen:
▶ ︎Wer sich an der Grenze befindet, also noch nicht im Inland ist, und angibt, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen, für den ist nach diesem Artikel 20 Absatz 4 das Land für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaats zuständig, in dem er sich noch befindet: also etwa Österreich, Polen oder Tschechien. Alles Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und damit sichere Drittstaaten im Sinne des deutschen Asylrechts. Gleichwohl lässt es Deutschland zu, dass diese Menschen trotzdem einreisen dürfen.
Wenn die Regierung also sieht oder sehen musste, dass es einen Widerspruch gibt zwischen dem nationalen Recht, der Dublin-III-Verordnung und sonstigem Europa- und Völkerrecht, dann wäre es ihre Aufgabe, diesen Widerspruch schleunigst zu beheben, in dem sie sich dringend und schnell in der Europäischen Union um eine grundlegende Revision des europäischen Migrationsrechts sowie des dazu ergangenen Verfahrensrechts bemüht.
Denn wir brauchen rasch wirkende und Klarheit schaffende Regelungen. Es geht nicht darum, das Asylrecht für tatsächlich verfolgte Personen anzutasten, es geht darum, dieses Recht vor seiner rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung aus eindeutig asylfremden Gründen zu schützen."
Hier ist , wie im anderen Thread erwähnt, nicht die Justiz in der Verwantwortung sondern die Regierung die ihren Kurs beim Thema Asyl erheblich ändern muss um hier entgegen steuern zu können.
https://www.bild.de/politik/inland/poli ... .bild.html
"Verfassungs-Papst Hans-Jürgen Papier
Unser Asylrecht wird massenhaft missbraucht
In der Asylfrage haben alle Bundesregierungen seit nahezu zehn Jahren hingenommen, dass es große Unsicherheiten zwischen dem deutschen Asylrecht und dem europäischen Recht auf internationalen Schutz gibt.
Das gilt insbesondere für die jeweiligen Regelungen der Verfahren und des Grenzschutzes. Sie haben nichts dagegen unternommen und unternehmen es bis heute nicht mit der gebotenen Kraft.
Das Ergebnis war die Migrationskrise 2015. Und nun haben wir wieder eine Migrationskrise – und im Kern hat sich nichts geändert. Viele Menschen kommen aus allen Teilen der Welt aus eindeutig asylfremden Gründen in unser Land. Das Asylrecht wird damit zweckentfremdet und in weiten Teilen missbräuchlich in Deutschland beantragt.
Jetzt aber beruft sich die Bundesregierung auf ein im Kern nicht akzeptables Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das absurderweise Zurückweisungen an innereuropäischen Grenzen untersagt.
Das bedeutet: Die Bundesregierung kann sich hinter dem Ergebnis jahrelangen Nichtstuns, auch und vor allem der Vorgängerregierungen, verstecken.
Es kommen noch immer viele Menschen in das Land, die unsere Grenzen nach deutschem Recht nicht überschreiten dürften. Das ist weder gestandenen Staats- und Verwaltungsjuristen zu erklären – normalen Bürgern schon gar nicht.
In der Folge kommt es dazu, dass Menschen ein Asylrecht rechtsmissbräuchlich geltend machen, obwohl in ihrer Person ein Asylgrund offenkundig nicht vorliegt. Ihnen wird an den deutschen Grenzen mithin die Einreise gestattet, und zwar unter den Augen des Staates und seiner Organe. Diese Einreise wird wegen der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf ein Asylrecht nachträglich gewissermaßen legalisiert, verbunden mit einem Aufenthaltsrecht, das jedenfalls faktisch vielfach von unbegrenzter Dauer ist.
Nicht genug, dass schon an den EU-Außengrenzen das europäische Asylrechtssystem nicht funktioniert. Ad absurdum wird das Ganze dann an den Binnengrenzen geführt: wenn sich illegal nach Europa Eingereiste auch noch aussuchen können, wo sie sich letztlich niederlassen wollen, dabei mehrere EU-Staaten durchreisen, um beispielsweise nach Deutschland zu kommen.
Es kann doch nicht sein, dass sich jeder Mann oder jede Frau auf der Welt, auch wenn ein Asylgrund offenkundig nicht besteht, illegal und letztlich unter zweckwidrigen Einsatz des Asylrechts den Weg erst in die Europäische Union und dann bis nach Deutschland bahnen kann.
Der Bundesregierung stünden nach Artikel 20 der Dublin-IlI-Verordnung Möglichkeiten zu, diese illegale Binnenmigration in Europa an der deutschen Grenze zu stoppen:
▶ ︎Wer sich an der Grenze befindet, also noch nicht im Inland ist, und angibt, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen, für den ist nach diesem Artikel 20 Absatz 4 das Land für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaats zuständig, in dem er sich noch befindet: also etwa Österreich, Polen oder Tschechien. Alles Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und damit sichere Drittstaaten im Sinne des deutschen Asylrechts. Gleichwohl lässt es Deutschland zu, dass diese Menschen trotzdem einreisen dürfen.
