Wie kommt denn diese Meinung zustande? Immerhin sehen das zB die Vertreter der Bundespolizei-Gewerkschaft völlig anders (bzgl. Grenzkontrollen). Dazu muss man auch sagen, dass die aktuelle Bundesregierung die Sicherheitsbehörden maßlos einschränkt - siehe Online-Durchsuchungen der Bundespolizei, das geplante BND(+BfV)Gesetz und die gravierenden Haushaltskürzungen, die zu enormen Problemen führen werden.
Man könnte diese ganzen Probleme viel effektiver angehen - möchte man aber nicht. Vermutlich aus politisch-ideologischen Gründen, was ja auch „in Ordnung“ ist, immerhin hat das der Großteil der Bevölkerung gewählt.
Es ginge aber auch anders.
Deutschland hat sehr viele Außengrenzen und Migrationsrouten & Schlepper passen sich sehr schnell an Veränderungen an. Und auch die von dir genannten Gewerkschaft der DPolG fordert ja "nur" stationäre Grenzkontrollen. Was passiert dann eigentlich mit den Personen, die man an der Grenze aufgreift und die Einreise verhindert? Denkst du die gehen dann in Ihr Heimatland zurück und versuchen es nicht woanders solange bis es geklappt hat?
Ist leider so. Selbst UK als Inselstaat schafft es nicht wirksam illigale Migration zu verhindern.
Geht wohl tatsächlich nur wenn D für diese Personengruppe nicht mehr so interessant ist. Einfach mal nach Polen, Tschechien etc. schauen. Die haben da anscheinend weniger Probleme. Könnte hier ja ähnliche Rahmenbedingungen schaffen wie dort.
UK schafft es nicht, weil sie nicht richtig versuchen. Die haben genauso, wie die meisten EU Staaten Angst, vor häßlichen TV-Bildern.
Australien bekommt es ganz gut hin. Asyllager auf einer Insel vor Australien+ TV Spots mit Generälen, die erklären, dass kein Flüchtling einen Fuß auf Australisches Land setzen wird.
Wenn ein Amtsträger jemanden verfolgt oder auf seine Verfolgung hinwirkt, obwohl er weiß, dass es dafür keinen Grund gibt, ist dies in Deutschland eine Straftat. Nach § 344 Absatz 2 Strafgesetzbuch wird er dafür mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Dem Gesetz zufolge gilt dies auch für eine Amtsträgerin wie Frau Faeser, wenn sie zur Mitwirkung an einem Disziplinarverfahren berufen ist. Selbst der Versuch einer solchen Verfolgung Unschuldiger ist strafbar.
Genau dieser Fall scheint mir hier vorzuliegen. Obwohl nach über viermonatiger Prüfung feststand, dass gegen den Beamten nichts vorlag, verlangte Frau Faeser von ihren Mitarbeitern eine erneute Abfrage beim Verfassungsschutz. Die Ministerin ließ weiter nach Belastungsmaterial suchen. Dabei sind Disziplinarverfahren einzustellen, wenn ein Vergehen nicht erwiesen ist. Im Fall Schönbohm vergingen jedoch zwei weitere Monate, bis das Verfahren endlich beendet wurde.
Aus gutem Grund haben Minister in Deutschland nicht das Recht, Nachforschungen über ihre Mitarbeiter beim Verfassungsschutz anstellen zu lassen. Erlaubt sind diese nur mit einer Rechtsgrundlage – zum Beispiel bei einer Sicherheitsüberprüfung. Auch dabei dürfen jedoch keine nachrichtendienstliche Mittel genutzt werden. Wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gegeben hätte, dass Herr Schönbohm mit dem russischen Geheimdienst kooperiert hätte, hätte der Verfassungsschutz den Generalbundesanwalt von sich aus informieren müssen.
bin mal gespannt was da raus kommt, Der Autor von dem Artikel hat Strafanzeige gegen Faeser erstattet.
Ich bin immer erstaunt, wie viele Leute den Mut und die Energie für solche Aktionen aufbringen. Meinen größten Respekt, sowas braucht man in diesem Land.
