GoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Feb 2026, 13:32
BlackStarZ hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Feb 2026, 13:22
GoldenInside hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Feb 2026, 13:05
Es gab für das Habeck Meme keine Strafe.
„ Die Ermittlungen zum „Schwachkopf“-Post selbst seien vorläufig eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg mit. Neben den anderen Vorwürfen gegen den Mann aus Unterfranken falle die zu erwartende Strafe für die im Frühjahr 2024 auf X hochgeladene Bilddatei mit einem Porträtfoto Habecks und dem Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ „nicht beträchtlich ins Gewicht“. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens ermittelt.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/sch ... li.3237794
Vielleicht hat man sich dazu entschieden, weil der Mann längst verstorben ist?
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... i.10016889
Süddeutscher Qualitätsjournalismus mal wieder
Der von mir zitierte Artikel ist von April 2025, gestorben ist er im Januar 2026. Was willst du mir sagen?
Das ich etwas zu vorschnell war und nicht genau aufgepasst habe
Aber um tatsächlich noch etwas beizutragen, schau doch mal hier rein
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... habeck.pdf
Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, im Frühjahr / Sommer 2024 auf der Internetplattform
„X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die eine Porträtaufnahme des
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Fa.
Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zeigt. Durch Herrn Dr.
Habeck wurde Strafantrag gestellt.
Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten
Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine
richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte
der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt
werden.
Es besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gem. § 130 StGB, da dem
64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“
eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der
Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten!
Hatten wir alles schon mal!“ zu sehen ist.
Am 15.11.2024 sah die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bamberg es also durchaus so, dass der Tatverdacht zum Schwachkopf Meme vorrangig zur Durchsuchung der Wohnung geführt habe. Das andere Vergehen wurde nur als "darüber hinaus vorgeworfen" mit angegeben.
Wird in dem von dir zitierten Artikel gänzlich anders dargestellt.