Das ändert doch nichts. Der Polizist wurde fürs Unterschmuggeln nicht verurteilt.Elefseria hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 14:57Lies es doch einfach selbst und lass es dir nicht von ner KI, die erfahrungsgemäß mindestens die Hälfte ignoriert, vorkauen.Umirin hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 14:38Ich hab das PDF runtergeladen und Chatgpt drüber laufen lassen:Elefseria hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 14:30
https://openjur.de/u/2540054.html
Wer den ganzen Wust davor nicht lesen will, ab Rn. 141. Ehrlich gesagt selten so ein ausführliches Urteil von nem Amtsgericht gelesen.
Kurze, nüchterne Einordnung auf Basis des vollständigen Urteils:
Das Gericht stellt fest, dass der Polizist Drogen platziert hat.
Es verneint den § 344 StGB ausschließlich, weil der Betroffene wegen früherer Drogendelikte nicht als „Unschuldiger“ angesehen wird.
Der Richter versteht „Unschuld“ personenbezogen, nicht tatbezogen.
Andere naheliegende Straftatbestände werden entweder verneint oder extrem knapp abgehandelt.
Die Beweiswürdigung ist formal sauber, die Rechtsfolgenkonstruktion aber extrem eng und auffällig polizeifreundlich.
Klartext:
Das Urteil ist dogmatisch möglich, aber rechtsstaatlich hochgefährlich.
Es etabliert faktisch eine Zwei-Klassen-Unschuld:
Wer Vorstrafen hat, verliert den Schutz vor gezielter Beweismanipulation durch Ermittlungsbeamte.
Es wird eben gerade nicht ausschließlich wegen irgendwelcher Vorstrafen die „Unschuld“ i.S.d. § 344 StGB verneint. Vielmehr wurde der Beschuldigte bei einem mutmaßlichen Handel mit Betäubungsmitteln von der Polizei aufgegriffen (nachdem er von ihnen dabei beobachtet wurde) und durchsucht wobei unter anderen eine erhebliche Menge Bargeld sichergestellt wurde. Mitgenommen wurde er, weil gegen ihn ein Haftbefehl in anderer Sache vorlag.
Wie gesagt, einfach selber lesen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Umirin hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 15:11Das ändert doch nichts. Der Polizist wurde fürs Unterschmuggeln nicht verurteilt.Elefseria hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 14:57Lies es doch einfach selbst und lass es dir nicht von ner KI, die erfahrungsgemäß mindestens die Hälfte ignoriert, vorkauen.Umirin hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 14:38
Ich hab das PDF runtergeladen und Chatgpt drüber laufen lassen:
Es wird eben gerade nicht ausschließlich wegen irgendwelcher Vorstrafen die „Unschuld“ i.S.d. § 344 StGB verneint. Vielmehr wurde der Beschuldigte bei einem mutmaßlichen Handel mit Betäubungsmitteln von der Polizei aufgegriffen (nachdem er von ihnen dabei beobachtet wurde) und durchsucht wobei unter anderen eine erhebliche Menge Bargeld sichergestellt wurde. Mitgenommen wurde er, weil gegen ihn ein Haftbefehl in anderer Sache vorlag.
Wie gesagt, einfach selber lesen.
Natürlich ändert das was, ob du es selbst nachliest oder es die vorkauen lässt und das für bare Münze nimmst, weil einfach wesentliche Dinge aus dem Urteil von CharGPT nicht berücksichtigt wurden.