Wenn ein Amtsträger jemanden verfolgt oder auf seine Verfolgung hinwirkt, obwohl er weiß, dass es dafür keinen Grund gibt, ist dies in Deutschland eine Straftat. Nach § 344 Absatz 2 Strafgesetzbuch wird er dafür mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Dem Gesetz zufolge gilt dies auch für eine Amtsträgerin wie Frau Faeser, wenn sie zur Mitwirkung an einem Disziplinarverfahren berufen ist. Selbst der Versuch einer solchen Verfolgung Unschuldiger ist strafbar.
Genau dieser Fall scheint mir hier vorzuliegen. Obwohl nach über viermonatiger Prüfung feststand, dass gegen den Beamten nichts vorlag, verlangte Frau Faeser von ihren Mitarbeitern eine erneute Abfrage beim Verfassungsschutz. Die Ministerin ließ weiter nach Belastungsmaterial suchen. Dabei sind Disziplinarverfahren einzustellen, wenn ein Vergehen nicht erwiesen ist. Im Fall Schönbohm vergingen jedoch zwei weitere Monate, bis das Verfahren endlich beendet wurde.
Aus gutem Grund haben Minister in Deutschland nicht das Recht, Nachforschungen über ihre Mitarbeiter beim Verfassungsschutz anstellen zu lassen. Erlaubt sind diese nur mit einer Rechtsgrundlage – zum Beispiel bei einer Sicherheitsüberprüfung. Auch dabei dürfen jedoch keine nachrichtendienstliche Mittel genutzt werden. Wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gegeben hätte, dass Herr Schönbohm mit dem russischen Geheimdienst kooperiert hätte, hätte der Verfassungsschutz den Generalbundesanwalt von sich aus informieren müssen.
bin mal gespannt was da raus kommt, Der Autor von dem Artikel hat Strafanzeige gegen Faeser erstattet.
Ich bin immer erstaunt, wie viele Leute den Mut und die Energie für solche Aktionen aufbringen. Meinen größten Respekt, sowas braucht man in diesem Land.
Wie ein solch derartiger Skandal, der wirklich die demokratische Grundordnung ins Schwanken bringt, nicht jeden Tag rauf und runter debattiert wird, bis Frau Faeser endlich entlassen ist bleibt mir ein Rätsel. Unfassbar.
Und auffällig, wie gewisse Personen hier wieder dazu Schweigen *lul*
Tatsächlich werden Menschen heutzutage viel später erwachsen. Sie ziehen später bei ihren Eltern aus, sie fangen später an, ihr eigenes Geld zu verdienen, sie gründen später meist kleinere Familien. Den sogenannten Ernst des Lebens, also die volle Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, erleben die meisten Menschen mittlerweile erst in ihren Dreißigern. Davor liegen für jeden zweiten Deutschen unbeschwerte Studienzeiten, unbezahlte Praktika und gern auch Reisen, nicht selten auf Kosten der Eltern oder Großeltern.
Aber 16 jährige sind doch durch die Schule viel leichter beeinflussbar
Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Höcke soll in einer Rede eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.
Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der NDSAP war.
Wer kennt es nicht, die unbeschwerten Studienzeiten und vielen Reisen
Ist schon stark Klischee
Finanzielle Unsicherheit ist eher gestiegen, klar dass man dann auch später auszieht, wenn man da noch den Wohnungsmarkt betrachtet.
Die Folgen schlechter Politik und auch die Auswirkungen auf die Umwelt bekommen dann Jüngere dafür länger und härter zu spüren
That said
Finde eine Volljährigkeit muss gegeben sein um Wahlberechtigter zu werden
Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Höcke soll in einer Rede eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.
Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der NDSAP war.
Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Höcke soll in einer Rede eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.
Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der NDSAP war.
Hätte ich zum Beispiel nicht gewusst.
Hätte ich auch nicht gewusst. Ich bezweifele auch manchmal, dass die entsprechenden Personen das tatsächlich gewusst haben.