Kann der Angehörige nicht einfach zu seinem Fehler stehen und mit den Konsequenzen leben?husefak hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Aug 2026, 14:43 Wie managed man am besten einen Rotlichverstoß eines Angehörigen? Da länger als 1s drohen 200€, 2 Punkte und 1 Monat.
Habe einen Anhörungsbogen bekommen und überlege vom Zeignisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen bzw. ohne Angaben einfach unterschrieben zurückzuschicken. Gute Idee oder shaize?
Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Doch. Aber Zeitpunkt passt grad nicht so gut und ich muss mich ja auch nicht äußern. Hab jetzt online verweigert und wir erwarten den nächsten Anhörungsbogen. Mal schauen, ob man dann noch verhandeln kann.schlafschaf hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Aug 2026, 13:31Kann der Angehörige nicht einfach zu seinem Fehler stehen und mit den Konsequenzen leben?husefak hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Aug 2026, 14:43 Wie managed man am besten einen Rotlichverstoß eines Angehörigen? Da länger als 1s drohen 200€, 2 Punkte und 1 Monat.
Habe einen Anhörungsbogen bekommen und überlege vom Zeignisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen bzw. ohne Angaben einfach unterschrieben zurückzuschicken. Gute Idee oder shaize?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Da hast recht. Frage nur nach weil bei mir ne ähnliche Situation droht und ich für mich akzeptiert habe das es der Preis ist dafür das ich zu gerne etwas zu zügig fahre
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Wenn ihr mir was bezahlt, dann übernehme ich das Fahrverbot, LG 
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ja, mach ich für mich selbst auch, auch als Halter wenn es kleinere Sachen sind. Dann wird einfach bezahlt ohne Angabe des Fahrers. Aber hier is grad doof. Ich kann nich so richtig fahren mit meinen Wirbelfrakturen und daher sollte wenigstens Madame ihren Lappen haben.schlafschaf hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Aug 2026, 14:06 Da hast recht. Frage nur nach weil bei mir ne ähnliche Situation droht und ich für mich akzeptiert habe das es der Preis ist dafür das ich zu gerne etwas zu zügig fahre
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Wenn ich dein Profilfoto mit dem Tatfoto vergleiche kriegen wir das nie durch. Keine dunklen, lange Locken.Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Aug 2026, 14:07 Wenn ihr mir was bezahlt, dann übernehme ich das Fahrverbot, LG![]()
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ist hier jemand der sich mit Unterhaltsansprüchen und -titel sowie deren Vollstreckung auskennt?
Es geht um Ansprüche welche bereits verwirkt/verjährt sein müssten.
Einzelne Unterhaltsansprüche verjähren nach 3 Jahren, sofern man diese eben nicht regelmäßig fordert und mahnt.
Denn man erzeugt beim Schuldner dadurch das Gefühl der Sicherheit, dass hier nichts mehr nachkommt.
Ein Unterhalt ist zudem ja für die Deckung der laufenden Kosten gedacht, daher also nicht vorgesehen sich das über ein Jahrzehnt später zurückzuholen.
Verstehe ich das soweit richtig?
Es geht um Ansprüche welche bereits verwirkt/verjährt sein müssten.
Einzelne Unterhaltsansprüche verjähren nach 3 Jahren, sofern man diese eben nicht regelmäßig fordert und mahnt.
Denn man erzeugt beim Schuldner dadurch das Gefühl der Sicherheit, dass hier nichts mehr nachkommt.
Ein Unterhalt ist zudem ja für die Deckung der laufenden Kosten gedacht, daher also nicht vorgesehen sich das über ein Jahrzehnt später zurückzuholen.
Verstehe ich das soweit richtig?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Die reguläre Frist sind 3 Jahre, soweit richting, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch entsteht. Titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren und bei Kindesunterhalt gibt es nochmal Sonderregeln.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ah ja da war wasDerDicke86 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 18:37 Die reguläre Frist sind 3 Jahre, soweit richting, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch entsteht. Titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren und bei Kindesunterhalt gibt es nochmal Sonderregeln.
