Ich fürchte da ist die Story nötig. Zu.viele "kommt drauf an" Variablen.Egonic hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Sep 2026, 13:24 Dürfen Vertragsstrafen mit dem bisher gearbeiteten Lohn verrechnet werden? Nein, oder? Schon mal gar nicht, wenn der Lohn für die Zeit nur bei circa 1000€ liegt, oder?
Aufrechnungsverbot usw? Falls mehr Kontext bzw die komplette Story benötigt wird, kann ich es gerne dann noch mal ausführlicher beschreiben, ging mir jetzt erst Mal um die Pauschale Situation. ChatGPT Frage ich nicht mehr, zu oft schon Quatsch erzählt
Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Echt? Laut Internet eigentlich völlig egal, geleistete Arbeit muss entlohnt werden. Aber wollte mich absichernDerDicke86 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Sep 2026, 20:05Ich fürchte da ist die Story nötig. Zu.viele "kommt drauf an" Variablen.Egonic hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Sep 2026, 13:24 Dürfen Vertragsstrafen mit dem bisher gearbeiteten Lohn verrechnet werden? Nein, oder? Schon mal gar nicht, wenn der Lohn für die Zeit nur bei circa 1000€ liegt, oder?
Aufrechnungsverbot usw? Falls mehr Kontext bzw die komplette Story benötigt wird, kann ich es gerne dann noch mal ausführlicher beschreiben, ging mir jetzt erst Mal um die Pauschale Situation. ChatGPT Frage ich nicht mehr, zu oft schon Quatsch erzählt
Großes Außendienst-Unternehmen für Vertrieb von Tiefkühlprodukten.. Angefangen am 24.08. Erstes Gehalt bekommen am 01.09
01.09 bis 08.09 gearbeitet. Dann gab es einen Vorfall. Fahrzeugwechsel, da das ursprüngliche Fahrzeug zum TÜV müsste. Neues Dienstfahrzeug war, meiner Meinung nach, nicht einsatzfähig. Reifen und Traggelenk ( bzw deswegen der Reifen ) komplett k.o. Wurde mir auch so mitgeteilt. Fahrzeug hat 3,5 Tonnen, es hat an dem Tag gepisst wie Sau. Ich hab gesagt, dass ich damit nicht fahre. Welche Alternative es gibt.
Anderes Fahrzeug wäre wohl nicht frei, ich solle mich nicht so anstellen. Ich hab gesagt dass das für mich nicht verhandelbar ist, wir reden hier nicht über einen kaputten Fensterheber, sondern über etwas, was ( eben weil es auch geregnet hat ) lebensbedrohlich wird. Stellvertreter hat mich nicht ernst genommen und ist in verschiedenen Räumen hin und her gerannt, sodass ich wue ein Idiot hinterher rennen musste
Nachdem es dann mit einem unfassbar patzigen Ton hieß, dass ich ja dann das neue Auto ( was dann doch verfügbar war )komplett alleine beladen könnte, habe ich gesagt, dass man mir nicht mit dieser Art und Weise kommen Brauch und mich hinstellt, als wäre ich ein Idiot und meine Sorge unberechtigt. Ich habe dann gesagt, dass das für mich erledigt ist und bin gegangen. Ich bin nicht abhängig von dem Job gewesen und zwischenmenschlichkeit ist für mich sehr wichtig. Am Abend habe ich dann mit dem Chef direkt geredet. Er hatte zwar Verständnis, aber kein Einverständnis. Wollt natürlich seinen Stellvertreter den er seit 10 Jahren kennt nicht für nen neuen in die Pfanne hauen. Geschenkt.
Hab dann noch am nächsten Tag bis zum 15. Weiter gearbeitet. Nachdem es dann noch 2 Vorfälle gab und ich unter anderem als Muschi bezeichnet wurde, hab ich gesagt, dass ich nicht mehr kommen werde, zumal ich wie gesagt absolut nicht vom Job abhängig bin. Im Nachhinein vielleicht emotional? Möglich. Mein Selbstwertgefühl lässt sich so etwas allerdings nicht gefallen. Habe dann eine ordentliche Kündigung bekommen, die zum 01.10 ausläuft
Ich habe daraufhin gesagt, dass ich keinen Krankenschein einreichen werde, da mir sowas missfällt, ich aber auch nicht mehr zur Arbeit antrete.
Für die Zeit sind sich das Internet und KI sehr einig, dass ich für die angetretenen Tage ganz normal entlohnt werden muss. Es gibt zwar eine Klausel im Vertrag mit einem Schadensersatz bzw Vertrags Strafe, aber diese ist wohl separat zu betrachten. Mir wurde aber mündlich gesagt, man könnte mir ja eine Strafe verhängen, wenn ich nicht mehr komme.
