du zahlst deine Miete nach Wohnfläche, eine Terrasse wird gerade mal mit 25 % Fläche mitberechnet
Eigenheim oder Miete
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darkes7soul
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Re: Eigenheim oder Miete
Ohne Genehmigung bauen in de schon topdumm aber 10–15 % Mietminderung, weil die Terrasse nicht mehr überdacht ist
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Re: Eigenheim oder Miete
Mein Gedankengang ging eher dahin, ob die akkumulierte Differenz von deinen 10% Mietminderung vs. den angebotenen 2,5% deines Vermieters bis zu eurem finalen Auszug die Kosten des Anwalts übersteigen, ergo sich das ganze finanziell lohnt.GoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 12:14Ja, aber alles ist günstiger als ein unnötiger Umzug, wenn ich 2028 eh ins Eigenheim ziehen will.Linksanwalt hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 11:25 Guten Vermieter haben echt Jackpot.
Auf den Anwaltskosten bleibst du aber je nach Ausgang so oder so sitzen oder?
Und angesichts der Umstände auch eine Sache des Prinzips.
Aber klar, wenn du dein Recht durchsetzen willst unabhängig der monetären Aspekte, ist das natürlich legitim.
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Re: Eigenheim oder Miete
Ach so. Wenn wir von Auszug in 2 Jahren ausgehen, läge die Differenz bei ca. 3,3k, dafür kann ich den Anwalt auf jeden Fall ein Schreiben mit Abweisung des Eigenbedarfs aufsetzen lassen.Linksanwalt hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 12:30Mein Gedankengang ging eher dahin, ob die akkumulierte Differenz von deinen 10% Mietminderung vs. den angebotenen 2,5% deines Vermieters bis zu eurem finalen Auszug die Kosten des Anwalts übersteigen, ergo sich das ganze finanziell lohnt.GoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 12:14Ja, aber alles ist günstiger als ein unnötiger Umzug, wenn ich 2028 eh ins Eigenheim ziehen will.Linksanwalt hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 11:25 Guten Vermieter haben echt Jackpot.
Auf den Anwaltskosten bleibst du aber je nach Ausgang so oder so sitzen oder?
Und angesichts der Umstände auch eine Sache des Prinzips.
Aber klar, wenn du dein Recht durchsetzen willst unabhängig der monetären Aspekte, ist das natürlich legitim.
Und natürlich die Frage, ob so ein Vergleich überhaupt drin wäre. Wenn der schon mit solchen Geschützen aufkommt.
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Re: Eigenheim oder Miete
10 prozent für einen wintergarten ist brutal
Hoffe du hast dir das gut überlegt ohne Anwalt zu mindern
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Re: Eigenheim oder Miete
Wenn das 2028 eh enden soll würde ich mir tatsächlich den ganzen Stress sparen und das Gespräch suchen. Wenn sich die Anwälte gegenseitig Briefe schicken gibt es doch nur Verlierer auf beiden Seiten.
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Re: Eigenheim oder Miete
Finde die Minderung auch hartdarkes7soul hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 12:25 Ohne Genehmigung bauen in de schon topdumm aber 10–15 % Mietminderung, weil die Terrasse nicht mehr überdacht ist![]()
du zahlst deine Miete nach Wohnfläche, eine Terrasse wird gerade mal mit 25 % Fläche mitberechnet
Aber vielleicht ja auch wegen der Lärmbelästigung beim Abriss?
Ohne Baugenehmigung bauen ist nicht so unüblich, aber eigentlich nur wenn man sich ziemlich sicher ist dass es klappt.
Also wenn links und rechts Wintergarten schon genehmigt steht dann kann man davon ausgehen.
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Bb.adept
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Re: Eigenheim oder Miete
Aber es geht doch gar nicht um die Minderung, sondern um eine unbegründete Kündigung.
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Re: Eigenheim oder Miete
Wegen den 10%: Ich denke, man kann argumentieren, dass es nicht nur im die reine Fläche geht, sondern auch um Lebensqualität.
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Re: Eigenheim oder Miete
Ich hab das schon geprüft, will hier auch nicht alle Punkte nennen zwecks Anonymität. Und man kann auch sicherlich 8% argumentieren, aber natürlich setze ich im ersten Schritt erstmal oben innerhalb der Range an.BestAgeHardgainer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 13:09 Wegen den 10%: Ich denke, man kann argumentieren, dass es nicht nur im die reine Fläche geht, sondern auch um Lebensqualität.
