Nicht ganz richtig. Gibt mehrere Konstellation, ich greif mal die zwei, die jetzt hier angesprochen worden, auf:
Ich gehe aus Vereinfachsgründen davon aus, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen (also "normaler" Arbeitnehmer).
Fall 1: du bzw ihr bist/seid verpflichtet, weil ihr Steurklassen 3 und 5 habt. Es kann hier sein, dass man in dieser Konstellation auch mal nachzahlen muss, daher ist man immer verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Wenn beide die Steuerklasse 4 hätten, wäre man nicht verpflichtet, wenn nicht Fall 2 eintrifft.
Fall 2: wenn im Kalenderjahr mehr als 410 € (pro Person) neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeflossen sind, welche nicht bereits durch Abzug von Lohnsteuer abgegolten sind (Kurzarbeitergeld, Krankentagegeld usw. usf).
Rund ums Geld (Was verdient ihr brutto und gebt ihr aus)?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Krass. Haben wir alles nicht. Warum machen die dann immer so einen Wind?schlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 14:41 Wenn du weitereEinnahmen hattest (alles was zusätzlich zum Gehalt ist):
1) Geldersatzleistungen erhalten hast, z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
2) Zusatzeinnahmen hattest --> Verkauf von Kryptos, Zinsen ausserhalb der Bankenwelt, Immobilienverkäufe oder Mieteinnahmen etc.[/list]
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Ah, okay. 4/4 heißt aber man doch zahlt eigentlich immer mehr und kriegt dann raus? Verdiene halt deutlich mehr, so dass 3/5 fürs netto wohl interessanter ist.oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 15:22 Nicht ganz richtig. Gibt mehrere Konstellation, ich greif mal die zwei, die jetzt hier angesprochen worden, auf:
Ich gehe aus Vereinfachsgründen davon aus, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen (also "normaler" Arbeitnehmer).
Fall 1: du bzw ihr bist/seid verpflichtet, weil ihr Steurklassen 3 und 5 habt. Es kann hier sein, dass man in dieser Konstellation auch mal nachzahlen muss, daher ist man immer verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Wenn beide die Steuerklasse 4 hätten, wäre man nicht verpflichtet, wenn nicht Fall 2 eintrifft.
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Ihr seid ja "Fallgruppe 1", also Steuerklassen 3 und 5, von daher wie gesagt Pflichtveranlagung.
Steuerklasse 4 entspricht Steuerklasse 1. 4 bekommen verheiratete, 1 leidige. In beiden Fällen werden die Lohnsteueranzugsmerkmale anhand einer (Lohnsteuer-) Tabelle definiert. Von daher wird in diesen Fällen monatlich mehr Lohnsteuer abgezogen, als bspw. in der Steuerklasse 3. Dies hängt wegen unterschiedlicher Berücksichtigung von Grundfreibeträgen zusammen (Steuerklasse 3 bekommt den doppelt berücksichtigt). Da dies wie gesagt aber zu Steuernachforderungen führen kann, ist man zur Abgabe verpflichtet.
Ich hoffe es wird nicht zu Offtopic hier, ansonsten gehe ich da bei weiteren Fragen auch noch näher und ausführlicher drauf ein (ist alles erstmal sehr pauschal geschrieben).
Steuerklasse 4 entspricht Steuerklasse 1. 4 bekommen verheiratete, 1 leidige. In beiden Fällen werden die Lohnsteueranzugsmerkmale anhand einer (Lohnsteuer-) Tabelle definiert. Von daher wird in diesen Fällen monatlich mehr Lohnsteuer abgezogen, als bspw. in der Steuerklasse 3. Dies hängt wegen unterschiedlicher Berücksichtigung von Grundfreibeträgen zusammen (Steuerklasse 3 bekommt den doppelt berücksichtigt). Da dies wie gesagt aber zu Steuernachforderungen führen kann, ist man zur Abgabe verpflichtet.
Ich hoffe es wird nicht zu Offtopic hier, ansonsten gehe ich da bei weiteren Fragen auch noch näher und ausführlicher drauf ein (ist alles erstmal sehr pauschal geschrieben).
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Nee, alles gut. Das reicht mir. Danke dir. Muss ich halt die Zeit investieren und rechtzeitig abgeben.oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 17:46 Ich hoffe es wird nicht zu Offtopic hier, ansonsten gehe ich da bei weiteren Fragen auch noch näher und ausführlicher drauf ein (ist alles erstmal sehr pauschal geschrieben).