Ich möchte gar nicht zwingend bewerten lassen ob ich vielleicht zu emotional an der ein oder anderen Stelle war, aber sowas ist halt für mich nicht verhandelbar und jeder der an seinem Leben hängt oder Familie hat, kann sich ja fragen, ob er wollen würde, dass sein Sohn/Frau mit sowas fährt
Long Story Short: Hab ich zu befürchten dass nächste Woche kein Gehalt rein kommt? ( Sind netto um die 900-1000€) Oder bin ich da safe aufgrund der Pfändungsgrenze, hab aber evtl Probleme im Nachgang aufgrund der Vertragsstrafe?
PS: bekomme vom Arbeitgeber selbst natürlich keine Antwort drauf
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darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
ist ganz klar ein erhebliches sicherheitsrisiko, der reifen ist unverzüglich zu wechseln da man links schon die struktur des reifens erkennt
da ist aufjedenfall spur, sturz nicht in ordnung oder sogar fahrwerksteile defekt
jeder kfz sachverständige würde in diesem zustand das auto direkt stilllegen bis die mängel behoben sind
edit: wäre juristisch echt interessant ob das nicht sogar anzeigbar ist wegen grober fahrlässigkeit, wenn dich damit jmd auf die straße schicken will trotz hinweis das was nicht stimmt
da ist aufjedenfall spur, sturz nicht in ordnung oder sogar fahrwerksteile defekt
jeder kfz sachverständige würde in diesem zustand das auto direkt stilllegen bis die mängel behoben sind
edit: wäre juristisch echt interessant ob das nicht sogar anzeigbar ist wegen grober fahrlässigkeit, wenn dich damit jmd auf die straße schicken will trotz hinweis das was nicht stimmt
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Freut mich, dass ich da schon mal Zuspruch bekomme, nachdem mir alle im Unternehmen erzählen wollten, dass ich damit noch fahren soll
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darkes7soul
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
btw im BGB (grob 611a und 618) kannst du auch nachlesen das lohn nicht als strafe entzogen werden kann für deine geleistete arbeit musst du entlohnt werden für den rest vom september aber nicht da du einfach weg geblieben bist und dein arbeitgeber dir sichere arbeitsmittel zur verfügung stellen muss, in deinem fall das lieferautoEgonic hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Sep 2026, 20:55 Freut mich, dass ich da schon mal Zuspruch bekomme, nachdem mir alle im Unternehmen erzählen wollten, dass ich damit noch fahren soll
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich weiß. Die Tage wo ich weg bin, keine Kohle - ist ja auch logisch. Ich hab ihm auch gesagt, dass ich einfach weg bleibe. Kann ja froh sein dass ich nicht noch einen Krankenschein rein geknallt habe. Aber die Tage wo ich da war, muss es entlohnt werden. Danke für die Info. Dann bin ich etwas beruhigter
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Eine Vertragsstrafe ist grundsätzlich möglich im Arbeits-Vertrag einzubauen. zum Beispiel beim schuldhaften nicht erscheinen zur Arbeit (oft der erste Arbeitstag). Darf nicht übermäßig hoch sein. 1 Monatsgehalt könnt ok sein, was der Kündigungsfrist oft entspricht.
Eine Vertragsstrafe könnte dich jedoch dazu verleiten, im Falle eine Falles nicht selbst fristlos zu kündigen, weil dir dann der nötige Lohn fehlt. Dann wäre dieses unzulässig.
Aufrechnen darf ein Arbeitgeber schon: zum Beispiel bei zuviel gezahltem Gehalt, wird beim nächsten Gehalt das abgezogen.
Bei solchen Themen wie bei dir gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Arbeitgeber mitteilen, dass man gerne weiterarbeitet, jedoch nur mit einwandfreien Werkzeugen, Autos etc. wegen Gefahren als Selbstschutz (§ 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen, ). Solange dann daheim bleiben, jedoch muss man dann bereit sein auch wieder zu erscheinen. Dann muss der Arbeitgeber weiter den Lohn zahlen (§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko). idealweise alles schriftlich mitteilen.
2. Selber kündigen innerhalb der Kündigungsfrist. und Punkt 1 kann auch kombiniert werden.
3. Fristlose Kündigung, wenn er Arbeitgeber insistiert und einen unter Druck setzt. idealweise alles schriftlich mitteilen.
Sehe es so, dass dein Geld gezahlt werden muss. Eine Vertragsstrafe kann der Arbeitgeber wegen schuldhaften nicht erscheinen zur Arbeit eben nicht geltend machen, da er für einwandfreies Werkzeug, Schutzausrüstung/Autos selbst zuständig ist. Auf Vertragsstrafe beharren wäre als Arbeitgeber unzulässig (Verstoß gegen Treu und Glauben §242 BGB): Ein Problem erzeugen (Auto defekt) und dich dann bestrafen, da du dann die Arbeit niederlegst.