Die rückständigen, zum Erstellungszeitpunkt fälligen Zahlungen verjähren nach 30 Jahren.
Puh schon lange
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Ronja4711
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Lange ja, aber dem Kind gegenüber fair.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 18:45Ah ja da war wasDerDicke86 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 18:37 Die reguläre Frist sind 3 Jahre, soweit richting, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch entsteht. Titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren und bei Kindesunterhalt gibt es nochmal Sonderregeln.
Die rückständigen, zum Erstellungszeitpunkt fälligen Zahlungen verjähren nach 30 Jahren.
Puh schon lange
Stell dir vor, der Elternteil kümmert sich nicht aus welchen Gründen auch immer.
Dann hat das Kind die Möglichkeit mit 18 zu fordern.
Abgesehen davon halte ich persönlich es für selbstverständlich, dass der zahlungspflichtige ET das von sich aus regelmäßig jeden Monat macht. Dann müsste man diese ganzen KU-Titulieren gar nicht durchführen.
- Piotr
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
GutRonja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 19:31Lange ja, aber dem Kind gegenüber fair.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 18:45Ah ja da war wasDerDicke86 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 18:37 Die reguläre Frist sind 3 Jahre, soweit richting, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch entsteht. Titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren und bei Kindesunterhalt gibt es nochmal Sonderregeln.
Die rückständigen, zum Erstellungszeitpunkt fälligen Zahlungen verjähren nach 30 Jahren.
Puh schon lange
Stell dir vor, der Elternteil kümmert sich nicht aus welchen Gründen auch immer.
Dann hat das Kind die Möglichkeit mit 18 zu fordern.
Abgesehen davon halte ich persönlich es für selbstverständlich, dass der zahlungspflichtige ET das von sich aus regelmäßig jeden Monat macht. Dann müsste man diese ganzen KU-Titulieren gar nicht durchführen.
Aber es sind maximal die Beiträge der Düsseldorfer Tabelle die oberhalb des Freibetrags sind richtig?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ich weiß jetzt nicht was du meinst?Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 19:57GutRonja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 19:31Lange ja, aber dem Kind gegenüber fair.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 18:45
Ah ja da war was
Die rückständigen, zum Erstellungszeitpunkt fälligen Zahlungen verjähren nach 30 Jahren.
Puh schon lange
Stell dir vor, der Elternteil kümmert sich nicht aus welchen Gründen auch immer.
Dann hat das Kind die Möglichkeit mit 18 zu fordern.
Abgesehen davon halte ich persönlich es für selbstverständlich, dass der zahlungspflichtige ET das von sich aus regelmäßig jeden Monat macht. Dann müsste man diese ganzen KU-Titulieren gar nicht durchführen.
Aber es sind maximal die Beiträge der Düsseldorfer Tabelle die oberhalb des Freibetrags sind richtig?
Pfändbar ist genau das, was auch tituliert ist.
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Es muss ja drin stehen was fällig ist.
Also welcher Unterhalt.
Zum Beispiel nach Düsseldorfer Tabelle
Und dann vielleicht noch Anrechnung des Kindergeldes oder sonstiges
Also welcher Unterhalt.
Zum Beispiel nach Düsseldorfer Tabelle
Und dann vielleicht noch Anrechnung des Kindergeldes oder sonstiges
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ja sicher. Deswegen habe ich ja geschrieben, dass das pfändbar ist, was tituliert ist.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:42 Es muss ja drin stehen was fällig ist.
Also welcher Unterhalt.
Zum Beispiel nach Düsseldorfer Tabelle
Und dann vielleicht noch Anrechnung des Kindergeldes oder sonstiges
Hast du schon mal einen Unterhaltstitel gesehen?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
NeinRonja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:49Ja sicher. Deswegen habe ich ja geschrieben, dass das pfändbar ist, was tituliert ist.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:42 Es muss ja drin stehen was fällig ist.
Also welcher Unterhalt.
Zum Beispiel nach Düsseldorfer Tabelle
Und dann vielleicht noch Anrechnung des Kindergeldes oder sonstiges
Hast du schon mal einen Unterhaltstitel gesehen?
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