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Ich muss auch eine Steuererklärung abgeben, wegen Steuerklasse 3 und 5.
Bisher habe ich die Erklärung für 2021 noch nicht abgegeben, weil ich nachzahlen müsste. Bisher kam aber auch noch keine Mahnung oder Erinnerung vom Finanzamt. Habe ich das Glück, dass die mich vergessen haben oder wann ich mit einer Mahnung rechnen?
Bisher habe ich die Erklärung für 2021 noch nicht abgegeben, weil ich nachzahlen müsste. Bisher kam aber auch noch keine Mahnung oder Erinnerung vom Finanzamt. Habe ich das Glück, dass die mich vergessen haben oder wann ich mit einer Mahnung rechnen?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Kann sein, dass dein Bundesland eine Verlängerung im maschinellen Überwachungslauf hat. Problem an der Sache: umso länger du wartest, umso höher fällt der Verspätungszuschlag aus (idR wird der mit 25€ pro angefangenen verspätetem Monat festgesetzt). Kann man zwar per Einspruch anfechten, ist im Fall einer Nachzahlung aber immer etwas schwierig (jedoch nicht unmöglich, gerade wenns eine erstmalige Verspätung ist).musclebra1n hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 19:57 Ich muss auch eine Steuererklärung abgeben, wegen Steuerklasse 3 und 5.
Bisher habe ich die Erklärung für 2021 noch nicht abgegeben, weil ich nachzahlen müsste. Bisher kam aber auch noch keine Mahnung oder Erinnerung vom Finanzamt. Habe ich das Glück, dass die mich vergessen haben oder wann ich mit einer Mahnung rechnen?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Bei mir wurde direkt ne Mahnung raus geschickt, aber ne Strafe hab ich nicht bezahlt
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Also besser jetzt zeitnah absenden? Und ich muss direkt Mahngebüren zahlen, obwohl ich nichtmal aufgefordert wurde was zu tun?
Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Im schlimmsten Fall unterstellen Sie dir Steuerhinterziehung im Falle einer Nachzahlung, dann wirds kompliziert. Jedenfalls haben Sie viele viele Jahre Zeit dich zu kontaktieren. Vier Jahre gelten nur für nicht verpflichtende Erklärungen. Meines Wissens nach geht die Verjährungsfrist bis 10 Jahre. Aus eigener Erfahrung, deren Mühlen mahlen langsam, aber kein Korn geht verloren. Ich habe einen Freund beim Finanzamt, der bestätigte mir das auch. Die haben alles auf dem Schirm.musclebra1n hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 19:57 Ich muss auch eine Steuererklärung abgeben, wegen Steuerklasse 3 und 5.
Bisher habe ich die Erklärung für 2021 noch nicht abgegeben, weil ich nachzahlen müsste. Bisher kam aber auch noch keine Mahnung oder Erinnerung vom Finanzamt. Habe ich das Glück, dass die mich vergessen haben oder wann ich mit einer Mahnung rechnen?
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Und dazu kommt, im Gesetz steht nirgends, dass man an die Abgabe erinnert werden muss, das ist eher so als Service zu verstehen. Also besser abgeben!
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Müsste nach meiner Berechnung 4€ nachzahlen - da gebe ich auch keine ab, wenn ich keine Kriterien erfülle, dass ich eine abgeben muss. Dann kommen die normal auch nicht auf mich zu.
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Re: Rund ums Geld (Was verdient ihr nett
Strafrecht 10 Jahre, Steuerrecht maximal 7 Jahre. Hast deinem Kumpel aber ganz gut zugehört :thumbsup:GehHörLos hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Mär 2023, 23:47 Im schlimmsten Fall unterstellen Sie dir Steuerhinterziehung im Falle einer Nachzahlung, dann wirds kompliziert. Jedenfalls haben Sie viele viele Jahre Zeit dich zu kontaktieren. Vier Jahre gelten nur für nicht verpflichtende Erklärungen. Meines Wissens nach geht die Verjährungsfrist bis 10 Jahre. Aus eigener Erfahrung, deren Mühlen mahlen langsam, aber kein Korn geht verloren. Ich habe einen Freund beim Finanzamt, der bestätigte mir das auch. Die haben alles auf dem Schirm.
Edith: ab 2020 gelten tatsächlich andere Verjährungsfristen im Strafrecht (ging an mir vorbei, vielen Dank für den Hinweis @donjon)
Zuletzt geändert von oldschool87 am 13. Mär 2023, 08:50, insgesamt 1-mal geändert.