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Re: Eigenheim oder Miete
Hab Wirtschaftsrecht mit 1.7 bestandeniFamous90 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 14:11 Du bist kein RA
Aber bin grspannt
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darkes7soul
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Re: Eigenheim oder Miete
Also ganz objektiv aus sich des Vermieters sehe ich nur die extreme Mietminderung als unbegründet und kann verstehen (vor allem, falls in der Vergangenheit schon schlechte Erfahrungen gemacht) das man solche Mieter dann schnell loswerden will, um Stress zu vermeiden.Bb.adept hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 12:55 Aber es geht doch gar nicht um die Minderung, sondern um eine unbegründete Kündigung.
Das hier jetzt gleich ein RA eingeleitet wird, ohne große Bemühungen sich so zu einigen, beweist nur, der Mieter muss weg.
Kenne leider aus Familie und Bekanntenkreis etliche Fälle mit katastrophalen Mietern, so viel Quatsch kannst du dir gar nicht ausdenken.
Dass man in diesem Fall eine Mietminderung durchbekommt, sehe ich, nur wenn der Wintergarten, voll beheizt und laut Bauantrag mit 100 % zur Wohnfläche gezählt wird, die sich dann in der Miete widerspiegelt, gerechnet wird.
Da der aber nachträglich ans Haus kam, kann ich mir das eher nicht vorstellen.
Vermutlich eben wie eine Terrasse mit 25 % der Fläche und dann wäre der Vermieter mit seinen 2,5% schon fair entgegengekommen.
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Re: Eigenheim oder Miete
Sorry, aber du kennst die Umstände nicht. Das Haus wurde 2023 erst inkl. 30qm-Wintergarten fertiggestellt und so an mich vermietet, aber der Wintergarten lag außerhalb des Baufensters und war entsprechend nicht genehmigungsfähig.darkes7soul hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 14:29Also ganz objektiv aus sich des Vermieters sehe ich nur die extreme Mietminderung als unbegründet und kann verstehen (vor allem, falls in der Vergangenheit schon schlechte Erfahrungen gemacht) das man solche Mieter dann schnell loswerden will, um Stress zu vermeiden.Bb.adept hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 12:55 Aber es geht doch gar nicht um die Minderung, sondern um eine unbegründete Kündigung.
Das hier jetzt gleich ein RA eingeleitet wird, ohne große Bemühungen sich so zu einigen, beweist nur, der Mieter muss weg.
Kenne leider aus Familie und Bekanntenkreis etliche Fälle mit katastrophalen Mietern, so viel Quatsch kannst du dir gar nicht ausdenken.
Dass man in diesem Fall eine Mietminderung durchbekommt, sehe ich, nur wenn der Wintergarten, voll beheizt und laut Bauantrag mit 100 % zur Wohnfläche gezählt wird, die sich dann in der Miete widerspiegelt, gerechnet wird.
Da der aber nachträglich ans Haus kam, kann ich mir das eher nicht vorstellen.
Vermutlich eben wie eine Terrasse mit 25 % der Fläche und dann wäre der Vermieter mit seinen 2,5% schon fair entgegengekommen.
Und ich schalte ja nicht gleich einen RA ein, ich habe es 4 Monate lang mündlich und 1 Monat lang schriftlich versucht, bis der Vermieter es jetzt mit der Kündigung eskaliert hat.
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Re: Eigenheim oder Miete
Immerhin gewinnen die AnwälteBREITLING hat geschrieben: zum Beitrag navigieren18. Mai 2026, 12:48 Wenn das 2028 eh enden soll würde ich mir tatsächlich den ganzen Stress sparen und das Gespräch suchen. Wenn sich die Anwälte gegenseitig Briefe schicken gibt es doch nur Verlierer auf beiden Seiten.
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darkes7soul
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Re: Eigenheim oder Miete
Ich kenne bisher nur Fälle wo es eine Teilgenehmigung für lediglich die Erdbauarbeiten gab aber normalerweise muss dann für eine Genehmigung alles angepasst werden und man hätte das gesamte Haus so lange nicht bauen dürfen bis der Wintergarten passt.
Die Baugrenze alleine ist auch nicht immer einziges Kriterium, es gibt auch Bebauungspläne in denen Terrassen oder eben nicht beheizte Wintergärten bis zu 50% über der Baulinie ausgeführt werden dürfen.
Das mit der Monate langen Kommunikation ging im ersten post unter, mir wäre der Streit allerdings zu blöd, wenn es ein absehbarer Zeitraum von unter 2 Jahren ist.
Die Baugrenze alleine ist auch nicht immer einziges Kriterium, es gibt auch Bebauungspläne in denen Terrassen oder eben nicht beheizte Wintergärten bis zu 50% über der Baulinie ausgeführt werden dürfen.
Das mit der Monate langen Kommunikation ging im ersten post unter, mir wäre der Streit allerdings zu blöd, wenn es ein absehbarer Zeitraum von unter 2 Jahren ist.