Wenn ein Staat Opfer eines völkerrechtswidrigen militärischen Angriffs wird, greift das Prinzip der kollektiven Selbstverteidigung, wonach befreundete Staaten dem angegriffenen Staat militärisch helfen darf. D.h. das was die westlichen Nationen hier tun ist erstmal vom Völkerrecht gedeckt.Mitstreiter hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Sep 2026, 11:54Wen interessiert Artikel 5 der NatoLinksanwalt hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Sep 2026, 11:41 [..]
Artikel 5 wird DE deswegen auch nicht ausrufen bzw. eigenständig die Bundeswehr zur Unterstützung senden.
[..]Wir leben den Artikel 5 mit Ukraine doch schon längst, und die sind kein Bestandteil der Nato
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Lustigerweise ist Artikel 5 gar nicht genauer spezifiert, heißt wenn wir Europäer Artikel 5 ausrufen, kann Amerika nur ne Handvoll Helme schicken, das würde als "Hilfe" bereits gelten.
Artikel 5 wurde bisher nur einmal ausgerufen und zwar nach 9/11. Dass hier auch europäische Soldaten auf fremden Territorium gestanden und gekämpft haben, muss ich wohl nicht erläutern, genauso wie der Fakt, dass das doch noch mal ein Unterschied zu dem ist, was wir für die Ukraine leisten.