Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Jan 2025, 14:32Aber einem gewissen Strafmaß verliert man doch automatisch den Status oder?Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Jan 2025, 14:29Ich mag dein Whataboutism.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren30. Jan 2025, 14:26
Im selben Bundesland durfte jemand Beamter bleiben, der eine Frau vergewaltigt hatte. Prioritäten sind erkennbar
Beamter werden und Beamter bleiben sind zwei paar Schuhe. Wenn du also Doppelmoral unterstellen willst: Ich glaube zu verhindern, dass jemand Beamter wird wegen Vergewaltigung ist einfacher als eine Amtsenthebung.
Ich kann zum Beispiel selbst in der freien WIrtschaft einen mehrfach bestraften Vergewaltiger nicht kündigen, das zerkloppt mir das Arbeitsgericht
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... %20(%C2%A7Das Beamtenverhältnis endet kraft Gesetzes durch Verlust der Beamtenrechte, u.a. bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu einer Strafe von mindestens einem Jahr oder bei Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit sowie bei Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
Ist ja nicht das erste Mal, dass ein Beamter ausgerechnet 11 Monate, statt mehr bekommt.