chiki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren31. Jan 2025, 10:37
kennt jemand einen Rechner für Beamtenanwärterbezüge? Für nach der Anwärterzeit gibts genug und da ist mir auch klar was ich bekommen werde.
Kenne mein Anwärterbrutto aber bin mir nicht sicher ob ich Anspruch auf Familienzuschlag habe und wieviel? ebenso wie es als Anwärter mit den Zulagen aussieht.
Ganz normaler BMA? Dann Anspruch auf FamZ I, müssten 162,70€ brutto sein
ja.
bestehen Ansprüche auf Strukturzulage? oder ist das erst nach der Anwärterzeit? FW Zulage in der Anwärterzeit?
Strukturzulage erst nach der Ausbildung, ja, siehe §47 LBesG NRW (bist doch nrw oder?)
FW Zulage nach §50 LBesG NRW gibt's meines Wissens erst nach einem Jahr oder so.
Bei uns kriegen die Anwärter noch so nen Sonderzuschlag nach §76, keine Ahnung ob es das bei dir auch gibt. Das wird dir dein zukünftiger Dienstherr aber sagen können.
netto bleiben: 2581.78 €
dann noch - PKV und DU
netto: ~2362€
Damit kann man arbeiten auf jeden, top Danke dir
Hut ab die Motivation zu bringen bei dem Geld noch aufzustehen. Immerhin leistest du einen großen Beitrag für die Gesellschaft , finde deinen Lohn nicht fair
netto bleiben: 2581.78 €
dann noch - PKV und DU
netto: ~2362€
Damit kann man arbeiten auf jeden, top Danke dir
Hut ab die Motivation zu bringen bei dem Geld noch aufzustehen. Immerhin leistest du einen großen Beitrag für die Gesellschaft , finde deinen Lohn nicht fair
Das ist Ausbildungsgehalt! Davon träumt jeder Azubi/Student doch.
§ 11
Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit; Verordnungsermächtigung
(1) 1Zur Beamtin auf Lebenszeit oder zum Beamten auf Lebenszeit darf nur ernannt werden, wer
1. die in § 7 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt und
2. sich in einer Probezeit in vollem Umfang bewährt hat.
Zuletzt geändert von grandepene am 1. Feb 2025, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.