05.08.2026 Exklusiv
Alle Daten gelöscht: Innenministerium verweigert Auskunft über Wahlausschluss-Empfehlungen zu AfD-Kandidaten
Das niedersächsische Innenministerium hat gezielt darauf hingewirkt, dass AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen im September ausgeschlossen werden. Zum Teil mit Erfolg. In wie vielen Fällen es versucht wurde, verrät das SPD-geführte Ministerium nicht. Die Daten seien gelöscht.
Das niedersächsische Innenministerium verweigert die Auskunft darüber, bei wie vielen der auf Verfassungstreue überprüften AfD-Kandidaten es den Ausschluss von den Kommunalwahlen empfohlen hat. Als Grund dafür gibt das von der Sozialdemokratin Daniela Behrens geführte Ministerium gegenüber Apollo News an, dass alle Daten zu den umstrittenen Prüfverfahren gemäß den gesetzlichen Vorschriften gelöscht worden seien.
Grundlage für diese Verfahren, die in vier Fällen zum Ausschluss von AfD-Kandidaten geführt haben, ist eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die die rot-grüne Regierungsmehrheit erst wenige Monate vor der Kommunalwahl auf den Weg brachte. Seitdem können die örtlich zuständigen Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Landrats- und Bürgermeisterbewerbern eine ausführliche Stellungnahme der übergeordneten Kommunalaufsichtsbehörde anfordern. Dabei können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes genutzt werden.
In einer ersten Auskunft teilte das sowohl für die Kommunalaufsicht als auch für den Verfassungsschutz zuständige Landesinnenministerium Apollo News mit, dass vor den Wahlen am 13. September gegen insgesamt 18 Bewerber ein solches Prüfverfahren eingeleitet wurde. In 17 dieser Fälle ging es um AfD-Kandidaten. Neun Fälle wurden auf Landkreisebene behandelt, acht in der Kommunalaufsicht des Innenministeriums. Diese acht Verfahren, die direkt im Ministerium geführt wurden, „bezogen sich ausschließlich auf Kandidaten der AfD“, hieß es in der ersten Auskunft.
Die entscheidende Frage, in wie vielen Fällen die Kommunalaufsicht als Ergebnis ihrer Prüfung eine Nichtzulassung zur Wahl empfohlen hat, ließ das Ministerium unbeantwortet. Zunächst schrieb die Pressestelle: „Es wird um Verständnis gebeten, dass grundsätzlich zu Verfahrensdetails keine Angaben gemacht werden können.“ Als wir auf unseren presserechtlichen Auskunftsanspruch beharrten und darauf hinwiesen, dass die Prüfergebnisse in öffentlichen Sitzungen der zuständigen Wahlausschüsse behandelt wurden, lieferte das Ministerium eine neue Begründung: Die Daten seien nicht mehr vorhanden.
Der Gesetzgeber habe eine Löschverpflichtung eingeführt, „nach der die im Rahmen des Verfahrens erhobenen personenbezogenen und verfahrensbezogenen Daten nach Abschluss der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses bei der Kommunalaufsichtsbehörde zu löschen sind“, antwortete das Innenministerium am Dienstag – wenige Tage, nachdem in der Woche zuvor die letzten Wahlausschüsse zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen getagt hatten.
Dies trifft zwar zu. Doch der Gesetzgeber, der diese Pflicht zur unverzüglichen Löschung mit dem neuen Verfahren erst vor wenigen Monaten eingeführt hat, war die rot-grüne Koalitionsmehrheit im Landtag. Und abgesehen davon: Dass sich niemand im Ministerium mehr daran erinnern kann, wie die Verfahren zumindest bei den acht dort geprüften AfD-Kandidaten ausgingen, ist unrealistisch.
Das gesamte Ausmaß des von Innenministerin Behrens eingeführten Prüfverfahrens, bei dem schon eine Tätigkeit als Kassenwart des AfD-Kreisverbands ausreichen kann, um das passive Wahlrecht zu verlieren, bleibt damit nebulös. Denn es sind nicht alle Einzelfälle öffentlich bekannt geworden.
Eine mediale Debatte löste zunächst der Wahlausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert aus. Sichert wurde im Landkreis Friesland nicht als Landratskandidat zugelassen, weil angeblich Zweifel an seiner Verfassungstreue bestanden hätten. Die Entscheidung stützte sich auf ein Empfehlungsschreiben des niedersächsischen Innenministeriums, das von einer Zulassung Sicherts abriet.
In den darauffolgenden Wochen wurden drei weitere – teils aussichtsreiche – AfD-Kandidaten von Direktwahlen ausgeschlossen. In anderen Fällen setzten sich die kommunalen Wahlausschüsse über entsprechende Empfehlungen hinweg. So entschied etwa der Wahlausschuss der Landeshauptstadt Hannover, die AfD-Politikerin Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zuzulassen. Das Innenministerium hatte empfohlen, sie abzulehnen. Der Grund: Sie sei Landtagsabgeordnete einer rechtsextremistischen Partei.
Da mit dieser Begründung so gut wie alle AfD-Politiker von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden könnten, stellt sich die Frage, ob es das Innenministerium in allen acht von ihm geprüften Fällen versucht hat. Doch es weigert sich hartnäckig, diese Frage zu beantworten.
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