Und ansonsten. Nulla poena sine lege. Zudem, wenn der Tatbestand nunmal dogmatisch sauber argumentiert nicht erfüllt ist, dann ist es so. Dafür eine Verurteilung trotz alle dem zu verlangen wäre eine Zwei-Klassen-Justiz. Und was da disziplinarisch läuft weiß man nicht. Sicher ist aber, dass das disziplinarische Konsequenzen hat.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Vom Rechtsgefühl kann das natürlich nicht sein. Wenns aber nunmal keine entsprechende Norm gibt, dann muss der Gesetzgeber eben ran. War wohl bisher keine Notwendigkeit gegeben. Immer aufpassen, was man moralisch für Adäquat hält und, was das Gesetz letztlich hergibt. Der Typ wurde strafrechtlich nicht belangt. Das heißt aber nicht, dass er keine dienstlichen und disziplinarischen Konsequenzen zu erwarten hat.musclebra1n hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 15:08 Unabhängig davon kann es doch nicht ok sein, dass der Polizist ihm Drogen unterschiebt und das straffrei bleibt. Auch wenn das Gesetz so formuliert sein soll entzieht sich das doch jeder Logik.
Nimmt die Polizei einen hobs mit 5g Koks aber er bekommt noch 1kg untergejubelt, weil die Polizei bockt hat, dass der Kerl richtig einen auf den Sack bekommt.![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wenn der Polizist dem Beschuldigten Drogen untergejubelt hat, bedeutet das doch juristisch das der Polizist zu dem Zeitpunkt im Besitz von Drogen war, oder nicht?
Dann sollte er dafür dann auch bestraft werden, wie jeder Dullibürger es auch werden würde.
Dann sollte er dafür dann auch bestraft werden, wie jeder Dullibürger es auch werden würde.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Ich glaube der Besitz von diesen Mengen ist in Deutschland nicht mehr strafbarKarl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 16:04 Wenn der Polizist dem Beschuldigten Drogen untergejubelt hat, bedeutet das doch juristisch das der Polizist zu dem Zeitpunkt im Besitz von Drogen war, oder nicht?
Dann sollte er dafür dann auch bestraft werden, wie jeder Dullibürger es auch werden würde.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
zitat meines opas: zum glaube gehsch ind kirch, wennd nix weisch haltsch goschCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 16:07 Ich glaube der Besitz von diesen Mengen ist in Deutschland nicht mehr strafbar
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Dann müssten 99 Prozent der Beiträge hier ja entfallendarkes7soul hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 16:12zitat meines opas: zum glaube gehsch ind kirch, wennd nix weisch haltsch goschCerta hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 16:07 Ich glaube der Besitz von diesen Mengen ist in Deutschland nicht mehr strafbar
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
maximised hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 13:38 https://www.fr.de/panorama/unfassbares- ... 11594.html
Hier man mit Infos!
Unfassbares Urteil: Polizist schiebt Verdächtigem Gras unter – und wird freigesprochenDer angeklagte Tatbestand der „Verfolgung Unschuldiger“ gemäß § 344 StGB setze voraus, dass das Opfer auch tatsächlich unschuldig sein müsse. „Der Beschuldigte ist jedoch kein Unschuldiger im Sinne des § 244 Abs. 1 StGB“, stellt das Gericht fest. Als einschlägig vorbestrafter Drogendealer sei eine solche Unschuld bei ihm nicht gegeben. „Nur wer wirklich unschuldig ist [...] gehört zum geschützten Personenkreis“, so das Amtsgericht Mannheim.Das Verfahren gegen den Verdächtigen wurde eingestellt. Der Polizist geht straffrei aus. Die Kosten trägt die Staatskasse. Disziplinarrechtliche Konsequenzen dürften dennoch folgen – denn selbst wenn man der Version des Beamten folgt, war sein Verhalten zumindest unprofessionell und wirft erhebliche Fragen bezüglich seiner Eignung für den Polizeidienst auf. Ein entsprechendes Disziplinarverfahren läuft.
..Die Kollegen weigern sich. „Wir machen da nicht mit“, sagen sie. Doch der Einsatzleiter gibt nicht auf. Er weist einen anderen Beamten an, die bereits dokumentierte Durchsuchung aus seinem Vermerk zu streichen. Er selbst wolle einen eigenen Vermerk erstellen, in dem er festhalte, dass er die Drogen bei einer zweiten Durchsuchung auf dem Revier gefunden habe.
