Ja, ich würde mir das auch wünschen grundsätzlich. Nur glaube ich nicht das ein ehemaliger Präsident des BfV dazu einen erhellenden Kommentar in der Öffentlichkeit abgeben wird/darf.
Es kann aber auch schlichtweg sein, dass diese Gruppe sehr gut organisiert ist und eben keine verwertbaren Spuren hinterlassen hat.
Es wird immer verrückter
Die echte Vulkangruppe distanziert sich also. Woher weiss die Frau Laska das denn? Kennt Sie etwa die Mitglieder der Vulkangruppe und kann dies verifizieren?
Dann würde ich als VS doch mal anklopfen
Alles nur Schall und Rauch. Da vertraue ich doch lieber auf die Ermittlungen der zuständigen Behörden.
Aber bis diese Ermittlungen abgeschlossen sind (seit 2011 wird ja hoffentlich gegen diese Linksextremisten ermittelt, offenbar ohne Erfolg) müssen wir ja mit den öffentlichen bekannten Informationen auskommen
Halten wir fest: für die eine Gruppe passt es gut ins Weltbild, dass es Linksextremisten gewesen sein sollen. Für die anderen Gruppe, dass es Russland gewesen sein soll. Hoffentlich erfahren wir irgendwann mal die Wahrheit
Die echte Vulkangruppe distanziert sich also. Woher weiss die Frau Laska das denn? Kennt Sie etwa die Mitglieder der Vulkangruppe und kann dies verifizieren?
Dann würde ich als VS doch mal anklopfen
Alles nur Schall und Rauch. Da vertraue ich doch lieber auf die Ermittlungen der zuständigen Behörden.
Aber bis diese Ermittlungen abgeschlossen sind (seit 2011 wird ja hoffentlich gegen diese Linksextremisten ermittelt, offenbar ohne Erfolg) müssen wir ja mit den öffentlichen bekannten Informationen auskommen
Halten wir fest: für die eine Gruppe passt es gut ins Weltbild, dass es Linksextremisten gewesen sein sollen. Für die anderen Gruppe, dass es Russland gewesen sein soll. Hoffentlich erfahren wir irgendwann mal die Wahrheit
Ja, ein kleiner verwirrter Teil der linken Szene ist ja auch der Meinung, die letzten Messerangriffe, die kurz vor den Wahlen letztes und vorletztes Jahr waren, wären auch von Russland beauftragt worden.
Man muss sich einfach nur die Welt zurecht biegen.
Die Sicherheitsbehörden stellen fest, dass es sich um die sog. Vulkangruppe handeln soll.
Alles andere ist Spekulation.
Oder möchtest du die Sicherheitsbehörden delegitimieren und deren Ermittlungen in Frage stellen `?
Es wurde doch überhaupt noch kein Täter festgestellt, also kann ich auch keine Ermittlungen (die ja sowieso noch nicht abgeschlossen sind) in Frage stellen. Oder weißt du da mehr?
Und falls es tatsächlich diese seit 2011 aktive Gruppe sein soll, welche bis heute quasi ungestört Anschläge am laufenden Band verübt, dann delegitimieren sich die Sicherheitsbehörden selbst auch ganz ohne mich
Unfassbares Urteil: Polizist schiebt Verdächtigem Gras unter – und wird freigesprochen
Der angeklagte Tatbestand der „Verfolgung Unschuldiger“ gemäß § 344 StGB setze voraus, dass das Opfer auch tatsächlich unschuldig sein müsse. „Der Beschuldigte ist jedoch kein Unschuldiger im Sinne des § 244 Abs. 1 StGB“, stellt das Gericht fest. Als einschlägig vorbestrafter Drogendealer sei eine solche Unschuld bei ihm nicht gegeben. „Nur wer wirklich unschuldig ist [...] gehört zum geschützten Personenkreis“, so das Amtsgericht Mannheim.
Das Verfahren gegen den Verdächtigen wurde eingestellt. Der Polizist geht straffrei aus. Die Kosten trägt die Staatskasse. Disziplinarrechtliche Konsequenzen dürften dennoch folgen – denn selbst wenn man der Version des Beamten folgt, war sein Verhalten zumindest unprofessionell und wirft erhebliche Fragen bezüglich seiner Eignung für den Polizeidienst auf. Ein entsprechendes Disziplinarverfahren läuft.
Die Sicherheitsbehörden stellen fest, dass es sich um die sog. Vulkangruppe handeln soll.
Alles andere ist Spekulation.
Oder möchtest du die Sicherheitsbehörden delegitimieren und deren Ermittlungen in Frage stellen `?
Es wurde doch überhaupt noch kein Täter festgestellt, also kann ich auch keine Ermittlungen (die ja sowieso noch nicht abgeschlossen sind) in Frage stellen. Oder weißt du da mehr?
