BlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Jun 2023, 09:03
@St0ckf15h
Das Schweden zu Beginn der Pandemie Fehler gemacht hat im Schutz von Risikogruppen ist schon lange bekannt und hat weniger mit den Impfstoffen zutun.
Gerade da waren aber Impfstoffe noch nicht verfügbar, demnach wäre evtl. "mehr Lockdown" angesagt gewesen um Risikogruppen zu schützen und Leben zu retten.
Dass man nachher mit der Verfügbarkeit von Impfstoffen mehr oder weniger gleich abschnitt wie restriktivere Staaten wie z.B. Deutschland zeigt, dass Lockdown zu diesem Zeitpunkt dann evtl. wenig gebracht hat - wobei ich ehrlich gesagt auch nicht genau weiß, wie lange Schweden seinen "Sonderweg" gegangen ist. Dass man dennoch den EU-Schnitt langfristig unterbot liegt denke ich vor allem an einer qualitativ besseren Gesundheitsversorgung, als diese in anderen Mitgliedsstaaten verfügbar ist
Das Fazit vom Experten ist doch aber gerade: "Als Beweis, dass Corona-Maßnahmen keine Wirkung oder mehr Schaden als Nutzen haben, dient Schweden nicht."
Dann erkläre mir mal den Nutzen von ausgrenzenden Maßnahmen wie 2G wenn mittlerweile klar ist, das geimpfte genauso ansteckend sind und waren wie ungeimpfte.
Da bin ich aber gespannt.
@St0ckf15h
Vielleicht liest du dich da noch mal ein. Mehr Lockdown führt nicht zu mehr Schutz bei Risikogruppen. Dort war ja das eigentliche Problem.
Am 29. Juni um 11:30 Uhr begann im Sitzungssaal 111 des Berliner Landgerichts das Hauptverfahren zum verwehrten Zugang des Parlamentskorrespondenten der NachDenkSeiten, Florian Warweg, zu den Regierungspressekonferenzen, die in einer de facto Monopolstellung durch den privaten Verein BPK e.V. durchgeführt werden. Das Publikumsinteresse an der öffentlichen Verhandlung war sehr groß, ein Teil der Zuschauer musste auf dem Boden sitzen oder stehen. An Medienvertretern waren unter anderem die Berliner Zeitung anwesend. Auch medienpolitische Vertreter beobachteten das Verfahren. Das Gericht folgte mehrheitlich unseren Argumenten und nannte die Argumentation der Gegenseite u.a. „völlig vage” & „nicht schlüssig”. Der Urteilsspruch wird in drei Wochen erwartet
Das Berliner Landgericht verwies auf die aus seiner Perspektive vorliegende „Wettbewerbsverzerrung” sowie den Aspekt der „Gleichbehandlung” mit Blick auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Ebenso sah das Gericht auch den exklusiven Charakter der dreimal wöchentlich in den Räumen der BPK durchgeführten Regierungspressekonferenzen gegeben. Auf Grundlage der Grundrechtsbindung sah das Landgericht einen „grundsätzlichen Aufnahmeanspruch” in die BPK gegeben.
Der eigentliche Urteilsspruch wird allerdings erst in drei Wochen erfolgen, da das Gericht der Gegenseite die Möglichkeit einräumte, das einzige Argument, welches noch als relevant erachten wurde, „Sorge vor vereinsschädigendem Verhalten“ mit konkreten Beispielen zu belegen. Die bisherigen Vorwürfe der BPK, Florian Warweg hätte BPK-Mitglieder angeblich schwer beleidigt, seien „völlig vage“ sowie „unsubstantiiert“. Die BPK hat nun zwei Wochen Zeit, diese Behauptungen zu konkretisieren. Im Wortlaut hieß es im Schreiben des BPK-Anwalts dazu:
„Der Kläger hat sich mehrfach überaus kritisch und zum Teil beleidigend über langjährige Mitglieder des Beklagten in seinen Artikeln und in den sozialen Netzwerken (zum Beispiel auf Twitter) geäußert.“
Wir sind gespannt, was die BPK und ihr Anwalt hier an Beispielen und Belegen für die angeblichen „Beleidigungen“ vorbringen werden.