Die Kündigung muss jedoch immer schriftlich mit Unterschrift erfolgen, sonst ist diese nicht gültig. Nix mit Email oder WhatsApp. Wirksame Kündigung (war wohl nur mündlich) sehe ich hier nicht gegeben und ist problematisch. Solange ist der Vertrag (schwebend) gültig.
Vermutlich wird dich der Arbeitgeber abmelden und gut ist.
PS: Gibt es beim Bewertungsportal Kununuu bereits ähnliche Fälle bei diesem Arbeitgeber? Dann dürften die Arbeitsgerichte den Laden bereits gut kennen. Das dürfte deine Chancen bei einer Klage - oder auch jetzt ohne Anwalt - deutlich verbessern.
Eine Vertragsstrafe könnte dich jedoch dazu verleiten, im Falle eine Falles nicht selbst fristlos zu kündigen, weil dir dann der nötige Lohn fehlt. Dann wäre dieses unzulässig.
Aufrechnen darf ein Arbeitgeber schon: zum Beispiel bei zuviel gezahltem Gehalt, wird beim nächsten Gehalt das abgezogen.
Bei solchen Themen wie bei dir gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Arbeitgeber mitteilen, dass man gerne weiterarbeitet, jedoch nur mit einwandfreien Werkzeugen, Autos etc. wegen Gefahren als Selbstschutz (§ 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen, ). Solange dann daheim bleiben, jedoch muss man dann bereit sein auch wieder zu erscheinen. Dann muss der Arbeitgeber weiter den Lohn zahlen (§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko). idealweise alles schriftlich mitteilen.
2. Selber kündigen innerhalb der Kündigungsfrist. und Punkt 1 kann auch kombiniert werden.
3. Fristlose Kündigung, wenn er Arbeitgeber insistiert und einen unter Druck setzt. idealweise alles schriftlich mitteilen.
Sehe es so, dass dein Geld gezahlt werden muss. Eine Vertragsstrafe kann der Arbeitgeber wegen schuldhaften nicht erscheinen zur Arbeit eben nicht geltend machen, da er für einwandfreies Werkzeug, Schutzausrüstung/Autos selbst zuständig ist. Auf Vertragsstrafe beharren wäre als Arbeitgeber unzulässig (Verstoß gegen Treu und Glauben §242 BGB): Ein Problem erzeugen (Auto defekt) und dich dann bestrafen, da du dann die Arbeit niederlegst.
Die Kündigung muss jedoch immer schriftlich mit Unterschrift erfolgen, sonst ist diese nicht gültig. Nix mit Email oder WhatsApp. Wirksame Kündigung (war wohl nur mündlich) sehe ich hier nicht gegeben und ist problematisch. Solange ist der Vertrag (schwebend) gültig.
Vermutlich wird dich der Arbeitgeber abmelden und gut ist.
PS: Gibt es beim Bewertungsportal Kununuu bereits ähnliche Fälle bei diesem Arbeitgeber? Dann dürften die Arbeitsgerichte den Laden bereits gut kennen. Das dürfte deine Chancen bei einer Klage - oder auch jetzt ohne Anwalt - deutlich verbessern.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Danke für die ausführliche Antwort. Kündigung gab es tatsächlich schriftlich, am letzten Tag wo ich noch da war, ist also ", ordentlich"
Fahrzeuge werden (wahrscheinlich) wieder OK sein, mein fernbleiben hat ja eher mit der zwischenmenschlichen Sache zu tun - das Fahrzeug war nur der Auslöser bzw die erste Sache. So wie ich es sehe, müsste eine Vertragsstrafe, wenn sie überhaupt geltend gemacht werden will, separat betrachtet werden. Mein Lohn für diesen Monat darf nicht angegriffen werden, da er weit unter der Pfändungsgrenze ist.
PS: Ja es gibt ähnliche Sachen auf Kununuu. Nicht zwingend auf diese Niederlassung, aber auf den Arbeitgeber insgesamt. Dort wurden, unter anderem, öfters mal die Fahrzeuge kritisiert.
Fahrzeuge werden (wahrscheinlich) wieder OK sein, mein fernbleiben hat ja eher mit der zwischenmenschlichen Sache zu tun - das Fahrzeug war nur der Auslöser bzw die erste Sache. So wie ich es sehe, müsste eine Vertragsstrafe, wenn sie überhaupt geltend gemacht werden will, separat betrachtet werden. Mein Lohn für diesen Monat darf nicht angegriffen werden, da er weit unter der Pfändungsgrenze ist.
PS: Ja es gibt ähnliche Sachen auf Kununuu. Nicht zwingend auf diese Niederlassung, aber auf den Arbeitgeber insgesamt. Dort wurden, unter anderem, öfters mal die Fahrzeuge kritisiert.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ergänzend zu deiner Frage
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