Das erklärt einiges.
https://m.bild.de/regional/ostsee/wal-t ... bf52772fe7
Was meinst du genau? Das die Nutzung von Facebook ohne Ameldung möglich ist durch Umweg über Firefox mit Ublock Origin Plugin?husefak hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Mär 2026, 00:02 Just for the record. Firefox mit Ublock Origin Plugin. Draufgeklickt, Anmeldemaske mit X geschlossen. Fertig.
Den einheimischen Wels haben sie damals gnadenlos erschossen.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
elsie hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Mär 2026, 23:21 hab iwo nen account, den kann man ja glaub gar nicht löschen
Welchen Begriff würdest du vorschlagen?elsie hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Mär 2026, 19:59 digitale vergewaltigung, allein der begriff is schon, wie sagen die kids heutzutage? - cringe
ein schlag ins gesicht für alle opfer, die tatsächlich vergewaltigt wurden und schicksale erleiden wie noelia castillo
hierzulande werden aber doch nichtmal tatsächliche vergewaltigungen ordentlich bestraft, was fordert man dann gleiche strafen für täter, die einem „digital“ den ruf kaputt machen
Finde ich nicht gut. Hat jemand den Wal explizit gefragt, ob er sich als Timmy identifiziert? Seine Pronomen wären auch noch wichtig.GehHörLos hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Mär 2026, 01:29 Timmy.![]()
Das erklärt einiges.
https://m.bild.de/regional/ostsee/wal-t ... bf52772fe7
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
Kannst dir ja von den möglichen Straftatbeständen was aussuchenEver Sore hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Mär 2026, 08:22Welchen Begriff würdest du vorschlagen?elsie hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Mär 2026, 19:59 digitale vergewaltigung, allein der begriff is schon, wie sagen die kids heutzutage? - cringe
ein schlag ins gesicht für alle opfer, die tatsächlich vergewaltigt wurden und schicksale erleiden wie noelia castillo
hierzulande werden aber doch nichtmal tatsächliche vergewaltigungen ordentlich bestraft, was fordert man dann gleiche strafen für täter, die einem „digital“ den ruf kaputt machen
Das geschilderte Verhalten ist in Deutschland rechtlich sehr ernst und kann gleich mehrere Straftatbestände erfüllen. Je nach konkretem Ablauf kommen insbesondere folgende Delikte in Betracht:
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### 1. **Identitätsmissbrauch / Fälschung beweiserheblicher Daten**
* § 269 StGB („Fälschung beweiserheblicher Daten“)
→ Wenn unter ihrem Namen/Profile erstellt und Inhalte verbreitet werden, um den Eindruck zu erwecken, sie habe diese selbst verfasst.
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### 2. **Verleumdung und üble Nachrede**
* § 186 StGB („Üble Nachrede“)
* § 187 StGB („Verleumdung“)
→ Durch die sexuellen Inhalte wird ihr Ruf massiv geschädigt, insbesondere im sozialen Umfeld.
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### 3. **Beleidigung**
* § 185 StGB
→ Die Darstellung als sexuell verfügbar oder durch explizite Inhalte kann als ehrverletzend gelten.
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### 4. **Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen**
* § 201a StGB
→ Besonders relevant bei Deepfake-Aktfotos/-Videos, auch wenn sie künstlich erstellt sind (die Rechtsprechung entwickelt sich hier weiter, wird aber zunehmend erfasst).
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### 5. **Verbreitung pornografischer Inhalte**
* § 184 StGB
→ Wenn pornografisches Material verbreitet wird, insbesondere ohne Einwilligung der dargestellten Person.
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### 6. **Nachstellung (Stalking)**
* § 238 StGB
→ Wenn das Verhalten systematisch erfolgt und geeignet ist, das Leben der Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen.
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### 7. **Datenveränderung / Computersabotage**
* § 303a StGB (Datenveränderung)
→ Falls Accounts manipuliert oder missbraucht werden.
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### 8. **Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG)**
* §§ 22, 23 KUG
→ Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung.
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### 9. **Allgemeines Persönlichkeitsrecht (zivilrechtlich)**
Neben Strafrecht bestehen **zivilrechtliche Ansprüche**:
* Unterlassung
* Schadensersatz / Schmerzensgeld
* Löschung der Inhalte
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### 10. **Sexuelle Belästigung / Täuschung im digitalen Raum**
Ein spezieller Straftatbestand für „Deepfake-Sextäuschung“ ist noch im Aufbau, aber:
* Kombination aus Betrugselementen (§ 263 StGB) und Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann greifen
* Zudem wird politisch diskutiert, solche Fälle künftig explizit zu regeln
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## Einschätzung
Das Verhalten ist **kein Bagatelldelikt**, sondern eine Kombination aus:
* Rufschädigung
* Identitätsdiebstahl
* sexueller Grenzverletzung
Gerichte bewerten solche Fälle zunehmend streng, insbesondere bei Deepfakes.