Alle anderen Argumente wie „Sorge vor Missachtung journalistischer Standards“ auf Grundlage des einmaligen Tragens einer #FreeAssange-Maske vor Beginn einer Regierungspressekonferenz im Juni des Jahrs 2020 sowie die Behauptung „Kein hinreichender Nachweis über die Tätigkeit als Parlamentskorrespondent“ ließ das Gericht nicht gelten.
Die Argumente der NachDenkSeiten sowie der BPK haben wir ausführlich in diesem Artikel „Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz“ nachgezeichnet.
Sobald der Urteilsspruch erfolgt, werden wir unsere Leser umgehend informieren
Typisch BPK. Kannste dir nicht ausdenken. Passt perfekt zur aktuellen Politik. Alles verbieten, was nicht ins Bild passt.
"Der Bundesnachrichtendienst hat eine eigene NFT-Kollektion in Hundeform entworfen und verkauft sie. Der Geheimdienst will sich als moderner Arbeitgeber präsentieren, doch die Krypto-Technologie ist umstritten."
Mit dem was er sagt mag er recht haben. Jedoch geil, dass die CDU jetzt auf diesen Zug aufspringt und während der Regierungsverantwortung Tür und Tore für Flüchtlinge offen waren.
musclebra1n hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Jun 2023, 12:03
Mit dem was er sagt mag er recht haben. Jedoch geil, dass die CDU jetzt auf diesen Zug aufspringt und während der Regierungsverantwortung Tür und Tore für Flüchtlinge offen waren.
Genf/Schweiz – Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihren Sitz in der beschaulichen Schweiz, in Genf. Doch nun braut sich dort ein Sturm zusammen.
Denn laut der Nachrichtenagentur Reuters, die sich auf zwei Insider bezieht, könnte die WHO das Süßstoffmittel Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ einordnen.
Harte Kehrtwende in der Risikobewertung
Für Millionen Menschen wäre das ein heftiger Schlag! Denn seit 1981 stuft der WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JEFCA) Aspartam als unbedenklich ein, solange es in den akzeptierten Grenzen des täglichen Bedarfs konsumiert wird.
Heißt im Umkehrschluss: Ein Erwachsener müsste mit beispielsweise einem Gewicht von rund 60 Kilogramm täglich zwischen 12 und 36 Dosen Diätlimonade trinken (je nach Aspartamgehalt des Getränks), um gefährdet zu sein.
Mit der neuen Bewertung wäre schon eine Dose am Tag problematisch. Eine Langzeitstudie der WHO kam schon 2019 zu dem schockierenden Ergebnis: Wer auf zuckerhaltige Getränke verzichtet und stattdessen zu Light-Produkten greift, tut seiner Gesundheit nichts Gutes.
Möglicher Zusammenhang von Süßstoffen und Krebs
Brisante Unterstützung erhält die Reutersmeldung durch eine gleichzeitig veröffentlichte Vergleichsstudie aus Frankreich, die einen Zusammenhang zwischen Aspartam und Krebs belegt haben will.
Das Forscherteam an der Universität Sorbonne in Paris legt Zahlen vor, die diesen Verdacht erhärten könnten. Neben Aspartam (E951) geht es konkret um die Süßstoffe Acesulfam-K (E950) und Sucralose (E955).
In der Studie verglichen die Forscher die Daten von 102 865 NutriNet-Santé-Teilnehmer, die durchschnittlich knapp acht Jahre beobachtet wurden.
Unter Berücksichtigung diverser Risikofaktoren wie Übergewicht und familiäre Krebserkrankungen wurde dabei der Zusammenhang von Süßstoffkonsum und Krebsrisiko unter die Lupe genommen. Ergebnis: Möglicherweise könnte – im Gegensatz zur bisherigen Einschätzung – ein Zusammenhang doch nicht ausgeschlossen werden!
Ob das Label „möglicherweise krebserregend für Menschen“ für Aspartam wirklich kommt, entscheidet sich am 14. Juli. An diesem Tag präsentiert das zuständige Gremium, aus welchem das Dokument geleakt worden sein soll, seine finalen Entscheidungen.