Was für ein freak du aber auch sein musst, so ne Nummer gegen den Willen deiner Kollegen durchzuziehen und deinen Job zu riskieren, um einen kleinen Dealer verurteilen zu lassenDer Beamte reagiert aggressiv. „Was ist jetzt dein Problem, kannst du deshalb nachts nicht schlafen, brauchst du seelische Unterstützung, willst du mich anzeigen?“
Der müsste natürlich rausfliegen. Strafbarkeit hin oder her.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Musste an einige User hier denken
https://www.welt.de/debatte/plus695d5ab ... eorie.html
https://www.welt.de/debatte/plus695d5ab ... eorie.html
Steckt hinter dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung in Wahrheit Russland? Diese Verschwörungstheorie ist gerade bei Leuten beliebt, die sonst immer gegen Verschwörungstheorien sind. Dabei spricht die Analyse der linksextremen Bekennerschreiben für ihre Authentizität.
Doch eine Sache wissen wir: Die Polizei meint zu wissen, dass das aktuelle Bekennerschreiben authentisch ist. Sie geht also davon aus, dass der Anschlag von linksextremen Akteuren verübt wurde. Diese Akteure haben sich diesmal und auch in der Vergangenheit als „Vulkangruppe“ bezeichnet.
Das scheint jedoch vielen nicht zu reichen. Vor allem online zweifeln sie die offizielle Lesart an. Die einen wollen die offensichtlichen Radikalisierungspotenziale von links nicht akzeptieren. Die anderen denken bei Angriffen auf die kritische Infrastruktur nur noch an Russland. Um das zu beweisen, werden einige Zweifler sogar selbst aktiv. So fragen X-User ChatGPT und veröffentlichen Analysen der KI, die die eigene Vermutung bestätigen, dass das Bekennerschreiben ursprünglich auf Russisch verfasst und nachträglich übersetzt wurde.
Plötzlich also verkehrte Welt. Menschen, die sich sonst zu Recht auf Einschätzungen von Diensten und Behörden verlassen, um die reale Bedrohung durch Russland gegen relativierende Verschwörungstheorien zu verteidigen, werden selbst zu relativierenden Verschwörungstheoretikern. Die Einschätzungen dieser Dienste und Behörden teilt man also nur, wenn sie die eigene Meinung bestätigen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Der Staatsschutz hat eben andere Tatbestände, in denen dringend ermittelt werden muss. Hakenkreuzschmierereien und so. Das bleibt natürlich für so was keine Kapazität mehr.H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 09:30 Interessant, wie lange linke Gruppierungen agieren und Infrastruktur immer wieder angreifen können und quasi überhaupt nichts über diese Gruppen bekannt ist.

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wie können Täter für sonst was für Taten wieder laufen gelassen oder mit lächerlichen Strafen behängt werden?Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jan 2026, 13:32 Wie kann man für so etwas bitte freigesprochen werden?
Ja, das frage ich mich da auch regelmäßig, wie das geht.Wurde da von der Staatsanwaltschaft geschlampt oder wie soll das gehen?
Oder anders ausgedrückt: warum erwartet man, dass die Justiz "in die andere Richtung" noch reibungslos funktioniert?
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Kris_Law hat geschrieben: zum Beitrag navigieren19. Okt 2025, 11:18Weibliche Polizei sollte nur erlaubt sein, sofern mindestens 2 andere männliche Kollegen dabei sind.H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Okt 2025, 15:23Sehe da auch hauptsächlich Frauen. Ich will es ja nicht sagen, aber Klischee leider bedient. Die eine Beamtin wirkt besonders hektisch und überfordert.Linksanwalt hat geschrieben: zum Beitrag navigieren12. Okt 2025, 14:21
Die dürfen (und müssen sogar) einschreiten, scheissen sich aber komplett ein wie man sieht.
Wie die wohl reagieren, wenn die Kacke mal wirklich am dampfen is...
Da schütze ich mich lieber selber bevor ich das eine Frau zumuten muss
Ich kann es immer wieder betonen. Bestätigt wird es durch die Praxis
Rechtliche Fragen ? Ich helfe gerne —> viewtopic.php?t=1238
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