Wenn die Regierung also sieht oder sehen musste, dass es einen Widerspruch gibt zwischen dem nationalen Recht, der Dublin-III-Verordnung und sonstigem Europa- und Völkerrecht, dann wäre es ihre Aufgabe, diesen Widerspruch schleunigst zu beheben, in dem sie sich dringend und schnell in der Europäischen Union um eine grundlegende Revision des europäischen Migrationsrechts sowie des dazu ergangenen Verfahrensrechts bemüht.
Denn wir brauchen rasch wirkende und Klarheit schaffende Regelungen. Es geht nicht darum, das Asylrecht für tatsächlich verfolgte Personen anzutasten, es geht darum, dieses Recht vor seiner rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung aus eindeutig asylfremden Gründen zu schützen."
Hier ist , wie im anderen Thread erwähnt, nicht die Justiz in der Verwantwortung sondern die Regierung die ihren Kurs beim Thema Asyl erheblich ändern muss um hier entgegen steuern zu können.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Die Täter waren doch alle Jugendliche, oder? Die können doch gar nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 12:09 Ich versuche nach wie vor etwas ergiebigere Artikel zu diesem Fall zu finden.. da aber Teil der Hauptverhandlung unter Auschluss der Öffentlichkeit statt gefunden haben wird es weiterhin schwierig bleiben den Vorfall vollends zu beleuchten.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Zwischen 18 und 21 kann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 13:12Die Täter waren doch alle Jugendliche, oder? Die können doch gar nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 12:09 Ich versuche nach wie vor etwas ergiebigere Artikel zu diesem Fall zu finden.. da aber Teil der Hauptverhandlung unter Auschluss der Öffentlichkeit statt gefunden haben wird es weiterhin schwierig bleiben den Vorfall vollends zu beleuchten.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Das kommt wie so oft darauf anKnolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 13:12Die Täter waren doch alle Jugendliche, oder? Die können doch gar nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 12:09 Ich versuche nach wie vor etwas ergiebigere Artikel zu diesem Fall zu finden.. da aber Teil der Hauptverhandlung unter Auschluss der Öffentlichkeit statt gefunden haben wird es weiterhin schwierig bleiben den Vorfall vollends zu beleuchten.
"In welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?
Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden."
Daher wird bei Heranwachsenden auf jeden Fall die Jugendgerichtshilfe (Jugendamt) und möglicherweiser ein psychologischer Sachverständiger zum Reifgrad befragt. Sollten dabei festgestellt werden das es nach wie vor Reifeverzögerungen gibt so wird in der Regel Jugenstrafrecht angewandt.
"Eine solche Reifeverzögerung wird angenommen, wenn der Heranwachsende zur Zeit der Tat in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Auch wenn ein Heranwachsender eine „typische Jugendverfehlung“ begeht, ist das Jugendstrafrecht anwendbar."
In dem Fall der Hamburger Gruppenvergewaltingen hat das LG Hamburg offensichtlich Reifeverzögerungen angenommen bzw die Anklagten waren ohnehin zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche.
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Leuten zu erklären, dass Recht nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben muss.
Mein Log: Im Osten nichts Neues by NickyJr: viewtopic.php?t=2593
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Etwas Licht ins Dunkel zu bringen zwischen gefühlter (Un)Gerechtigkeit und anwendbarem Recht.WomanOrMachine hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 13:25 Was ist der Sinn dieses Threads?
Leider leisten unsere Medien dem einen oder anderen Aufruf zur "Lynch-Justiz" deutlichen Vorschub, in dem komplexe Strafverfahren verkürzt und teilweise sogar recht polemisch dargestellt werden.
Re: Recht & Gerechtigkeit
Bin selbst Juristin im Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht, daher erschließt sich mir der Mehrwert nicht, da du keine Akteneinsicht hast. Du wirst daher keine Urteile erklären können, die auf differenzierter Betrachtung der Tatumstände beruhen. Oder soll das so ne Art "Strafrecht, Allgemeiner Teil" werden?
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Re: Recht & Gerechtigkeit
Was denn auch sonst ? Im Prinzip ist es mein behelfsmäßiger Versuch mit nen zur Verfügung stehenden Infos aufzuzeigen das es halt doch nicht so einfach ist wie es manchmal von außen scheint..WomanOrMachine hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Nov 2023, 13:39 Bin selbst Juristin im Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht, daher erschließt sich mir der Mehrwert nicht, da du keine Akteneinsicht hast. Du wirst daher keine Urteile erklären können, die auf differenzierter Betrachtung der Tatumstände beruhen. Oder soll das so ne Art "Strafrecht, Allgemeiner Teil" werden?
Dem besorgten Bürger reicht ja allerdings das bis her gezeigte um 9 Jugendliche/Heranwachsende am nächsten Baum aufknüpfen zu wollen.
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