Und falls es tatsächlich diese seit 2011 aktive Gruppe sein soll, welche bis heute quasi ungestört Anschläge am laufenden Band verübt, dann delegitimieren sich die Sicherheitsbehörden selbst auch ganz ohne mich
Falls jemand diese Distanzierung auf Indymedia nicht gelesen hat: die Ersteller distanzieren sich nicht nur von dem aktuellen Anschlag, sondern auch von ALLEN anderen Anschlägen unter dem Namen Vulkangruppe der letzten Jahre. https://de.indymedia.org/node/566531
Waren das dann alles andere auch die Russen? Ich habe vollstes Vertrauen, dass der skadalumwitterte Verfassungsschutz Berlin diese und viele andere Fragen beantworten wird.
Der angeklagte Tatbestand der „Verfolgung Unschuldiger“ gemäß § 344 StGB setze voraus, dass das Opfer auch tatsächlich unschuldig sein müsse. „Der Beschuldigte ist jedoch kein Unschuldiger im Sinne des § 244 Abs. 1 StGB“, stellt das Gericht fest. Als einschlägig vorbestrafter Drogendealer sei eine solche Unschuld bei ihm nicht gegeben. „Nur wer wirklich unschuldig ist [...] gehört zum geschützten Personenkreis“, so das Amtsgericht Mannheim.
Ok also wenn jemand vorbestraft ist kann man ihm einfach Drogen unterjubeln, weil er ja ein Böse Bube war und das aufgrund seiner Vergangenheit verdient hat.
Wer den ganzen Wust davor nicht lesen will, ab Rn. 141. Ehrlich gesagt selten so ein ausführliches Urteil von nem Amtsgericht gelesen.
Ich hab das PDF runtergeladen und Chatgpt drüber laufen lassen:
Kurze, nüchterne Einordnung auf Basis des vollständigen Urteils:
Das Gericht stellt fest, dass der Polizist Drogen platziert hat.
Es verneint den § 344 StGB ausschließlich, weil der Betroffene wegen früherer Drogendelikte nicht als „Unschuldiger“ angesehen wird.
Der Richter versteht „Unschuld“ personenbezogen, nicht tatbezogen.
Andere naheliegende Straftatbestände werden entweder verneint oder extrem knapp abgehandelt.
Die Beweiswürdigung ist formal sauber, die Rechtsfolgenkonstruktion aber extrem eng und auffällig polizeifreundlich.
Klartext:
Das Urteil ist dogmatisch möglich, aber rechtsstaatlich hochgefährlich.
Es etabliert faktisch eine Zwei-Klassen-Unschuld:
Wer Vorstrafen hat, verliert den Schutz vor gezielter Beweismanipulation durch Ermittlungsbeamte.
Wer den ganzen Wust davor nicht lesen will, ab Rn. 141. Ehrlich gesagt selten so ein ausführliches Urteil von nem Amtsgericht gelesen.
Ich hab das PDF runtergeladen und Chatgpt drüber laufen lassen:
Kurze, nüchterne Einordnung auf Basis des vollständigen Urteils:
Das Gericht stellt fest, dass der Polizist Drogen platziert hat.
Es verneint den § 344 StGB ausschließlich, weil der Betroffene wegen früherer Drogendelikte nicht als „Unschuldiger“ angesehen wird.
Der Richter versteht „Unschuld“ personenbezogen, nicht tatbezogen.
Andere naheliegende Straftatbestände werden entweder verneint oder extrem knapp abgehandelt.
Die Beweiswürdigung ist formal sauber, die Rechtsfolgenkonstruktion aber extrem eng und auffällig polizeifreundlich.
Klartext:
Das Urteil ist dogmatisch möglich, aber rechtsstaatlich hochgefährlich.
Es etabliert faktisch eine Zwei-Klassen-Unschuld:
Wer Vorstrafen hat, verliert den Schutz vor gezielter Beweismanipulation durch Ermittlungsbeamte.
Lies es doch einfach selbst und lass es dir nicht von ner KI, die erfahrungsgemäß mindestens die Hälfte ignoriert, vorkauen.
Es wird eben gerade nicht ausschließlich wegen irgendwelcher Vorstrafen die „Unschuld“ i.S.d. § 344 StGB verneint. Vielmehr wurde der Beschuldigte bei einem mutmaßlichen Handel mit Betäubungsmitteln von der Polizei aufgegriffen (nachdem er von ihnen dabei beobachtet wurde) und durchsucht wobei unter anderen eine erhebliche Menge Bargeld sichergestellt wurde. Mitgenommen wurde er, weil gegen ihn ein Haftbefehl in anderer Sache vorlag.
Unabhängig davon kann es doch nicht ok sein, dass der Polizist ihm Drogen unterschiebt und das straffrei bleibt. Auch wenn das Gesetz so formuliert sein soll entzieht sich das doch jeder Logik.
Nimmt die Polizei einen hobs mit 5g Koks aber er bekommt noch 1kg untergejubelt, weil die Polizei bockt hat, dass der Kerl richtig einen auf den Sack bekommt.